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Hörschäden durch MP3-Player vermeiden

Bis zu zehn Millionen Menschen sind gefährdet
Hörschäden durch MP3-Player vermeiden

Die EU-Ver­brauch­er­schutzkom­mis­sarin Megle­na Kune­va hat Ende Jan­u­ar auf ein­er Kon­ferenz in Brüs­sel vorgestellt, wie Gesund­heitss­chä­den durch MP3-Play­er begren­zt wer­den kön­nen. Die Kom­mis­sarin erk­lärte: „In den let­zten vier Jahren wur­den in der Europäis­chen Union 250 Mil­lio­nen trag­bare Abspiel­geräte verkauft und unge­fähr 100 Mil­lio­nen Men­schen benutzen diese Geräte täglich. Ich befürchte, dass bis zu zehn Mil­lio­nen Men­schen in der EU, die mit ihren MP3-Play­ern häu­fig sehr laut Musik hören, unwissentlich ihr Gehör schädi­gen. Wir müssen daher schnell han­deln, die beste­hen­den Kon­trollmech­a­nis­men über­prüfen und gewährleis­ten, dass diese Mech­a­nis­men auch greifen und tech­nisch auf dem neuesten Stand bleiben, damit wir den Ver­brauch­ern die höch­sten Sicher­heits­stan­dards bieten können.“

In den let­zten Jahren sind die Verkauf­szahlen für trag­bare Abspiel­geräte, ins­beson­dere MP3-Play­er, rapi­de gestiegen. Der Geräusch­pegel trag­bar­er Abspiel­geräte wird durch eine beste­hende europäis­che Sicher­heit­snorm bere­its auf 100 dB begren­zt. Allerd­ings kom­men zunehmend Bedenken dahinge­hend auf, dass auch eine über­mäßig lange Expo­si­tion gegenüber solchen Lär­mquellen zu Hörschä­den führen kön­nte. Hier kann zum Beispiel die Ver­ringerung der Expo­si­tion­shöhe und ‑dauer weit­ge­hend Abhil­fe schaf­fen. Der von der EU einge­set­zte Wis­senschaftliche Auss­chuss hat in seinem Gutacht­en unter­strichen, dass die für den Arbeit­splatz gel­tenden Lärm­schutz-Gren­zw­erte bere­its über­schrit­ten wer­den, wenn ein trag­bares Abspiel­gerät nur fünf Stun­den pro Woche mit hoher Laut­stär­kee­in­stel­lung (über 89 dB) genutzt wird. Bei Men­schen, die solche Geräte über län­gere Zeit ver­wen­den, beste­ht nach fünf Jahren die Gefahr, dass sie ihr Hörver­mö­gen dauer­haft ver­lieren, betrof­fen sind schätzungsweise fünf bis zehn Prozent der EU-Bürg­er. Quelle: EU Kommission
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