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Licht für den Notfall

Rettungswege: Sicherheitsbeleuchtung schützt vor Unfällen
Licht für den Notfall

Ohne Strom kein Licht. Bei einem Stro­maus­fall muss die net­zun­ab­hängige Not­beleuch­tung ein­sprin­gen. Beson­ders in Gebäu­den, in denen sich gle­ichzeit­ig viele, auch orts­fremde Per­so­n­en aufhal­ten, entste­ht sehr schnell Panik, wenn es plöt­zlich dunkel wird: Anlass und Umge­bung sind unbekan­nt, Angst kommt auf. Die Kennze­ich­nung mit Ret­tungsze­ichen­leucht­en markiert die Wege aus dem Gebäude, eine zusät­zliche Sicher­heits­beleuch­tung der Ret­tungswege verbessert die Ori­en­tierung und ver­ringert die Unfallgefahr.

rfw.kommunikation Her­rn Spill­mann Post­str. 9 64293 Darmstadt

Not­beleuch­tung gliedert sich in Sicher­heits­beleuch­tung und Ersatz­beleuch­tung. Bei der Sicher­heits­beleuch­tung wiederum wird unter­schieden zwis­chen der Sicher­heits­beleuch­tung für Ret­tungswege ein­schließlich der Ret­tungswegkennze­ich­nung, der Sicher­heits­beleuch­tung für Arbeit­splätze mit beson­der­er Gefährdung und der für Arbeit­splätze nicht rel­e­van­ten Antipanikbeleuchtung.
Ret­tungswege kennzeichnen
Die ein­deutige Ken­ze­ich­nung der Ret­tungswege übernehmen Sicher­heit­sze­ichen. Es kön­nen beleuchtete Sicher­heit­sze­ichen, also mit extern­er Lichtquelle, oder hin­ter­leuchtete Sicher­heit­sze­ichen (Ret­tungsze­ichen­leucht­en) mit intern­er Lichtquelle einge­set­zt werden.
Die licht­tech­nis­chen Anforderun­gen bei Net­zaus­fall sind fest­gelegt in der Norm DIN EN 1838. Außer­dem ist zu beacht­en, dass die Ret­tungsze­ichen­leucht­en nach DIN 4844 auch unter den Bedin­gun­gen der All­ge­mein­beleuch­tung gut erkennbar sein müssen. Dafür muss die Leucht­dichte deut­lich erhöht wer­den: Bei Not­be­trieb muss sie an jed­er Stelle der grü­nen Fläche über zwei Candela/Quadratmeter (cd/m2) betra­gen, bei Net­z­be­trieb sind über 200 cd/m2 mit­tlere Leucht­dichte für das gesamte Zeichen erforderlich.
Im Ver­gle­ich mit lang nach­leuch­t­en­den Stan­dard­schildern schnei­den Ret­tungsze­ichen­leucht­en deut­lich bess­er ab. Wichtig­ster Plus­punkt ist die stets gute Erken­nungsweite, die bei Schildern sehr schnell abnehmen kann.
Sicher­heits­beleuch­tung
Die zusät­zliche Sicher­heits­beleuch­tung soll den Anwe­senden ermöglichen, die betrof­fe­nen Räume gefahr­los zu ver­lassen sowie gegebe­nen­falls einen poten­ziell gefährlichen Arbeitsablauf sich­er zu been­den. Die wichtig­sten Merk­male der Sicher­heits­beleuch­tung sind:
  • Die Leucht­en müssen min­destens zwei Meter über dem Boden ange­bracht sein.
  • An Notaus­gän­gen und Aus­gän­gen ent­lang des Ret­tungsweges wer­den beleuchtete oder hin­ter­leuchtete Ret­tungsze­ichen installiert.
  • Ist ein Notaus­gang nicht direkt zu sehen, müssen eine oder mehrere beleuchtete und/oder hin­ter­leuchtete Ret­tungsze­ichen deut­lich den Weg weisen.
Nach DIN EN 1838 sind neben der generellen Ausleuch­tung des Ret­tungsweges weit­ere beson­dere Punk­te wie poten­zielle Gefahren­stellen durch Ausleuch­tung her­vorzuheben. Dafür müssen Sicher­heit­sleucht­en mit max­i­mal zwei Meter Abstand in der Nähe fol­gen­der Stellen ange­bracht werden:
  • an Aus­gangstüren, die im Not­fall schnell erre­icht wer­den müssen,
  • nahe Trep­pen, einzel­nen Stufen oder jed­er anderen Niveauänderung,
  • an vorgeschriebe­nen Notaus­gän­gen und Sicherheitszeichen,
  • an jed­er Richtungsänderung,
  • an jed­er Kreuzung von Fluren/Gängen,
  • nahe jed­er Erste-Hil­fe-Stelle, Brand­bekämp­fungsvor­rich­tung und Meldeeinrichtung,
  • nahe dem let­zten Aus­gang sowie
  • außer­halb des Gebäudes nahe jedem let­zten Ausgang.
Die Zeitspanne zwis­chen dem Aus­fall der all­ge­meinen kün­stlichen Beleuch­tung bei Störung der Stromver­sorgung und dem Erre­ichen der erforder­lichen Beleuch­tungsstärke sollte möglichst kurz sein. Die Sicher­heits­beleuch­tung für Arbeitsstät­ten muss min­destens auf eine Stunde Nenn­be­trieb­s­dauer aus­gelegt werden.

Ratgeber

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Wichtige Infor­ma­tio­nen zur „Not­beleuch­tung, Sicher­heits­beleuch­tung“ haben die Experten von licht.de zusam­menge­fasst im Heft
„licht.wissen 10“ (40 Seit­en, DIN A4, ISBN 978–3–926 193–40–7).
Es kostet neun Euro und kann im Inter­net unter www.licht.de (dort auch kosten­freier Down­load der PDF-Datei) bezo­gen wer­den oder bei
licht.de, Post­fach 701261, 60591 Frank­furt am Main, Bestell-Fax 069 98955–198

Neues Rettungszeichen

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Weißes Strich­män­nchen auf grünem Grund oder grün­er stil­isiert­er Men­sch auf dem weißen Feld im Ret­tungsze­ichen? Offen­sichtlich gibt es zwei Ret­tungsze­ichen, doch welch­es ist das richtige? Das bish­erige (oben) gilt natür­lich weit­er, neu instal­lierte Not­beleuch­tungsan­la­gen zeigen dage­gen das neue Zeichen (unten). licht.de emp­fiehlt, das alte und das neue Zeichen bei beste­hen­den Anla­gen nicht gemein­sam zu verwenden.
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