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Mehr als fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland sind täglich unweigerlich Neben- oder Dauergeräuschen sowie gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit trifft besonders oft Berufsmusiker. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) fordert, das Gehör zu schützen und bewusster mit dem empfindlichen Sinnesorgan umzugehen.
Absolute Stille herrscht an keinem Arbeitsplatz. Doch einige Berufsgruppen sind gefährdeter als andere, an Lärmschwerhörigkeit zu erkranken. Neben Arbeitern in der Stahl- und Autoproduktion, in Brauereien und in der Holzwirtschaft gehören gerade Musiker zu den am häufigsten betroffenen Berufsgruppen. Von Klassik bis Techno: Nach zehn Jahren Berufstätigkeit leidet fast jeder dritte Musiker unter Lärmschwerhörigkeit. „Musiker haben oft im wahrsten Sinne des Wortes kein leichtes Spiel. Im Orchestergraben, auf der Bühne oder auch als DJ können sie massiven Geräuschen nicht einfach ausweichen. Was bei dieser Berufsgruppe zusätzlich ins Gewicht fällt, sind die vielseitigen und gleichzeitigen Höreindrücke durch andere Instrumente und Sängerstimmen“, erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Betriebsärztin und Präsidiumsmitglied des VDBW.
Mit Pauken und Trompeten
Die Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegt. Danach darf der Lärmexpositionspegel 80 Dezibel (durchschnittliche Geräuschimmission am Arbeitsplatz) grundsätzlich nicht überschreiten. „Die Musiker sind während einer Aufführung einem ständigen Geräuschpegel von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt. Ab diesem Lärmpegel ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht“, erklärt Dr. Wahl-Wachendorf. Die Schmerzgrenze von 120 Dezibel erreichen Schlagzeuger und Trompeter, die Pauke kommt sogar auf 140 Dezibel. Das entspricht dem Lärm eines startenden Flugzeuges. Doch leider nutzen noch nicht alle Musiker ausreichenden Gehörschutz. Ihr Argument: Dadurch werden sie in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Dabei gibt es heute kleine und elegante Lösungen wie Kapseln oder Stöpsel, die bestimmte Frequenzen dämpfen, ohne dabei das Hörvermögen einzuschränken.
Ein Spiel mit Folgen
Nicht nur lästig: Bereits bei niedrigeren Lautstärkepegeln verursacht Lärm Stress, stört den Schlaf, beeinträchtigt Konzentration und Kommunikation und kann auch dauerhaft die Gesundheit schädigen. Eine Schädigung des Gehörs tritt im Allgemeinen erst dann ein, wenn man regelmäßig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. „Gerade Musikern sollte bewusst sein, wie wichtig ein intaktes Hörvermögen ist. Ein Hörschaden kann die Wahrnehmung leiser Töne sowie des Orchesterklanges und damit ihre Arbeit beeinträchtigen“, so Dr. Wahl-Wachendorf. „Frühzeitig handeln“ laute daher die Devise: Wichtig sei es, so die Arbeitsmedizinerin weiter, dass die Betroffenen die ersten Anzeichen der Schwerhörigkeit rechtzeitig erkennen. Umso besser lassen sie sich in den Griff bekommen. Diese machen sich allerdings meist sehr schleichend bemerkbar. Daher weist der VDBW darauf hin, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bei dem zuständigen Betriebsarzt in Anspruch zu nehmen.
Regelmäßig Gehörtest machen
Aber nicht nur Musiker müssen ihr Gehör schützen. Betriebsärzte haben es sich zur Aufgabe gemacht, Beschäftigte aller Berufsgruppen und jeden Alters über die Gefahren durch Lärm zu informieren. Und sie plädieren für umsichtige Prophylaxe: „Lärmminderung ist die beste Prävention. Jeder hat es selbst in der Hand, etwas Gutes für seine Ohren zu tun, ihnen einmal eine Auszeit zu gönnen“, empfiehlt die Arbeitsmedizinerin. Beschäftige sollten außerdem die regelmäßigen kostenlosen Hörtests beim Betriebsarzt wahrnehmen. So können Anzeichen von Lärmschwerhörigkeit rechtzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden, um ein Fortschreiten einer chronischen Erkrankung zu verhindern.
Folgende Maßnahmen sind zu treffen, um den Ohren etwas Gutes zu tun:
- Beschäftigte sind über die Gefahren durch Lärm zu informieren.
- Zur Lärmminderung sind geeignete Gehörschutzmittel wie Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer bereitzustellen, mit dem Ziel, Unter‑, aber auch Überprotektion zu vermeiden.
- Beschäftigten muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ angeboten werden.
- Eine Belastung von 85 Dezibel verpflichtet den Arbeitgeber, Lärmbereiche zu kennzeichnen oder den Zugang zu beschränken.
- Ab einer Belastung von 85 Dezibel müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen und regelmäßige arbeitsmedizinische Lärm-Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
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