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REACH-Helpdesk jetzt auch auf Deutsch

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REACH-Helpdesk jetzt auch auf Deutsch

Die nationale Auskun­ftsstelle zu REACH (REACH-Helpdesk) bei der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) hat weit­ere Leitlin­ien der Europäis­chen Chemikalien­agen­tur (ECHA) zur REACH-Verord­nung ins Deutsche über­set­zt. Ab sofort ste­hen die Leitlin­ie zur Vor­reg­istrierung und gemein­samen Nutzung von Dat­en (Guid­ance on data shar­ing), und die Leitlin­ie zur Auf­nahme von Stof­fen in Anhang XIV (Guid­ance on inclu­sion of sub­stances in Annex XIV) auf der Inter­net­seite www.reach-helpdesk.de in deutsch­er Sprache zur Verfügung.

Ins­beson­dere die Prax­is bedauerte, dass die Leitlin­ien der ECHA nur in Englisch zur Ver­fü­gung ste­hen. Zurzeit beschäftigt die betrof­fene Indus­trie haupt­säch­lich die SIEF-Bil­dung (sub­stance infor­ma­tion exchange forum) für den Date­naus­tausch sowie der Beginn des Zulas­sungsver­fahrens für beson­ders besorgnis­er­re­gende Stoffe. Mit den deutschen Über­set­zun­gen lassen sich die Her­aus­forderun­gen dieser Ver­fahren leichter bewältigen.
So beschreibt der Leit­faden zur gemein­samen Nutzung von Dat­en die Mech­a­nis­men zum Date­naus­tausch für Phase-in- und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rah­men von REACH. Zudem gibt er Unter­stützung bei der Bil­dung der SIEFs. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum The­ma enthal­ten die Vorträge der Ver­anstal­tung „SIEF, Kon­sor­tien­bil­dung und gemein­same Ein­re­ichung von Dat­en“, die Ende März 2009 in der BAuA in Dort­mund stat­tfand. Die Vorträge befind­en sich im Bere­ich Ver­anstal­tun­gen auf der Home­page des REACH-Helpdesks.
Mit Veröf­fentlichung der ersten 15 „Kan­di­daten­stoffe“ für eine Auf­nahme in die Liste der zulas­sungspflichti­gen Stoffe wächst das Inter­esse, sich auch in deutsch­er Sprache über das Auf­nah­mev­er­fahren von beson­ders besorgnis­er­re­gen­den Stof­fen (SVHC-Stoffe) in Anhang XIV (Verze­ich­nis der zulas­sungspflichti­gen Stoffe) informieren zu kön­nen. Die Leitlin­ie zur Auf­nahme von Stof­fen in Anhang XIV richtet sich zwar zunächst an Behör­den, die Stoffe mit beson­ders besorgnis­er­re­gen­den Eigen­schaften ermit­teln müssen und mit deren Auf­nahme in den Anhang XIV befasst sind. Sie ist aber auch ein Nach­schlagew­erk für Her­steller, Impor­teure und nachgeschal­tete Anwen­der von Stof­fen mit diesen Eigenschaften.
Die Leitlin­ien der ECHA sowie die deutschen Über­set­zun­gen befind­en sich im Inter­net unter der Adresse http://www.reach-helpdesk.de/de/Verordnung/Leitlinien/RIP.html.
Zudem plant die ECHA, noch in diesem Jahr Teile der Leitlin­ien zu Infor­ma­tion­san­forderun­gen und Erstel­lung des Stoff­sicher­heits­berichts sowie den all­ge­meinen Reg­istrierungsleit­faden auf Deutsch zur Ver­fü­gung zu stellen.
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