Ohne Strom kein Licht. Bei einem Stromausfall muss die netzunabhängige Notbeleuchtung einspringen. Besonders in Gebäuden, in denen sich gleichzeitig viele, auch ortsfremde Personen aufhalten, entsteht sehr schnell Panik, wenn es plötzlich dunkel wird: Anlass und Umgebung sind unbekannt, Angst kommt auf. Die Kennzeichnung mit Rettungszeichenleuchten markiert die Wege aus dem Gebäude, eine zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege verbessert die Orientierung und verringert die Unfallgefahr.
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Notbeleuchtung gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung wiederum wird unterschieden zwischen der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege einschließlich der Rettungswegkennzeichnung, der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und der für Arbeitsplätze nicht relevanten Antipanikbeleuchtung.
Rettungswege kennzeichnen
Die eindeutige Kenzeichnung der Rettungswege übernehmen Sicherheitszeichen. Es können beleuchtete Sicherheitszeichen, also mit externer Lichtquelle, oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen (Rettungszeichenleuchten) mit interner Lichtquelle eingesetzt werden.
Die lichttechnischen Anforderungen bei Netzausfall sind festgelegt in der Norm DIN EN 1838. Außerdem ist zu beachten, dass die Rettungszeichenleuchten nach DIN 4844 auch unter den Bedingungen der Allgemeinbeleuchtung gut erkennbar sein müssen. Dafür muss die Leuchtdichte deutlich erhöht werden: Bei Notbetrieb muss sie an jeder Stelle der grünen Fläche über zwei Candela/Quadratmeter (cd/m2) betragen, bei Netzbetrieb sind über 200 cd/m2 mittlere Leuchtdichte für das gesamte Zeichen erforderlich.
Im Vergleich mit lang nachleuchtenden Standardschildern schneiden Rettungszeichenleuchten deutlich besser ab. Wichtigster Pluspunkt ist die stets gute Erkennungsweite, die bei Schildern sehr schnell abnehmen kann.
Sicherheitsbeleuchtung
Die zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung soll den Anwesenden ermöglichen, die betroffenen Räume gefahrlos zu verlassen sowie gegebenenfalls einen potenziell gefährlichen Arbeitsablauf sicher zu beenden. Die wichtigsten Merkmale der Sicherheitsbeleuchtung sind:
- Die Leuchten müssen mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht sein.
- An Notausgängen und Ausgängen entlang des Rettungsweges werden beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen installiert.
- Ist ein Notausgang nicht direkt zu sehen, müssen eine oder mehrere beleuchtete und/oder hinterleuchtete Rettungszeichen deutlich den Weg weisen.
Nach DIN EN 1838 sind neben der generellen Ausleuchtung des Rettungsweges weitere besondere Punkte wie potenzielle Gefahrenstellen durch Ausleuchtung hervorzuheben. Dafür müssen Sicherheitsleuchten mit maximal zwei Meter Abstand in der Nähe folgender Stellen angebracht werden:
- an Ausgangstüren, die im Notfall schnell erreicht werden müssen,
- nahe Treppen, einzelnen Stufen oder jeder anderen Niveauänderung,
- an vorgeschriebenen Notausgängen und Sicherheitszeichen,
- an jeder Richtungsänderung,
- an jeder Kreuzung von Fluren/Gängen,
- nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle, Brandbekämpfungsvorrichtung und Meldeeinrichtung,
- nahe dem letzten Ausgang sowie
- außerhalb des Gebäudes nahe jedem letzten Ausgang.
Die Zeitspanne zwischen dem Ausfall der allgemeinen künstlichen Beleuchtung bei Störung der Stromversorgung und dem Erreichen der erforderlichen Beleuchtungsstärke sollte möglichst kurz sein. Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten muss mindestens auf eine Stunde Nennbetriebsdauer ausgelegt werden.
Ratgeber
Wichtige Informationen zur „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung“ haben die Experten von licht.de zusammengefasst im Heft
„licht.wissen 10“ (40 Seiten, DIN A4, ISBN 978–3–926 193–40–7).
Es kostet neun Euro und kann im Internet unter www.licht.de (dort auch kostenfreier Download der PDF-Datei) bezogen werden oder bei
licht.de, Postfach 701261, 60591 Frankfurt am Main, Bestell-Fax 069 98955–198
Neues Rettungszeichen
Weißes Strichmännchen auf grünem Grund oder grüner stilisierter Mensch auf dem weißen Feld im Rettungszeichen? Offensichtlich gibt es zwei Rettungszeichen, doch welches ist das richtige? Das bisherige (oben) gilt natürlich weiter, neu installierte Notbeleuchtungsanlagen zeigen dagegen das neue Zeichen (unten). licht.de empfiehlt, das alte und das neue Zeichen bei bestehenden Anlagen nicht gemeinsam zu verwenden.
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