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Keine schädliche Umwelteinwirkung

Gesetzentwurf zu Kinderlärm
Keine schädliche Umwelteinwirkung

Die Bun­desregierung und die CDU/FDP-Koali­tion haben den Entwurf eines Zehn­ten Geset­zes zur Änderung des Bun­des­im­mis­sion­ss­chutzge­set­zes – Priv­i­legierung des von Kindertage­sein­rich­tun­gen und Kinder­spielplätzen aus­ge­hen­den Kinder­lärms – in die par­la­men­tarischen Beratun­gen einge­bracht. Der Geset­zen­twurf will sich­er­stellen, dass Kinder­lärm, der von Kindertage­sein­rich­tun­gen, Kinder­spielplätzen und ähn­lichen Ein­rich­tun­gen aus­ge­ht, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung
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