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Hand in Walzenspalt gezogen

Sicherheit an älteren Walzwerken lässt oft zu wünschen übrig
Hand in Walzenspalt gezogen

Der mod­er­nen Sicher­heit­stech­nik ist es zu ver­danken, dass die Zahl der Arbeit­sun­fälle an Maschi­nen in den ver­gan­genen Jahren deut­lich zurück­ge­gan­gen ist. Doch auch der Sicher­heit­stech­nik sind Gren­zen geset­zt, ins­beson­dere dann, wenn auf­grund der ver­fahren­stech­nis­chen Auf­gaben­stel­lung eine her­metis­che Absicherung von Gefahrstellen nicht möglich ist. Die Folge: Unfälle an solchen Maschi­nen führen meist zu schw­eren Ver­let­zun­gen. Ger­ade an Walzw­erken sind Verklei­dun­gen, Umzäu­nun­gen, Licht­git­ter oder ähn­liche Schutzein­rich­tun­gen aber oft­mals nur schw­er einzuset­zen, da sie den Pro­duk­tion­s­ablauf nicht behin­dern dür­fen. Als Sicherungs- und Sicher­heitssys­teme dienen daher Not-Befehl­sein­rich­tun­gen („Not-Halt“). Mit ihnen kann das Aus­maß eines möglichen Unfalls ver­ringert werden.

Ein Beispiel aus dem Unfallgeschehen
Ein Mitar­beit­er stellte an einem älteren Dop­pel­walzen­stuhl Rohgum­mimis­chun­gen her. Dafür muss er die vorge­fer­tigten Mis­chun­gen von oben in den Walzen­stuhl eingeben. Die gegen­läu­fig rotieren­den Walzen, die von unter­schiedlich­er Drehzahl angetrieben wer­den, homogenisieren und tem­perieren das Mate­r­i­al. Am Unfall­t­ag griff der Mitar­beit­er zu weit in den Walzenspalt hinein. Seine linke Hand wurde erfasst und einge­zo­gen. Als er dies bemerk­te, betätigte er geis­tes­ge­gen­wär­tig die über den Walzen liegende Not-Aus-Stange. Dadurch blieben die Walzen nahezu ohne Nach­lauf ste­hen und liefen selb­st­tätig um mehr als ein Drit­tel des Umfanges zurück. So kon­nte der Ver­sicherte befre­it und Erste Hil­fe geleis­tet wer­den. Die Hand war aber bere­its so stark gequetscht, dass sie die volle Funk­tion­stüchtigkeit wohl nicht mehr erlan­gen wird.
Ger­ade bei kleineren Walzw­erken (Walzen­durchmess­er klein­er als 400 Mil­lime­ter) ist davon auszuge­hen, dass die Walzeneinzugsstelle jed­erzeit leicht mit der Hand erre­icht wer­den kann. Trotz­dem wer­den solche Maschi­nen häu­fig nur mit leicht erre­ich­baren Not-Aus-Ein­rich­tun­gen wie Reißleinen, Schalt­stan­gen und / oder Schalt­blechen in Kniehöhe gesichert. Diese Absicherun­gen sind nach Auf­fas­sung des Fachauss­chuss­es Chemie nicht aus­re­ichend. Der Walzeneinzugss­palt muss durch eine Kom­bi­na­tion aus fest­ste­hen­den und ver­riegel­ten tren­nen­den Schutzein­rich­tun­gen gesichert sein. Die tech­nis­chen Schutz­maß­nah­men sind zusät­zlich durch ein­deutige Betrieb­san­weisun­gen zu ergänzen.
Details zu diesem The­ma bietet die BGHM in Arbeitss­chutz Kom­pakt Nr. 141 “Arbeit­en an Walzenauf­trags­maschi­nen”. 
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