Wo Unfälle durch Feuer oder den Kontakt mit Säuren, Laugen und Lösemitteln sowie anderen Chemikalien drohen, ist das Abspülen mit Wasser eine wichtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Bei Augenverletzungen kann ausgiebiges Spülen von mindestens 15 Minuten oft Schlimmeres verhindern. Für eine sofortige Erste Hilfe müssen geeignete und funktionstüchtige Sicherheitsnotduschen schnell erreichbar sein.
Herrn Wolfgang Hübotter Fachjournalist Gluckweg 20 48147 Münster BROEN Armaturen GmbH Dipl.-Ing. Thomas Gasdorf Industriestraße 8 4579 Gernsheim
Klar geregelt ist dies bei Laboratorien in den Richtlinien für Laboratorien BGR 120 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, die im Rahmen des Regelwerks der Gemeindeunfallverbände entwickelt (GUV‑R 120) und so in die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 526) übernommen wurden. Dort sind vorgeschrieben:
- Eine Körperdusche am Ausgang.
- Eine Augendusche entweder im Bereich der Körperdusche oder von Ausgussbecken.
Spezielle Armaturen
An Funktion und Leistung werden hohe Anforderungen gestellt, so dass nur speziell ausgelegte Einrichtungen in Frage kommen, die voll die Mindestanforderungen der DIN EN 15154 erfüllen. Die dort im Einzelnen geforderten technischen Details von Sicherheitsnotduschen finden sich im Teil 1 für Körperduschen und Teil 2 für Augenduschen. Der Geltungsbereich von Teil 1 Körperduschen zielt speziell auf den Einsatz in Laboratorien. Teil 2 für Augenduschen umfasst alle Armaturen mit Anschluss an die Wasserversorgung.
Handelsübliche für Bad und WC ausgelegte Duschen, Brausen oder Wasserkräne sind genauso wenig geeignet, wie solche Lösungen, bei denen nur einzelne Komponenten den Anforderungen der EN angepasst wurden. Auf der sicheren Seite ist ein Anwender erst bei Systemen, die bezüglich Konstruktion, Materialien und Arbeitsweise voll auf den sofortigen Einsatz als Nothilfeeinrichtung und die zugehörigen Rahmenbedingungen ausgelegt sind.
Effektives Spülen
Zu Körperduschen gehört ein exaktes Strahlbild genauso wie eine Mindestmenge beim Durchfluss. Auch muss die Armatur von verletzten Personen einfach und schnell in Gang zu setzen sein und darf nicht selbsttätig schließen.
Bei Augenduschen ist besonders wichtig, dass der Spülstrahl konstant und unabhängig vom Leitungsdruck fließt und erst in einer Höhe von 10 bis 30 cm umkippt, damit die Augen optimal abgespült werden können. Die Augen müssen mit beiden Händen offen zu halten sein.
Andere Arbeitsplätze
Bei Arbeitsplätzen, die nicht den Spezifikationen für Labore unterliegen, gelten die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung 2005 und der einzelnen TRGS. So stehen vor der Einrichtung von Sicherheitsnotduschen folgende Schritte an:
- Erfassung der eingesetzten Gefahrstoffe (Altbestandsaufnahme und Neubeschaffung) und Beschaffung des zugehörigen EG Sicherheitsdatenblattes.
- Gefährdungsermittlung und ‑beurteilung.
- Festlegung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
- Verhaltensregeln im Gefahrfall.
- Bestimmung der Erste Hilfe-Maßnahmen.
- Erstellung entsprechender Betriebsanweisungen.
Optimaler Standort
Darauf aufbauend sind die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten zu beurteilen, die benötigte Anzahl an Duschen sowie deren Typ festzulegen und die Standortwahl zu treffen. Sicherheitsnotduschen müssen so einfach und so schnell wie möglich von allen gefährdeten Personen erreichbar sein. Der Weg von den gefährdeten Arbeitsplätzen sollte nicht länger als 5 Sekunden dauern. Je gefährlicher die Stoffe sind, mit denen umgegangen wird, desto schneller sollten die Notduscheneinrichtungen zu erreichen sein. Wie bei Laboren bieten sich für die Aufstellung zentrale Stellen an (z. B. für Körperduschen der Bereich von Türen, für Augenduschen der Bereich von Ausgussbecken). Der Zugang dazu ist ständig freizuhalten.
Viele Gefahrenbereiche
Neben Labor, Technikum, Produktionsstätten und Umschlagplätzen sind weitere Gefahrenbereiche z. B. auch in Schulen, Universitäten, Großküchen und Schiffen zu finden. Auch empfiehlt sich die geschilderte Vorgehensweise ebenfalls für Arbeitsplätze, an denen Holz oder Metalle verarbeitet werden oder wo Stäube auftreten. Hier sind besonders die Augen gefährdet.
Kennzeichnung
Die Standorte von Körperduschen sind mit dem Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen E05 zu kennzeichnen. Die von Augenduschen mit dem Zeichen E06. Durch Kombination der Rettungszeichen mit den passenden Richtungspfeilen werden die Wege zu den Sicherheitsnotduschen ausgewiesen.
Bei der Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen (gemäß § 55 Arbeitsstättenverordnung) sind die Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen mit aufzunehmen. (Siehe dazu: Unfallverhütungsvorschrift GUV‑V A 8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz).
Besondere Anforderungen bei der Installation
Sicherheitsnotduschen sind mit Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität zu speisen. Bei Trinkwasser fallen die Anlagen unter das Lebensmittelgesetz, so dass nur entsprechend geeignete und zugelassene Bauteile, Apparate und Werkstoffe eingesetzt werden dürfen. So ist bei Installationsarbeiten und bei der Auswahl geeigneter Produkte das entsprechende Regelwerk der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs) einzuhalten.
Durch Wartungen Funktion sicherstellen
Sicherheitsnotduschen sind regelmäßig, das heißt mindestens einmal pro Monat auf zuverlässige Funktion und Arbeitsweise hin zu überprüfen. Darüber hinaus sollten bereits vorhandene Einrichtungen zusätzlich zu den monatlichen Überprüfungen einmal jährlich umfassend auf ordnungsgemäße Arbeitsweise und Ausstattung hin inspiziert und gewartet werden. Das hat durch eine in Wartung und Inspektion von Notduschen sachkundige Person zu erfolgen, die auch betriebsfremd sein kann.
Diese Überprüfung sollte in Abstimmung mit der einmal pro Jahr (nach TRGS, Technische Regeln für Gefahrstoffe 400, 4.2(2)) geforderten Fortschreibung des Gefahrstoffverzeichnisses erfolgen. Daraus ist abzuleiten, dass mindestens einmal jährlich durch den Sicherheitsbeauftragten zu überprüfen ist, ob das Erste-Hilfe-System den aktuellen Anforderungen entspricht oder ob Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind. Hinsichtlich der Ausrüstung mit Notduschen heißt das: Überprüfen, ob Arbeiten und/oder Arbeitsplätze dazugekommen sind, bei denen für Erste-Hilfe-Maßnahmen Sicherheitsnotduschen benötigt werden. Nur wenn bei der Einrichtung, Kontrolle und Pflege von Sicherheitsnotduschen alle notwendigen Standards eingehalten werden, ist eine sofortige Nothilfe gewährleistet.
Unsere Webinar-Empfehlung
15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
Teilen: