ZVEI e.V. Stefanie Weyrauch Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main
Kommunale Gebäude in Deutschland sind häufig nicht ausreichend gegen Brandgefahren gesichert. Dies betreffe nicht nur beispielsweise fehlende Rauchmelder oder unzulängliche Entrauchungssysteme.
Häufig fehlt sogar der baurechtlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg. Darauf weist der ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme hin. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung dürfen jedoch die öffentlichen Hände unterlassene Nachrüstungsinvestitionen nicht mit Bestandsschutz begründen. Dies gelte nur für private Bürger, so der ZVEI.
Nach einer Untersuchung der Stadt Wiesbaden hatten zum Beispiel 65 von 85 Schulen Defizite im Brandschutz. „Auch bei den regelmäßigen Begehungen durch Bauaufsicht und Feuerwehr finden sich oft deutliche Sicherheitslücken“, sagt die ZVEI-Fachverbandsvorsitzende, Dipl.-Ing. Angelika Staimer.
Diese Einschätzung bestätigt eine vor kurzem veröffentlichte Publikation des Deutschen Instituts für Urbanistik, Berlin. Die Autoren der Studie „Investitionsrückstand und Investitionsbedarf der Kommunen“ mahnen zu Anstrengungen im Brandschutz für Gebäude im Besitz der öffentlichen Hände. Es bestehe flächendeckend großer und dringender Investitionsbedarf, insbesondere in Schulgebäuden.
Gefährdung der Nutzer mit Scheinargumenten kaschiert
Nach Beobachtungen des ZVEI, die sich mit der Studie decken, ziehen sich Landkreise, Städte und Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen zur Rechtfertigung für unterlassene Investitionen in den Brandschutz ihrer Gebäude auf das Argument „Bestandsschutz“ zurück. Dies ist ein Abwehreinwand für private Eigentümer von Gebäuden gegen Nachrüstungsauflagen der Bauaufsicht.
Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch, so RA Norbert Küster, rechtlicher Berater des ZVEI-Fachverbands Sicherheitssysteme, in zahlreichen Entscheidungen über Jahrzehnte hinweg immer wieder betont, dass sich auf das Grundrecht auf Eigentum in Artikel 14 des Grundgesetzes und damit auch auf Bestandsschutz nur private Bürger berufen können.
Zweiter Rettungsweg notwendig
Mangelnden Brandschutz in Gebäuden beklagt auch der Direktor der Frankfurter Feuerwehr, Professor Reinhard Ries. Viele sogenannte Sonderbauten wie Krankenhäuser, Theater, Bahnhöfe oder Schulen verfügen nicht einmal über den baurechtlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg.
„Wenn der erste Rettungsweg verraucht ist, werden Gebäude schnell zur tödlichen Falle“, erklärt Angelika Staimer. Dagegen helfe am ehesten eine möglichst frühzeitige automatische Branddetektion im gesamten Gebäude. Sie müsse auch nicht einsehbare Hohlräume wie Unterdecken, Hohlböden, Kabelschächte etc. erfassen. Über solche Brandmeldeanlagen könnten die Feuerwehr alarmiert, und mittels einer Alarmierungsanlage und Fluchtweglenkung die Gebäudenutzer zugleich frühzeitig gewarnt und schon vor Eintreffen der Feuerwehr evakuiert werden.
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