Aromatische Amine am Arbeitsplatz sind nach Asbest und ionisierender Strahlung die dritthäufigste Ursache für beruflich verursachte Krebserkrankungen. Allein 2008 gab es 115 neue anerkannte Erkrankungsfälle. Eine umfassende Sammlung von Hilfen und Informationen rund um das komplizierte Ermittlungsverfahren zur Berufskrankheit „Aromatische Amine“ (BK 1301) haben die Unfallversicherungsträger und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zusammengetragen.
„Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch Aromatische Amine“ sind seit 1937 als so genannte BK 1301 anerkannt. In Deutschland gelten derzeit vier Amine als krebserzeugend für den Menschen. Mehr als 20 weitere Amine sind als krebserzeugend im Tierversuch eingestuft. Mehrere Faktoren erschweren insbesondere die Ermittlung der BK 1301: die große Zahl von aromatischen Aminen, die Vielzahl von Branchen, in denen sie vorkommen, die begrenzte Zahl von Messwerten, vor allem für rückblickende Bewertungen. Im Report „Aromatische Amine“ ist alles zusammengetragen, was für die BK-Ermittlung hilfreich sein kann: Identifizierungshilfen, Angaben zu chemischen und physikalischen Eigenschaften und vieles mehr.
DGUV Pressestelle Herrn Stefan Boltz Mittelstraße 51 10117 Berlin-Mitte
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