Trotz aller Bemühungen um Arbeitsschutz ereignen sich jährlich mehr als zwei Millionen Arbeitsunfälle. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) sind dann – soweit erforderlich – für die gesamte Rehabilitation der Versicherten zuständig. Ein Grundsatz der Unfallversicherungsträger lautet dabei: „Rehabilitation vor Rente“.
Antje Didlaukat
Vorrangig
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