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Die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen hat eine neue rechtliche Grundlage: die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Sie wirkt sich auch auf Geltungsbereiche der bisherigen ASR 10/1 „Türen und Tore“ und ASR 17/1,2 „Verkehrswege“ aus. Eine Online-Version der ASR A2.3 findet man bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
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