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Die geeignete Auswahl von Schutzhandschuhen und Hautmitteln ist wesentlich für die Verhinderung des Kontaktes Schadstoff – Haut und damit für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dies fällt in der Praxis nicht immer leicht. Grundsätzliches und Hinweise zur Umsetzung in der Praxis liefert dieser zweiteilige Beitrag.
Die nachfolgenden Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung und Auswahl der Hand-/Hautschutzmaßnahmen bedeuten zunächst einen Aufwand, der nicht nur Zeit und ein hohes Maß an Qualifikation, sondern auch Kooperationsbereitschaft und viel Einfühlungsvermögen erfordert.
Der Lohn der Arbeit macht sich erst später bemerkbar: Kosteneinsparung, Steigerung der Produktivität, gutes Arbeitsklima und die Gewissheit, seiner Aufgabe gerecht geworden zu sein.
Die heute bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorhandene hohe Sensibilität für Themen des Arbeitsschutzes stellt eine gute Basis für den Abbau von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen geht es dabei weniger um das Vermeiden von Verletzungen der Haut als vielmehr um das Verhindern von Organerkrankungen. Problematisch sind hier vor allem Substanzgruppen mit einem hohen und bekannten Gefahrenpotenzial. Gerade im Hinblick auf chronische, irreversible Erkrankungen sollte darüber hinaus beim Umgang mit Substanzen unbekannter Wirkung besondere Vorsicht geboten sein.
Es ist bekannt, dass Hautschutzmittel nicht vor Gefahrstoffen schützen und deren Aufnahme in den Körper nicht verhindern können. Auch können Hautschutzmittel bei bestehender Sensibilisierung nicht direkt vor Allergien schützen. In vielen Bereichen müssen daher Schutzhandschuhe eingesetzt werden, da nur diese eine Barriere bilden und den Kontakt Chemikalie – Haut verhindern können. Ein Hautschutzkonzept ist jedoch zusätzlich bei den meisten Tätigkeiten zwingend und beschränkt sich nicht nur auf das Gewerbe. Die maximale Wirksamkeit wird dabei nur mit einem „PCR-Konzept“ (Protect – Clean – Repair) erreicht, in dem Hautschutz (Protect), Hautreinigung (Clean) und Hautpflege (Repair) aufeinander abgestimmt sind und sich in ihrer Wirksamkeit unterstützen.
Untersuchungen zeigen, dass viele Unfälle aufgrund des nicht effektiven Anwendens ausgewählter, persönlicher Schutzausrüstung, aber auch durch Fehleinschätzung des möglichen Gefahrenpotenzials entstehen. Hier sind ein hohes Maß an Erfahrung und Know-how gefragt, denn immer entscheiden letztlich die Auswahl und der sachgerechte Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung über deren Schutzwirkung und somit über die Gesundheit ihrer Anwender. Der Preis des geeigneten Schutzproduktes steht in keinem Verhältnis zum Preis der Gesundheit und zur Produktivität.
Gefährdungsermittlung
Die Gefährdungsermittlung ist die Grundvoraussetzung zur Auswahl geeigneter Schutzprodukte und der Organisation persönlicher Schutzmaßnahmen im Betrieb. Es geht darum, bedeutende gesundheitliche Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu fixieren, die eine Gefährdung des Menschen ausschalten. Die Hände betreffend bedeutet dies: Verhinderung der perkutanen Aufnahme von Stoffen sowie Vermeidung von Hautirritationen und Hauterkrankungen durch Verhinderung des Stoffkontaktes durch Hautschutzmittel (bedingt) und insbesondere durch das Tragen von Schutzhandschuhen. Darüber hinaus können Schutzprodukte nur dann schützen, wenn sie konsequent, regelmäßig und sachgerecht verwendet werden. Die Auswahl des geeigneten Schutzproduktes ist daher nur eine Sache – die Anwendung im Betrieb ist ebenso bedeutsam.
Die betriebliche Organisation persönlicher Schutzmaßnahmen ist beschrieben
- im Arbeitsschutzgesetz
- in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsvorordnung, PSA-BV) , welche speziell die Bereitstellung und die Benutzung von PSA regelt
- in der Gefahrstoffverordnung
Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-BV nehmen insbesondere die Arbeitgeber in die Pflicht. Sie klären weiterhin über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer (Benutzer von PSA) auf. Die betriebliche Organisation umfasst danach
- Die Gefährdungsermittlung
- Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge „STOP“: – Substitution von Gefahrstoffen – Technische Maßnahmen – Organisatorische Maßnahmen – Persönliche Schutzausrüstung
- Die Dokumentationspflicht
- Erstellung der Betriebsanweisung
- Die mündliche Unterweisung
- Die Prüfung auf Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen
Hinsichtlich des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstung müssen entsprechend der Gesetzgebung zunächst die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gefahrabwendung erarbeit und das Restrisiko ermittelt und spezifiziert werden. Auf dieser Basis erfolgt die Auswahl geeigneter Schutzprodukte unter Berücksichtigung der arbeitsplatz- und anwenderbezogenen Forderungen gefolgt von einem gezielten Praxistest, der die korrekte Auswahl bestätigt. Soweit nicht schon vorhanden, wird eine Betriebsanweisung erstellt, die Arbeitnehmer unterwiesen und Regelungen von Aufsicht und Kontrolle zur korrekten Anwendung und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
Im Falle Hand-Hautschutz sind die physikalischen und chemischen Belastungen bei der Anwendung zu ermitteln und sie mit den Forderungen des Anwenders an das Schutzprodukt und den Eigenschaften der auf dem Markt erhältlichen Schutzprodukte abzustimmen.
Grundlage bildet die Stoffliste, in der folgendes vermerkt werden sollte:
- Bezeichnung der Chemikalie
- CAS (Chemical Abstracts)-Nummer
- Lieferant
- Sicherheitsdatenblatt
- Gefahrensymbol, R- und S‑Sätze
- Verwendung im Betrieb
Was das Thema „Schutz der Hände“ anbelangt, so sind die wichtigsten Schritte vorgegeben:
- Informationen beschaffen – verwendete Arbeitsstoffe – Arbeitsverfahren – detaillierte Arbeitsplatzdaten – Arbeitnehmerverhalten
- Risiko / Gefahr spezifizieren – Verhalten der Arbeitnehmer – Arbeitsverfahren – verwendete Stoffe
- Sicherheitsdatenblätter nutzen
Hautschutz oder Schutzhandschuhe?
Um eine geeignete Auswahl an Hautmitteln und Schutzhandschuhen treffen zu können, müssen die in Gebrauch befindlichen Arbeitsstoffe zunächst gelistet werden. Anhand der Kennzeichnung (Gefahrensymbole, Risiko ®-Sätze) kann entschieden werden, ob es sich um einen Gefahrstoff oder „nur“ um einen an sich harmlosen Arbeitsstoff handelt. Sind die Arbeitsstoffe mit Gefahrensymbolen und Risiko-Sätzen gelistet und die mögliche Kontaktart bestimmt, so kann entschieden werden, welche Art von Hand-/Hautschutzmitteln wann, wie oft und bei welcher Tätigkeit eingesetzt werden sollen. Es wird eine Vorab-Auswahl getroffen, die durch weitere arbeitsplatzspezifische Kriterien weiter eingegrenzt werden kann.
Festzulegen ist dann die Art des Kontaktes: Handelt es sich um einen großflächigen Kontakt oder sind nur „Spritzer“ zu erwarten? Wie oft ist der Kontakt zu erwarten und welche Anforderungen sind noch wichtig? Ist ein mechanischer Schutz erforderlich? Besteht die Möglichkeit von Schnittverletzungen? Welche Anforderungen müssen an die Arbeitsprozesse (z.B. Abdruckfreiheit bei Lackierarbeiten, Duftstofffreiheit im Lebensmittelbereich) und die Umgebung (z.B. Temperatur) getroffen werden?
Schließlich ist es auch wichtig, subjektive Kriterien der Anwender zu beachten. Liegt bei dem Anwender beispielsweise eine Sensibilisierung vor, so ist ein Produkt auszuwählen, das diesen Stoff nicht enthält. Weiterhin spielt die Akzeptanz des Anwenders eine wichtige Rolle. Eine geringe Akzeptanz ist gleichzusetzen mit einer verminderten qualitativen und quantitativen Anwendung. Das Produkt wird dann nicht oder zu selten verwendet, so dass kein dauerhafter Schutz gewährleistet werden kann. Wird ein Handschuh zu selten gewechselt oder ein Hautmittel zu selten oder zu dünn aufgetragen, so können die „optimalen“ Leistungswerte nicht erreicht werden. Demgegenüber fördert eine hohe Akzeptanz die Anwendung und sichert den optimalen Schutz.
Akzeptanzkriterien sind vielseitig und werden vom Anwender individuell gewertet. Bei Schutzhandschuhen sind es beispielsweise der Tragekomfort, die Fingerfertigkeit, die Griffigkeit. Bei Hautmitteln spielen der Geruch, die Verteilbarkeit, das Einziehvermögen, das Fettgefühl, die Klebrigkeit, das Abdruckverhalten, das Griffgefühl und die Bequemlichkeit bei der Anwendung im Vordergrund. Sicher ist es schwierig, die subjektiven Kriterien eines jeden Mitarbeiters im Betrieb hundertprozentig gerecht werden zu können. Hand- und Hautschutz ist jedoch – wie jede PSA – ein Kompromiss und es ist daher bereits ein Erfolg, wenn die meisten Mitarbeiter zum größten Teil zufrieden sind. Für spezielle Fälle ist es sinnvoll, hinsichtlich der Produktauswahl Sonderlösungen zu finden.
In Teil 2 des Beitrages lesen Sie, wann Hand-/Hautschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen, wie Hand- und Hautschutzmittel bereitgestellt und angewendet werden müssen sowie grundsätzliches zur Erstellung von Hand- und Hautschutzplänen.
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