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Lärm kostet Leistung

Gute Raumakustik für Büroarbeitsplätze
Lärm kostet Leistung

In Großraum­büros und Call­cen­tern ist eine Beläs­ti­gung durch Lärm schon fast vor­pro­gram­miert, falls keine Lärm­schutz­maß­nah­men einge­plant wer­den. Das Klin­geln der Tele­fone, das Klap­pern der Tas­taturen und vor allem die Sprache der benach­barten Mitar­beit­er wer­den als Stör­fak­toren wahrgenom­men und kön­nen Stress­reak­tio­nen verur­sachen. Die gegen­seit­ige Geräuschbeein­träch­ti­gung nen­nen Beschäftigte in Großraum­büros in der Regel als größtes Problem.

Dr. Jür­gen H. Maue

Lärm­be­las­tung wirkt sich auch auf die Leis­tung der Mitar­beit­er (Pro­duk­tiv­ität, Fehler­rate) aus, und zwar umso mehr, je kom­plex­er die zu bewälti­gen­den Auf­gaben sind. Darüber hin­aus lässt sich ein ein­deutiger Zusam­men­hang zwis­chen der Lärm­be­las­tung und dem Kranken­stand nachweisen.
Deshalb kön­nen sich Investi­tio­nen in den Lärm­schutz dur­chaus auch wirtschaftlich auszahlen. Es gibt jedoch geeignete Maß­nah­men, um Lärm zu mindern.
Rechtliche Vor­gaben
Die Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV) [1] macht bezüglich des Lärms die Aus­sage, dass der Schall­druck­pegel in Arbeitsstät­ten so niedrig zu hal­ten ist, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Da hier keine konkreten Pege­langaben genan­nt sind, muss der Arbeit­ge­ber ermit­teln, welche Lärm­be­las­tun­gen nach dem Stand der Tech­nik und unter Ein­beziehung der arbeitswis­senschaftlichen Erken­nt­nisse bei unter­schiedlichen Tätigkeit­en zumut­bar sind. Als Ori­en­tierung­shil­fe kann dabei die Richtlin­ie VDI 2058 Blatt 3 [2] dienen. Darin sind fol­gende Höchst­werte genan­nt, die nach Möglichkeit deut­lich unter­schrit­ten wer­den sollten:
  • 55 dB(A) – für über­wiegend geistige Tätigkeiten
  • 70 dB(A) – für ein­fache oder über­wiegend mech­a­nisierte Bürotätigkeiten.
Die Norm DIN EN ISO 11690–1 [3] nen­nt als Ziel­w­erte deut­lich niedrigere Schalldruckpegel:
  • 35 bis 45 dB(A) für Tätigkeit­en, die Konzen­tra­tion erfordern
  • 45 bis 55 dB(A) für rou­tinemäßige Büroarbeit.
Darüber hin­aus find­en sich dort auch Angaben zu den einzuhal­tenden Grundgeräusch­pegeln und Empfehlun­gen zu Nachhallzeiten.
In der Richtlin­ie VDI 2569 „Schallschutz und akustis­che Gestal­tung im Büro“ [4] wer­den wie in der VDI 2058–3 Schall­druck­pegel von 55 bzw. 70 dB(A) genan­nt. Außer­dem wer­den die Hin­ter­grundgeräusch­pegel für haustech­nis­che Anla­gen (Lüf­tung, Kli­ma, Heizung) angegeben, je nach Bürotyp und Tätigkeit mit Werten zwis­chen 30 und 45 dB(A). Dabei kann ein gewiss­er Grundgeräusch­pegel dur­chaus erwün­scht sein, um die Ver­ständlichkeit für die Sprache an Nach­barar­beit­splätzen zu ver­ringern (infor­ma­tion­shaltige Geräusche wer­den als stärk­er belästi­gend empfunden!).
Als umfassende Norm für die akustis­che Gestal­tung von Räu­men sei schließlich DIN 18041 „Hör­samkeit in kleinen bis mit­tel­großen Räu­men“ [5] genan­nt. Zur Ausle­gung von Büroräu­men enthält diese Norm eine Tabelle, aus der sich die Größe der schal­lab­sorbierend zu bele­gen­den Fläche in Abhängigkeit von der Grund­fläche des Raumes und dem Absorp­tionsver­mö­gen des einge­set­zten Mate­ri­als able­sen lässt. Wird beispiel­sweise ein zu 70 % absorbieren­des Mate­r­i­al einge­set­zt (bew­erteter Schal­lab­sorp­tion­s­grad aw = 0,7), so muss damit in einem Großraum­büro eine Fläche entsprechend der Grund­fläche belegt wer­den. Für ein Call­cen­ter müsste man bei diesem Mate­r­i­al eine um 30 % größere Menge (1,3‑fache Grund­fläche) einsetzen.
Da für die großflächige Bele­gung mit Absorp­tion­s­ma­te­r­i­al in Büros prak­tisch nur die Deck­en­fläche zur Ver­fü­gung ste­ht, bedeutet das, dass übliche Büroräume in jedem Fall mit ein­er schal­lab­sorbieren­den Decke zu pla­nen sind.
Lärm­schutz durch Schallabsorption
Durch eine schal­lab­sorbierende Gestal­tung der Deck­en- und Wand­flächen lassen sich pegel­er­höhende Schall­re­flex­io­nen ver­mei­den (siehe z.B. [6], [7]). Rein rech­ner­isch sind damit Pegel­min­derun­gen von ca. 3 bis 6 dB(A) zu erre­ichen. In der Prax­is kann man vielfach höhere Pegel­min­derun­gen im Bere­ich von 8 dB(A) erzie­len: Durch die rau­makustis­chen Maß­nah­men ergibt sich eine bessere Sprachver­ständlichkeit (gerin­gere Nach­hal­lzeit) und es kann leis­er gesprochen werden.
Zusät­zlich zur Deck­en­fläche kann man auch Teile der Wand­flächen oder die Büromö­bel schal­lab­sorbierend gestal­ten. Ver­schiedene Liefer­an­ten von Büromö­beln bieten z.B. Schränke oder Regale mit schal­lab­sorbieren­den Fron­ten oder Rück­seit­en an, ggf. auch zur Nachrüs­tung für vorhan­dene Möbel. Bild 1 zeigt ein Beispiel für ein mit entsprechen­den Schränken ein­gerichtetes Büro. Einige neuere Stu­di­en bericht­en über eine deut­liche Verbesserung der rau­makustis­chen Sit­u­a­tion durch die Ein­bringung von Bre­it­band-Kom­pak­tab­sorbern [8]. Diese wer­den vorzugsweise in den Raumkan­ten („Kan­ten-Absorber“) ange­bracht oder in größeren Räu­men in abschir­mende Sys­temwände integriert.
Mit allen beschriebe­nen Maß­nah­men zur Verbesserung der Schal­lab­sorp­tion der Raum­be­gren­zungs­flächen kann man in größeren Büroräu­men mit­tlere Schallpege­lab­nah­men je Abstandsver­dopplung von vielle­icht 5 oder 6 dB erre­ichen [4]. Bei einem Mehrper­so­n­en­büro mit der heute üblichen Bele­gungs­dichte und einem hohen Sprachanteil lässt sich damit allerd­ings der für geistig konzen­tri­erte Tätigkeit­en geforderte Schall­druck­pegel von 55 dB(A) in der Regel nicht ein­hal­ten. Zur weit­eren Pegel­min­derung sind dann ggf. geeignete Abschir­mungen vorzusehen.
Lärm­schutz durch Abschirmungen
Klas­sis­che Abschir­mungen sind in Höhen von ca. 1,2 bis 1,6 m aufge­baut, wie das Beispiel in Bild 2 zeigt. Bei Kopf an Kopf ange­ord­neten Schreibtis­chen emp­fiehlt sich die Abschir­mung in Form von Tis­chauf­sätzen. Die Abschir­mungen soll­ten nicht nur eine aus­re­ichende Schalldäm­mung von ca. 20 dB aufweisen, son­dern auch schal­lab­sorbierend wirken, um Schallpegel­er­höhun­gen durch Schall­re­flex­io­nen zu ver­mei­den. Liefer­an­ten von entsprechen­den Abschir­mungen find­en sich z.B. im Lärm­schutz-Arbeits­blatt LSA 01–391 [6].
Generell gilt: Je höher die Abschir­mung, umso größer die erre­ich­bare Lär­m­min­derung [8]. Die the­o­retisch erre­ich­baren Abschirmwirkun­gen von bis ca.10 dB sind in der Regel dadurch begren­zt, dass keine aus­re­ichende Abschir­mung zu seitlichen Arbeit­splätzen real­isiert wer­den kann. Auch kann man von den vielfach bevorzugten niedri­gen Abschir­mungen von z.B. nur 1,2 m Höhe natür­lich keine großen Erfolge erwarten, weil sitzende Per­so­n­en mit ihren Köpfen noch darüber hin­aus ragen. Höhere Abschir­mungen wer­den oft abgelehnt, weil damit kein Blick­kon­takt zu den Nach­barn möglich ist und die Mitar­beit­er sich isoliert fühlen.
Neben den beschriebe­nen Stell­wän­den bzw. Tis­chauf­sätzen bietet es sich an, Schränke oder geschlossene Regale als Abschir­mungen zu nutzen. Ein Beispiel dafür wurde bere­its in Bild 1 mit schal­lab­sorbierend aus­ge­führten Schrank­flächen gezeigt. Inner­halb der so gebilde­ten Bere­iche kann man z.B. zwei bis vier Schreibtis­che in ein­er Gruppe zusammenstellen.
Führt man den Gedanken der Aufteilung in kleine Grup­pen und der wirk­samen Abschir­mung gegeneinan­der kon­se­quent fort, kommt man zu der heute vielfach real­isierten Büroland­schaft aus Glas-Akustik-Tren­nwandsys­te­men, wie das Beispiel im Bild 3 zeigt. Die Tren­nwände beste­hen hier teils aus Glas, teils aus hochwirk­samen Schal­lab­sorbern und weisen große Höhen von ca. 2,5 m oder bis zur Decke des Raumes auf. Die Tren­nwände wer­den dabei so gegeneinan­der ver­set­zt ange­ord­net, dass kein direk­ter Schalle­in­fall aus einem Bere­ich in den näch­sten möglich ist. In den Raumkan­ten und an den Durchgän­gen befind­en sich jew­eils soge­nan­nte Bre­it­band­ab­sorber von ca. 2,5 m Höhe und 10 cm Dicke, um die Schal­lüber­tra­gung in den angren­zen­den Bere­ich zu ver­ringern. Zwis­chen den so abgeschirmten Bere­ichen soll­ten sich Abschirmwirkun­gen von mehr als 20 dB erre­ichen lassen.
Die hier beschriebene Büro­form ist wohl let­ztlich nichts anderes als eine Aufteilung eines Großraum­büros in kleinere Zellen, wobei die einge­set­zten Glas­flächen für Trans­parenz sor­gen. Es ist allerd­ings zu beacht­en, dass die Glas­flächen stark reflek­tierend wirken und mit Prob­le­men zu rech­nen ist, falls keine aus­re­ichende Schal­lab­sorp­tion durch die Decke und zusät­zliche Absorberele­mente real­isiert wird.
Ein­pla­nen und nachbessern
Da in Großraum­büros der Lärm als Stör­fak­tor eine große Rolle spielt, sollte man die Akustik bei der Pla­nung entsprechen­der Arbeit­splätze von vorn­here­in mit ein­beziehen. Die Real­isierung ein­er schal­lab­sorbieren­den Decke ist für Büroräume ein MUSS. Weit­ere Verbesserun­gen lassen sich durch zusät­zlich­es Schal­lab­sorp­tion­s­ma­te­r­i­al, z.B. an Wand­flächen oder Möbeln, erre­ichen. An Büroar­beit­splätzen mit hohem Sprachanteil muss man bei der heute üblichen Bele­gungs­dichte auch bei ein­er schal­lab­sorbierend gestal­teten Decke mit Schall­druck­pegeln von mehr als 55 dB(A) rech­nen. Falls hier über­wiegend geistige Tätigkeit­en ver­richtet wer­den, sind deshalb zusät­zlich Lär­m­min­derungs­maß­nah­men in Form von Abschir­mungen notwendig.
IFA – Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfallversicherung
Lit­er­aturhin­weise
[1] Arbeitsstät­ten­verord­nung – Arb­StättV vom 20. März 1975, BGBl. I, S. 729, erset­zt durch: Verord­nung über Arbeitsstät­ten (Arb­StättV) vom 12. August 2004, BGBl. I, S. 2179, zulet­zt geän­dert durch Artikel 4 der Verord­nung v. 19. Juli 2010, BGBl. I, S. 960
[2] VDI 2058 Blatt 3: Beurteilung von Lärm am Arbeit­splatz unter Berück­sich­ti­gung unter­schiedlich­er Tätigkeit­en. (Feb­ru­ar 1999)
[3] DIN EN ISO 11690–1: Akustik – Richtlin­ien für die Gestal­tung lär­marmer maschi­nenbestück­ter Arbeitsstät­ten – Teil 1: All­ge­meine Grund­la­gen. (Feb­ru­ar 1997)
[4] VDI 2569: Schallschutz und akustis­che Gestal­tung im Büro. (Jan­u­ar 1990)
[5] DIN 18041: Hör­samkeit in kleinen bis mit­tel­großen Räu­men. (Mai 2004)
[6] LSA 01–391: Geräusch­min­derung im Büro; Akustis­che Gestal­tung von Call Cen­tern; Anforderun­gen, Ken­nwerte, Empfehlun­gen, Mate­ri­alien. BGI/GUV‑I 792–310, 2009
[7] Akustik im Büro; Hil­fen für die akustis­che Gestal­tung von Büros. VBG-Fach­in­for­ma­tion BGI/GUV‑I 5141, 2011
[8] Fuchs, H.V. und J. Renz: Rau­makustik für offene Büroland­schaften. Z. ARB. WISS. 3/2007, S. 161–172
[9] DIN EN ISO 17624: Akustik – Leit­faden für den Schallschutz in Büros und Arbeit­sräu­men durch Schallschirme. (März 2005)
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