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Sicherer Stand in der Höhe

Hohes Unfallrisiko beim Arbeiten auf Leitern
Sicherer Stand in der Höhe

Sicherer Stand in der Höhe
Das Arbeiten auf Anlegeleitern ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Foto: obs/BG Bau
Auf eine Leit­er zu steigen, erscheint vie­len harm­los. Doch wenn im Beruf oder in der Freizeit, zum Beispiel beim Häusle­bau, auf Leit­ern gear­beit­et wird, ver­läuft das nicht immer fol­gen­los: Allein die Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU) reg­istri­ert jährlich rund 9.000 zum Teil schwere Leiterun­fälle. Deshalb gibt sie wichtige Tipps, wie Unfälle ver­mieden wer­den können.

BG Bau Hauptver­wal­tung Berlin Leitung Kom­mu­nika­tion Her­rn Bernd Kulow Hilde­gard­straße 29/30 10715 Berlin

In allen gewerblichen Branchen zusam­men gescha­hen im Jahr 2007 sog­ar mehr als 26.000 solch­er Unfälle. Wer eine Leit­er ein­set­zt, sollte auf hohe Qual­ität, Stand­sicher­heit und die eigene Kör­per­hal­tung acht­en. Auch dür­fen Leit­ern nur in Aus­nah­me­fällen als Arbeit­splätze genutzt wer­den, etwa wenn andere Arbeitsmit­tel wie Gerüste oder Arbeit­splat­tfor­men nicht ver­füg­bar sind.
Stürze von der Leit­er sind häu­fig schwere Unfälle. Schmerzhafte Prel­lun­gen, Gehirn­er­schüt­terun­gen oder Knochen­brüche sind typ­is­che Ver­let­zun­gen. „Das bedeutet meist Schmerzen und zieht lange Kranken- und Aus­fal­lzeit­en nach sich“, erk­lärt Rain­er Prestin, Vor­standsvor­sitzen­der der BG BAU. Kosten für die Ver­sichertenge­mein­schaft in Höhe ein­er sechsstel­li­gen Euro­summe pro Fall, etwa für Heil­be­hand­lung, Reha­bil­i­ta­tion und Renten, sind keine Sel­tenheit. Die BG BAU gibt daher Tipps zum richti­gen Ver­hal­ten bei der Arbeit auf Leitern.
„Selb­stver­ständlich sind nur solche Leit­ern zu ver­wen­den, die entsprechend ihrer Bauart für die jew­eils notwendi­ge Arbeit geeignet sind und sich in gutem Zus­tand befind­en“, sagt Prestin. Ein Sturz sei pro­gram­miert, wenn man sich bei der Arbeit seitlich zu stark hinüber­lehne, statt die Leit­er umzustellen. „Beschäftige müssen immer mit bei­den Füßen auf der Leit­er ste­hen“, so Prestin.
Eine häu­fige Unfal­lur­sache ist der Trans­port von Gegen­stän­den: Glüh­bir­nen, Pin­sel oder Werkzeuge soll­ten am besten in ein­er Umhänge­tasche getra­gen wer­den, damit man sich­er ste­ht und sich fes­thal­ten kann. Um nicht zu stolpern, müssen Kabel von elek­trischen Geräten seitlich an der Leit­er ent­lang geführt und soll­ten nicht über die Tritte oder die Stand­fläche gezo­gen wer­den. Außer­dem dür­fen bei der Arbeit keine Mate­ri­alien wie Säuren, Lau­gen oder Heißbi­tu­men ver­wen­det wer­den, von denen eine zusät­zliche Gefahr ausgeht.
Wie Prestin zudem betont, sollen Anlegeleit­ern nur dazu genutzt wer­den, um höher oder tiefer gele­gene Arbeit­splätze zu erre­ichen. Lediglich bei Tätigkeit­en, die nicht länger als zwei Stun­den dauern, kön­nen sie Gerüste oder Arbeits­büh­nen erset­zen. Arbeit­en auf Anlegeleit­ern sind nur aus­nahm­sweise erlaubt, wenn sich der Stand­platz nicht höher als sieben Meter über dem Boden oder ein­er tragfähi­gen Fläche befind­et. Auf der Leit­er benutzte Werkzeuge oder Mate­r­i­al dür­fen nicht mehr als zehn Kilo­gramm wiegen und es soll­ten keine Gegen­stände mit ein­er Win­dan­griffs­fläche von über einem Quadrat­meter mit­ge­führt wer­den. Darüber hin­aus dür­fen Stehleit­ern nicht als Anlegeleit­ern benutzt wer­den, da sie zusam­mengeklappt beim Besteigen nach hin­ten wegrutschen kön­nen. Die Stand­fläche ein­er Stehleit­er ist nur aufgeklappt sich­er. Die vorgeschriebe­nen, regelmäßi­gen Unter­weisun­gen der Mitar­beit­er tra­gen eben­falls zu mehr Sicher­heit bei Leit­er­ar­beit­ern bei. Grund­lage dafür sind die auf der Leit­er ange­bracht­en Pik­togramme sowie zusät­zliche Empfehlun­gen der Her­steller, ver­füg­bar über deren Home­page im Internet.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter www.bgbau-medien.de, Rubrik: Vorschriften/Regeln sowie in der Hand­lungsan­leitung für den Umgang mit Leit­ern und Trit­ten (BGI 694).
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