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Mangelhafter Brandschutz in öffentlichen Gebäuden

ZVEI fordert Nachrüstung
Mangelhafter Brandschutz in öffentlichen Gebäuden

Mangelhafter Brandschutz in öffentlichen Gebäuden
In vielen öffentlichen Gebäuden und Sonderbauten ist der Brandschutz nur mangelhaft, so Experten von ZVEI und Feuerwehren. Foto: mpixs – Fotolia.com
ZVEI e.V. Ste­fanie Weyrauch Lyon­er Straße 9 60528 Frank­furt am Main

Kom­mu­nale Gebäude in Deutsch­land sind häu­fig nicht aus­re­ichend gegen Brandge­fahren gesichert. Dies betr­e­ffe nicht nur beispiel­sweise fehlende Rauch­melder oder unzulängliche Entrauchungssysteme.
Häu­fig fehlt sog­ar der bau­rechtlich vorgeschriebene zweite Ret­tungsweg. Darauf weist der ZVEI-Fachver­band Sicher­heitssys­teme hin. Nach ein­er höch­strichter­lichen Entschei­dung dür­fen jedoch die öffentlichen Hände unter­lassene Nachrüs­tungsin­vesti­tio­nen nicht mit Bestandss­chutz begrün­den. Dies gelte nur für pri­vate Bürg­er, so der ZVEI.
Nach ein­er Unter­suchung der Stadt Wies­baden hat­ten zum Beispiel 65 von 85 Schulen Defizite im Brand­schutz. „Auch bei den regelmäßi­gen Bege­hun­gen durch Bauauf­sicht und Feuer­wehr find­en sich oft deut­liche Sicher­heit­slück­en“, sagt die ZVEI-Fachver­bandsvor­sitzende, Dipl.-Ing. Ange­li­ka Staimer.
Diese Ein­schätzung bestätigt eine vor kurzem veröf­fentlichte Pub­lika­tion des Deutschen Insti­tuts für Urban­is­tik, Berlin. Die Autoren der Studie „Investi­tion­srück­stand und Investi­tions­be­darf der Kom­munen“ mah­nen zu Anstren­gun­gen im Brand­schutz für Gebäude im Besitz der öffentlichen Hände. Es beste­he flächen­deck­end großer und drin­gen­der Investi­tions­be­darf, ins­beson­dere in Schulgebäuden.
Gefährdung der Nutzer mit Scheinar­gu­menten kaschiert
Nach Beobach­tun­gen des ZVEI, die sich mit der Studie deck­en, ziehen sich Land­kreise, Städte und Gemein­den sowie öffentliche Ein­rich­tun­gen zur Recht­fer­ti­gung für unter­lassene Investi­tio­nen in den Brand­schutz ihrer Gebäude auf das Argu­ment „Bestandss­chutz“ zurück. Dies ist ein Abwehrein­wand für pri­vate Eigen­tümer von Gebäu­den gegen Nachrüs­tungsaufla­gen der Bauaufsicht.
Das Bun­desver­fas­sungs­gericht habe jedoch, so RA Nor­bert Küster, rechtlich­er Berater des ZVEI-Fachver­bands Sicher­heitssys­teme, in zahlre­ichen Entschei­dun­gen über Jahrzehnte hin­weg immer wieder betont, dass sich auf das Grun­drecht auf Eigen­tum in Artikel 14 des Grundge­set­zes und damit auch auf Bestandss­chutz nur pri­vate Bürg­er berufen können.
Zweit­er Ret­tungsweg notwendig
Man­gel­nden Brand­schutz in Gebäu­den beklagt auch der Direk­tor der Frank­furter Feuer­wehr, Pro­fes­sor Rein­hard Ries. Viele soge­nan­nte Son­der­baut­en wie Kranken­häuser, The­ater, Bahn­höfe oder Schulen ver­fü­gen nicht ein­mal über den bau­rechtlich vorgeschriebe­nen zweit­en Rettungsweg.
„Wenn der erste Ret­tungsweg ver­raucht ist, wer­den Gebäude schnell zur tödlichen Falle“, erk­lärt Ange­li­ka Staimer. Dage­gen helfe am ehesten eine möglichst frühzeit­ige automa­tis­che Brand­de­tek­tion im gesamten Gebäude. Sie müsse auch nicht ein­se­hbare Hohlräume wie Unter­deck­en, Hohlbö­den, Kabelschächte etc. erfassen. Über solche Brand­meldean­la­gen kön­nten die Feuer­wehr alarmiert, und mit­tels ein­er Alarmierungsan­lage und Fluchtwe­glenkung die Gebäu­de­nutzer zugle­ich frühzeit­ig gewarnt und schon vor Ein­tr­e­f­fen der Feuer­wehr evakuiert werden.
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