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Für mehr Sicherheit

Überarbeitung der DIN 12918 Teil 2 zu Laborarmaturen
Für mehr Sicherheit

Mit der Über­ar­beitung der DIN 12918 Teil 2 zu Ent­nahmestellen für Bren­ngase kon­nte ein weit­er­er Abschnitt zur Anpas­sung des Nor­men­werkes der DIN 12918 zu Lab­o­rar­ma­turen an den aktuellen Stand der Tech­nik abgeschlossen wer­den. Speziell für Schulen beste­ht hier jet­zt Hand­lungs­be­darf. Gegenüber früher sind Schließkör­p­er in Schnel­lkup­plun­gen nicht weit­er ver­boten, son­dern nach den eben­falls über­ar­beit­eten tech­nis­chen Regeln der DVGW bei Gasar­ma­turen in Unter­richt­sräu­men vorgeschrieben.

Wolf­gang Hübot­ter Gluck­weg 20 48147 Münster

Ein erk­lärtes Ziel der Norm ist es, dem Anwen­der einen sicheren Umgang mit Bren­ngasen zu ermöglichen. So gehören unter anderem zu den Merk­malen ein­er nor­mgerecht aus­ge­führten Armatur:
  • Als Gehäusew­erk­stoff kom­men nur die in der DIN 3230–5 aufge­führten NE-Met­alle in Frage. Für Schließkör­p­er im Oberteil ist zudem Oxid­keramik zulässig.
  • Nicht verdeck­te Ober­flächen müssen durch Überzug aus Met­all oder organ­is­chem Mate­r­i­al geschützt sein.
  • Zusät­zlich zur far­bigen Medi­enkennze­ich­nung gemäß der DIN EN 13792 muss die Stel­lung der Armatur klar erkennbar sein.
  • Eine Drehsicherung zum Schutz vor unbe­ab­sichtigtem Öffnen.
Mit oder ohne Schließkörper
Gegenüber der bish­eri­gen Regelung, dass Schnel­lkup­plun­gen in natur­wis­senschaftlichen Unter­richt­sräu­men keine Schließkör­p­er haben dür­fen, sind diese nach der über­ar­beit­eten DIN 12918–2 zuläs­sig. Hin­ter­grund der bish­eri­gen Regelung war, dass Öff­nen und Schließen der Armatur grund­sät­zlich nur am expliz­it zu bedi­enen­den Hand­griff möglich sein sollte. Eine zusät­zliche Sicherung durch Schließkör­p­er berge die Gefahr ein­er lax­en Hand­habung des Freiga­ber­itu­als durch die Lehrkraft eben­so wie die Gefahr, dass find­i­ge Schüler den Schließmech­a­nis­mus zu überlis­ten versuchen.
Aus­gangspunkt der Änderung war der Beina­he-Unfall im Chemie­un­ter­richt ein­er Schule, bei dem bei der Vorstel­lung der Arbeit mit Bun­sen­bren­nern von der Lehrerin von zwei nebeneinan­der liegen­den Gashäh­nen der­jenige geöffnet wurde, an dem kein Bren­ner angeschlossen war. Als die Lehrerin den Bren­ner anzün­den wollte, entzün­dete sich das Gas aus dem verse­hentlich geöffneten Hahn in ein­er Stich­flamme. Durch schnelles Abdrehen kon­nte Schlim­meres ver­mieden werden.
Let­z­tendlich wurde der Punkt in der über­ar­beit­eten DIN 12918 Teil 2 so gelöst, dass Schnel­lkup­plun­gen mit und ohne Schließkör­p­er gle­icher­maßen zuläs­sig sind. Dazu wurde ein Warn­hin­weis hinzuge­fügt, dass Schließkör­p­er in Schnel­lkup­plun­gen grund­sät­zlich nicht zum dauer­haften Absper­ren geeignet sind, son­dern dies über den Hahn der Armatur zu erfol­gen habe.
Im Übri­gen wird das Regel­w­erk der Deutschen Vere­ini­gung des Gas- und Wasser­fachs (DVGW) als für solche Detail­fra­gen zuständig ange­se­hen. Die Vere­ini­gung befasst sich mit der Erar­beitung und Darstel­lung der anerkan­nten Regeln der Tech­nik für Anla­gen, Bauteile und Arbeit­stech­niken im Bere­ich der öffentlichen Ver­sorgung mit Gas und Wass­er. So find­et sich in dem eben­falls aktuell in der Über­ar­beitung befind­lichen Arbeits­blatt G 621 der Tech­nis­chen Regeln der DVGW eine dies­bezügliche Regelung. Dort wird für Lab­o­rar­ma­turen mit Schnel­lkup­plung nach DIN 12918–2 gefordert, dass sie beim Ein­satz in Un-ter­richt­sräu­men über Schließkör­p­er verfügen.
Ver­net­ztes Regelwerk
Ins­ge­samt bestand die Über­ar­beitung im Wesentlichen aus ein­er Anpas­sung der Norm an das aktuelle Geflecht von nationalen und inter­na­tionalen Nor­men und Vorschriften.
Dazu wur­den die Kon­for­mitäts­be­w­er­tun­gen als auch die Ver­weise auf den aktuell gülti­gen Stand der Tech­nik im Rah­men des europäis­chen Nor­men- und Regel­sys­tems gebracht. In vie­len Punk­ten gelang es, klarere und präzis­ere For­mulierun­gen zu find­en. Auch wurde ein beson­deres Augen­merk auf das Zusam­men­spiel mit dem Regel­w­erk der Deutschen Vere­ini­gung des Gas- und Wasser­fachs (DVGW ) gelegt.

Zur Person

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Dipl.-Ing. Thomas Gast­dorf ist Geschäft­sührer der BROEN Arma­turen GmbH in Gernsheim.
Als Obmann des Arbeit­sauss­chuss­es Lab­o­rar­ma­turen im DIN-Nor­me­nauss­chuss Laborg­eräte und ‑ein­rich­tun­gen ist er wesentlich an der Entwick­lung der Nor­men­rei­he Lab­o­rar­ma­turen DIN 12918 beteiligt.
BROEN Arma­turen GmbH
Indus­tries­traße 8
64579 Gern­sheim
E‑mail: info@broen.de
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