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Schneelasten auf Dachoberlichtern

Neue Richtlinie des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e. V.
Schneelasten auf Dachoberlichtern

Der FVLR gibt eine neue Richtlin­ie zum Nach­weis von Schnee­las­ten auf Dachober­lichtern her­aus. Die FVLR-Richtlin­ie 01 wurde von Fach­leuten aus dem Arbeit­skreis Tech­nik des FVLR erar­beit­et und enthält prax­is­na­he Hin­weise für Plan­er und Anwen­der, wie und in welch­er Größe Schnee­las­ten auf Lichtkup­peln, Licht­bän­dern und Natür­lichen Rauch- und Wärme­abzugs­geräten (NRWG) anzuset­zen sind.

Laut Richtlin­ie fordert die Bauord­nung einen Stand­sicher­heit­snach­weis für das Tragver­hal­ten von Däch­ern und Dachober­lichtern bei Schnee­las­ten. Die entsprechende Schnee­last ergibt sich in der Regel nach DIN 1055–5 aus der Schnee­last­zone des Gebäud­e­standorts und der Gelän­de­höhe. Für Dach- und Ober­licht­flächen auf ein­fachen Flach- oder Sat­teldäch­ern sind je nach Nei­gungswinkel zur Hor­i­zon­tal­en unter­schiedliche Belas­tun­gen anzuset­zen: bis 30 Grad Nei­gung die volle Last, bei Nei­gungswinkeln zwis­chen 30 und 60 Grad eine lin­ear reduzierte Schnee­last, bei mehr als 60 Grad Nei­gung keine Last, da der Schnee abrutscht. Beson­dere Las­ten, beispiel­sweise durch Schnee­sack­bil­dung, sind zusät­zlich zu berücksichtigen
Die Richtlin­ie ste­ht unter www.fvlr.de zum Down­load zur Verfügung.
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