Der modernen Sicherheitstechnik ist es zu verdanken, dass die Zahl der Arbeitsunfälle an Maschinen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Doch auch der Sicherheitstechnik sind Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn aufgrund der verfahrenstechnischen Aufgabenstellung eine hermetische Absicherung von Gefahrstellen nicht möglich ist. Die Folge: Unfälle an solchen Maschinen führen meist zu schweren Verletzungen. Gerade an Walzwerken sind Verkleidungen, Umzäunungen, Lichtgitter oder ähnliche Schutzeinrichtungen aber oftmals nur schwer einzusetzen, da sie den Produktionsablauf nicht behindern dürfen. Als Sicherungs- und Sicherheitssysteme dienen daher Not-Befehlseinrichtungen („Not-Halt“). Mit ihnen kann das Ausmaß eines möglichen Unfalls verringert werden.
Ein Beispiel aus dem Unfallgeschehen
Ein Mitarbeiter stellte an einem älteren Doppelwalzenstuhl Rohgummimischungen her. Dafür muss er die vorgefertigten Mischungen von oben in den Walzenstuhl eingeben. Die gegenläufig rotierenden Walzen, die von unterschiedlicher Drehzahl angetrieben werden, homogenisieren und temperieren das Material. Am Unfalltag griff der Mitarbeiter zu weit in den Walzenspalt hinein. Seine linke Hand wurde erfasst und eingezogen. Als er dies bemerkte, betätigte er geistesgegenwärtig die über den Walzen liegende Not-Aus-Stange. Dadurch blieben die Walzen nahezu ohne Nachlauf stehen und liefen selbsttätig um mehr als ein Drittel des Umfanges zurück. So konnte der Versicherte befreit und Erste Hilfe geleistet werden. Die Hand war aber bereits so stark gequetscht, dass sie die volle Funktionstüchtigkeit wohl nicht mehr erlangen wird.
Gerade bei kleineren Walzwerken (Walzendurchmesser kleiner als 400 Millimeter) ist davon auszugehen, dass die Walzeneinzugsstelle jederzeit leicht mit der Hand erreicht werden kann. Trotzdem werden solche Maschinen häufig nur mit leicht erreichbaren Not-Aus-Einrichtungen wie Reißleinen, Schaltstangen und / oder Schaltblechen in Kniehöhe gesichert. Diese Absicherungen sind nach Auffassung des Fachausschusses Chemie nicht ausreichend. Der Walzeneinzugsspalt muss durch eine Kombination aus feststehenden und verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen gesichert sein. Die technischen Schutzmaßnahmen sind zusätzlich durch eindeutige Betriebsanweisungen zu ergänzen.
Details zu diesem Thema bietet die BGHM in Arbeitsschutz Kompakt Nr. 141 “Arbeiten an Walzenauftragsmaschinen”.
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