Schnarcher leben gefährlich, weil sie ihr Umfeld bis zur Weißglut bringen. Doch das ist nicht der einzige Grund. Dauern die nächtlichen Atempausen länger als zehn Sekunden, leiden die Säger womöglich an einem Schlafapnoesyndrom. Neben einem wenig erholsamen Schlaf bewirkt die Krankheit extreme Tagesmüdigkeit. Die Betroffenen kämpfen mit nachlassender Leistungsfähigkeit, was die Arbeitssicherheit gefährdet und die Berufsgenossenschaften auf den Plan ruft.
WSW Herrn Dr. Malte Berger Bromberger Str. 39–41 42281 Wuppertal Frau Gerlinde Weidner-Theisen In der Hohl 15 56743 Mendig
Laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin leiden in Deutschland fast 2,5 Millionen Menschen an dem Schlafapnoesyndrom. Andere Experten gehen von sechs Millionen Betroffenen aus. Im nächtlichen Schlaf eines Apnoikers erschlaffen die Atemwege oberhalb des Kehlkopfs, die stützende Muskulatur gibt nach, die Zunge rutscht leicht nach hinten in den Hals und verschließt den Rachenraum. Der Atemstrom kann nicht mehr richtig passieren. Die Folge ist Atemstillstand, der länger als zehn Sekunden dauert und einen Weckreiz auslöst. Die Nachtruhe wird unterbrochen und in verminderter Schlaftiefe weitergeführt. In vielen Fällen ist diese Unterbrechung so kurz, dass die Betroffenen sie nicht wahrnehmen, doch das kann schwere gesundheitliche Folgen haben.
Davon kann die 55-jährige Verwaltungsangestellte Gerlinde Weidner-Theisen ein Lied singen. Sie litt mehr als zehn Jahre an Schlafapnoe, ohne es zu wissen. Tagsüber war sie sehr müde und musste all ihre Kräfte mobilisieren, um den Arbeitsalltag zu meistern. Hinzu kamen Kopfschmerzen, gesteigerte Reizbarkeit, Bluthochdruck sowie Herzrhythmusstörungen – kurzum, ihre Lebensfreude nahm zusehends ab. Die Ärzte konnten ihr nicht wirklich helfen. Einige diagnostizierten Bluthochdruck, verordneten Medikamente, gingen den Ursachen der Hypertonie aber nicht auf den Grund. Andere schoben die Antriebsschwäche und den erhöhten Schlafbedarf auf die einsetzende Menopause. „Ich fühlte mich hilflos und glaubte, Anzeichen einer beginnenden Alzheimer wahrzunehmen“, erinnert sich die Verwaltungsangestellte. Endlich tippte ein Allgemeinmediziner auf Schlafapnoe und schickte sie zum Lungenarzt. Der Spezialist verordnete ihr ein Screening-Gerät, das u. a. den Atemfluss unterhalb der Nase sowie die Dehnung des Brustkorbs und den Sauerstoffgehalt im Blut misst. Das Ergebnis war grenzwertig und ließ keine eindeutige Aussage zu. Deshalb musste sie zur weiteren Abklärung ins Schlaflabor. Dort wurden Schlafaussetzer von bis zu 33 Sekunden festgestellt, die sich 22 Mal pro Stunde wiederholten. Der Lungenfacharzt entschied sich für eine CPAP-Therapie (Continuous Positive Airway Pressure).
Seit ungefähr einem halben Jahr schläft Gerlinde Weidner-Theisen nachts mit einem so genannten CPAP-Atemtherapiegerät. Dieses Gerät besitzt ein Gebläse, das über einen Schlauch mit einer Maske verbunden ist, die sich mittels Kopfbänder auf die Nase legt. Mit Hilfe der Atemmaske wird in den Atemwegen ein leichter Überdruck von fünf bis 20 Millibar erzeugt. Dieser verhindert das Zusammenfallen der Atemwege und unterbindet somit die gefährlichen Schlafaussetzer. An den Fremdkörper hat sich die Patientin schnell gewöhnt, zumal sich ihr Wohlbefinden mit Beginn der Therapie kontinuierlich verbessert hat. „Die Kopfschmerzen und Tagesmüdigkeit haben sich quasi in Luft aufgelöst. Außerdem freue ich mich über meine zurückgewonnene Leistungsfähigkeit und die damit wiederkehrende Lebensfreude“, zieht die 55-Jährige Bilanz. Ihre Erlebnisse werden von vielen Betroffenen in Selbsthilfegruppen sowie Internet-Foren bestätigt. Seit einigen Jahren rückt Schlafapnoe zunehmend ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung. Auch Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber setzten sich verstärkt mit der Thematik auseinander. Dabei stehen Beschäftigte, die Fahr‑, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausführen, besonders im Fokus.
Schlafapnoe-Patienten, die nicht behandelt werden, sind krankhaft unkonzentriert und deshalb für die Personenförderung nicht geeignet. Je nach Rechtslage machen sich die Apnoiker sogar strafbar. Rechtsnormen sind zum Beispiel die Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anhang IV) oder der berufsgenossenschaftliche Untersuchungsgrundsatz G25 „Fahr‑, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Letzterer ist allerdings nicht verpflichtend, sondern hat lediglich Empfehlungscharakter. Er gibt dem Arbeitsmediziner Anhaltspunkte für eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge, um Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Fahr‑, Steuer- und Überwachungstätigkeiten für Untersuchte oder Dritte zu verhindern. Zur Untersuchungsgruppe zählen beispielsweise Gabelstaplerfahrer, Lokomotiv- oder Maschinenführer. Das Untersuchungsprogramm umfasst u. a. die Feststellung der Vorgeschichte, körperliche Untersuchung mit Schwerpunkt auf Herz‑, Kreislaufstörungen, neurologische und psychische Auffälligkeiten, Prüfung des Seh- und Hörvermögens, Urinstatus sowie bei Bedarf Blutuntersuchungen.
Schnarchern auf der Spur
Die Wuppertaler Stadtwerke GmbH achtet bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen seit 2002 gezielt auf Schlafstörungen. Im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Untersuchungen stellt der Arbeitsmediziner Dr. Malte Berger Fragen zum Schlafen und Schnarchen. „Ich möchte wissen, ob der Mitarbeiter schnarcht, ob er während des Schlafs Atemaussetzer hat und ob er unter Morgenmüdigkeit oder Tagesschläfrigkeit leidet“, beschreibt Berger sein Vorgehen. Bejaht der Mitarbeiter die Fragen, wird er von dem Arzt über das Schlafapnoesyndrom aufgeklärt. Ihm wird außerdem ein Schlafapnoe-Screening-Gerät zur Verfügung gestellt, das Unregelmäßigkeiten während des nächtlichen Schlafs aufzeichnet. „Die Auswertung erfolgt bereits am nächsten Tag in unserer Praxis“, erklärt Berger, „und das Ergebnis kann sofort mit dem Mitarbeiter besprochen werden“. Bei einem auffälligen Befund wird in einem benachbarten Schlaflabor zeitnah ein Termin vereinbart, in dem eine weiterführende diagnostische Abklärung und die Einleitung einer notwendigen Therapie erfolgen. Davon profitiert nicht nur der Patient, sondern auch das Unternehmen. Denn ihm steht nach kurzer Ausfallzeit wieder ein leistungsfähiger Mitarbeiter zur Verfügung“, erklärt Berger. Erst nachdem die Therapie angelaufen ist, kann der Fahrer seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Bezogen auf alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen wurde bei zirka neun Prozent der Mitarbeiter ein behandlungsbedürftiges Schlafapnoe-Syndrom gefunden. Dieser Wert ist verglichen mit dem Anteil der Schlafapnoe-Patienten an der Gesamtbevölkerung recht hoch, weil die Untersuchten größtenteils zur Risikogruppe, Männer im Alter zwischen 40 und 65 Jahren, gehören.
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