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Rehabilitation vor Rente

Lexikon der Unfallversicherung: Reha
Rehabilitation vor Rente

Trotz aller Bemühun­gen um Arbeitss­chutz ereignen sich jährlich mehr als zwei Mil­lio­nen Arbeit­sun­fälle. Die geset­zlichen Unfal­lver­sicherungsträger (Unfal­lka­ssen und Beruf­sgenossen­schaften) sind dann – soweit erforder­lich – für die gesamte Reha­bil­i­ta­tion der Ver­sicherten zuständig. Ein Grund­satz der Unfal­lver­sicherungsträger lautet dabei: „Reha­bil­i­ta­tion vor Rente“.

Antje Did­laukat

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