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Neues Prüfverfahren gibt Auskunft

Funktioniert das Hörgerät auch als Gehörschutz?
Neues Prüfverfahren gibt Auskunft

Neues Prüfverfahren gibt Auskunft
Hörgeräte mit Lärmschutzfunktion müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com
Jet­zt lässt sich zuver­läs­sig prüfen, ob ein Hörg­erät gle­ichzeit­ig auch als Gehörschutz funk­tion­iert. Das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA) hat dafür ein spezielles Prüfver­fahren entwickelt.

Laut Sta­tis­tik tru­gen im Jahr 2014 in Deutsch­land rund 1,9 Mil­lio­nen Men­schen im arbeits­fähi­gen Alter ein Hörg­erät. Bei
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