Die neue TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ beschreibt das Vorgehen zur Festlegung von Brandschutzmaßnahmen aus Sicht der Gefahrstoffverordnung. Dabei wird auf das Instrument der Gefährdungsbeurteilung zurückgegriffen. Neben der Beurteilung der Gefährdung durch Einatmen und Aufnahme über die Haut bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden damit auch die Brandgefahren durch Gefahrstoffe erfasst.
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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