Anzeige
Ob im Gewerbe oder privat in der Freizeit, ob in der industriellen Anwendung oder im Krankenhaus – Gasflaschen sind heute ein fester Bestandteil in unserem Alltag. Nachdem der zweite Teil des Artikels sich auf den Transport, die Lagerung, Bereitstellung und Entleerung von Gasflaschen konzentrierte, bezieht sich der dritte Teil auf die Füllung für den Eigengebrauch und Maßnahmen im Notfall.
Füllung für den Eigenverbrauch
Das Umfüllen von Gasen ist aus betriebsinternen Gründen in bestimmten Fällen notwendig oder wünschenswert.
Grundsätzlich ist dies auch erlaubt, vorausgesetzt die rechtlichen und sicherheitstechnisch notwendigen Rahmenbedingungen sind erfüllt. Wer Gasflaschen befüllt, betreibt eine Füllanlage, auch wenn die Ausrüstung für das Umfüllen nur aus zwei Gasflaschen und einem Verbindungsschlauch besteht. Das gleiche gilt für einen Luftverdichter, mit dem Druckluft in Gasflaschen gefüllt wird. Die Füllanlage fällt im gewerblichen Bereich unter die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV – mit allen dort genannten Pflichten.
Auf folgende Punkte sollte aus sicherheitstechnischer Sicht besonders geachtet werden:
- Mitarbeiter: Die Mitarbeiter müssen ausreichend qualifiziert und anhand einer erstellten Gefährdungsbeurteilung unterwiesen sein.
- Die zu befüllende Gasflasche: Vor der Füllung muss sichergestellt sein, dass die Gasflasche zugelassen und geeignet ist. Diese Prüfung schließt auch den Zustand (z.B. Beschädigungen und Verunreinigungen) und die Kennzeichnung ein.
- Füllanlage: Die Füllanlage muss den sicherheitstechnischen Anforderungen (z.B. Druckbereich, Materialanforderung) entsprechend und geprüft sein.
- Gasart: Die Besonderheiten beim Umfüllen von Sauerstoff (z.B. spezielle Reinheitsanforderungen), Acetylen (gelöst in einem Lösemittel) oder druckverflüssigten Gasen (gravimetrische Füllung mit festgelegten Füllfaktoren) müssen bekannt sein und beachtet werden.
Wer die Grundvoraussetzungen nicht zu 100 Prozent sicher erfüllt, sollte das Um- oder Befüllen von Gasflaschen dem Experten überlassen. Vorfälle, insbesondere aus dem privaten Bereich, zeigen das hohe Gefahrenpotenzial.
Maßnahmen im Notfall
Das sollte nicht passieren: Eine ungesicherte Gasflasche ohne Ventilschutz fällt um, das Ventil wird beschädigt oder der Entnahmeschlauch reißt ab und Gas strömt unkontrolliert aus. Was ist zu tun?
Die richtigen Antworten sollten Verantwortliche und deren Mitarbeiter hoffentlich nicht erst im Ernstfall finden müssen, sondern präventiv im Rahmen einer Unterweisung besprechen und in einem Alarmplan zusammenfassen.
Grundsätzlich gilt: Personen dürfen sich keinem unnötig hohen Risiko aussetzen. Die Feuerwehr ist zu alarmieren, wenn die Gefahrenlage unklar ist, wenn fachliche Voraussetzungen zur Einschätzung der Situation und/oder das entsprechende Equipment fehlen. Es gilt: Im Zweifelsfall ist die Feuerwehr zu verständigen, da sie auf solche Einsätze bestens vorbereitet ist. Die Gaseigenschaft entscheidet über das richtige Vorgehen bei einem unkontrollierten Gasaustritt.
Für nicht brennbare Gase gilt: Den Raum intensiv durch Öffnen der Fenster und Türen lüften und die Zugänge sperren. Den Gefahrenbereich nur betreten, falls eine Anreicherung der Umgebungsluft in Gefahr drohenden Mengen ausgeschlossen werden kann. Eventuell muss die Sauerstoffkonzentration mit Gaswarngeräten überprüft werden. Falls die Sauerstoffkonzentration unter 17 % fällt (CO2 …), darf der Bereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutz betreten werden. Falls gefahrlos möglich, Flaschenventil schließen – ist dies nicht möglich, die Gasflasche ins Freie bringen oder den Raum weiter sperren und das Gas abblasen lassen.
Im Freien ist der Gefahrenbereich weiträumig zu sperren. Beim Abblasen von schweren Gasen ist auf tiefer gelegene Bereiche (z.B. Kanaleinläufe) zu achten.
Für brennbare Gase (Sonderfall Acetylen beachten) gilt:
Treten brennbare Gase aus, die sich nicht entzündet haben, liegt das Augenmerk auf der Vermeidung von Zündquellen. Im Idealfall kann der Raum stromlos geschaltet werden. Auf jeden Fall dürfen keine elektrischen Geräte/Einrichtungen bedient werden. Ansonsten ist wie bereits beschrieben vorzugehen, wobei die Gasflasche z.B. durch Berühren im unteren Teil geerdet werden sollte.
Hat sich das austretende Gas bereits entzündet und kann das Flaschenventil nicht gefahrlos geschlossen werden, muss entschieden werden: Löschen oder nicht?
Experten empfehlen: Flamme nur wenn unbedingt notwendig (z.B. bei Unterfeuerung weiterer Gasflaschen) löschen und nur, falls durch intensive Lüftung des Raumes die Bildung eines explosionsfähigen Gemisches sicher ausgeschlossen werden kann (Explosionsgefahr). Nach dem Löschen oder Verlöschen der Flamme, die Gasflasche, wenn gefahrlos möglich, ins Freie bringen und das Gas in einem sicheren, abgesperrten Bereich abblasen lassen oder den Raum weiter intensiv lüften und Zugänge sperren.
Für toxische und ätzende Gase (oder wenn nicht ausschließbar) gilt: Die wichtigste Maßnahme ist die sofortige Sperrung des Gefahrenbereiches (Zutritt unterbinden) und die Alarmierung sämtlicher eventuell gefährdeter Personen. Maßnahmen sollten nur durch sachkundiges Personal mit fundierten Gasekenntnissen und nur mit entsprechendem Notfallequipment (z.B. umluftunabhängigem Atemschutz) durchgeführt werden. Ansonsten ist immer die Feuerwehr mit entsprechenden Hinweisen auf die Gasart zu alarmieren und einzuweisen.
Wie bereits in dem Kapitel Lagerung beschrieben, ist die massive Hitzeeinwirkung auf Gasflaschen, z.B. durch einen Umgebungsbrand, eine der wesentlichen Gefahren auf die mit entsprechenden Maßnahmen, zur Schadensreduzierung reagiert werden muss.
Auch in dieser Notfallsituation ist das weitere Vorgehen für Beteiligte vor Ort und insbesondere für Einsatzkräfte von der Gasart abhängig. Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich bei den brandbeaufschlagten Gasflaschen um solche, die mit Acetylen gefüllt sind?
Wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass keine Acetylenflaschen betroffen sind, wird im Brandfall folgende Vorgehensweise empfohlen:
- Firmeninterne und ‑externe Einsatzkräfte sind zu alarmieren. Der gefährdete Bereich ist weiträumig zu evakuieren und zu sperren.
- Die Anzahl, der Inhalt und die Lage der Gasflaschen ist zu ermitteln und für die Einsatzkräfte festzuhalten.
- Wenn gefahrlos möglich (Selbstschutz hat immer Vorrang!), sind die Ventile zu schließen und die Gasflaschen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, sofern diese mit bloßen Händen berührt werden können. Danach ist die Dichtheit stets zu prüfen.
- Die Gasflaschen, die nicht gefahrlos aus dem Gefahrenbereich entfernt werden können, sind aus gedeckter Stellung mit Wasser zu kühlen bis der Brand gelöscht ist und kein Wasser mehr an den Gasflaschen verdampft.
Acetylenflaschen sind im Brandfall besonders zu behandeln: Durch die Hitzeeinwirkung kann ein Zerfall des Acetylens in der Gasflasche eintreten.
In diesem Fall kann die Gasflasche explodieren – dies auch mit erheblicher Zeitverzögerung, wenn der verursachende Brand schon gelöscht ist. Aufgrund dieser Besonderheit gilt: Die Feuerwehr ist zu alarmieren, sofern Gefahren nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können.
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Gefährdete Personen sind zu warnen, der Bereich ist weiträumig zu evakuieren und der Zutritt ist durch das Absperren wirkungsvoll zu verhindern.
- Wenn gefahrlos möglich, sind die Acetylenflaschen sofort aus sicherer Entfernung/Deckung, z.B. hinter massiven Betriebseinrichtungen oder einer festen Wand mit reichlich Wasser, zu kühlen.
- Die Anzahl, die genaue Lage und die Ventilstellung der Acetylenflaschen ist zu ermitteln und für die Einsatzkräfte festzuhalten.
Für die Einsatzkräfte hat der Industriegaseverband e.V. nebenstehende Empfehlung für das weitere Vorgehen erarbeitet.
Nach dem Brand gilt: Alle Gasflaschen, die einer Erwärmung ausgesetzt waren, müssen dementsprechend und transportfest gekennzeichnet sein. Die Transportfähigkeit ist, im Zweifelsfall, vorab mit dem Gaselieferanten zu klären.
Zusammenfassung
Der sichere Umgang mit Gasflaschen ist möglich, wenn die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen getroffen sind.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Sensibilisierung und Unterweisung von Mitarbeitern hier eine zentrale Rolle einnimmt. Ein großer Anteil der bekannten Ereignisse mit Gasflaschen ist unmittelbar durch den betroffenen Mitarbeiter verursacht. Dies in der Regel durch ein Wissensdefizit oder durch mangelnde Umsetzung bekannter Regeln. Gasehersteller bieten hier mittlerweile Unterstützung durch praxisbezogene, teilweise mit Vorführungen ergänzte Unterweisungsmodule (z.B. www.liprotect.de) an.
Lesen Sie auch:
- Rechtsvorschriften, Kennzeichnung und Prüfung, interner Transport Teil 1 — Sicherer Umgang mit Gasflaschen
- Transport, Lagerung, Bereitstellung und Entleerung Teil 2 — Sicherer Umgang mit Gasflaschen
Dipl.-Ing. Klaus Tech
Druckgasbehälter
Testen Sie Ihr Fachwissen
„Pass’ bloß mit den Gasflaschen auf!“ – kein Satz von Seltenheit. Ob der richtige Umgang, die richtige Lagerung, die richtige Kennzeichnung oder vieles mehr – manch einer denkt, er weiß bestens Bescheid. Der nachfolgende Test wird es zeigen.
Gefahrstoffberatung Dr. Peter Krommes Dr. Riedstraße 5 92318 Neumarkt i.d.Opf.
Beantworten Sie dazu die folgenden elf Fragen:
- 1. Die Flaschenfarbe ist das eindeutige Merkmal für die enthaltene Gasart?ja nein
- 2. Die Einprägung der TÜV-Laufzeit sagt, wie lange die Gasflasche noch entleert werden darf?ja nein
- 3. Das Gewicht von Gasflaschen kann bis zu 20 50 80 kg betragen
- 4. Der manuelle Transport von Gasflaschen erfolgt am besten durch?Rollen durch seitliches Kippen Tragen Flaschenkarre
- 5. Welche Grundregeln sind beim Transport von Kleinmengen in Kraftfahrzeugen zu beachten? (mehrere Antworten richtig) Gasflaschen dürfen nur mit Flaschenkappen transportiert werden Gasflaschen müssen immer gesichert werden (Ladungssicherung) Gasflaschen kurz vor der Fahrt beladen und sofort nach der Fahrt entladen Laderaum ausreichend lüften und absolutes Rauchverbot
- 6. Bei der Lagerung von Gasflaschen besteht die größte Gefährdung durch Einwirkung großer Hitze?ja nein
- 7. Bei der Lagerung im Freien ist ein Schutzabstand zu größeren Brandlasten gefordert. Dieser beträgt2 Meter 5 Meter 8 Meter
- 8. Auf welche drei Parameter ist immer zu achten, wenn Gasflaschen zur Entnahme angeschlossen werden?
- 9. Welche Prüfung muss immer durchgeführt werden, wenn eine Gasflasche neu in Betrieb genommen wird?Festigkeitsprüfung Dichtheitsprüfung Ordnungsprüfung
- 10. Hat sich in einem Notfall austretendes Gas in einem Raum entzündet und kann das Flaschenventil nicht gefahrlos geschlossen werden, muss immer sofort gelöscht werden?ja nein
- 11. Für welche Gasart gelten im Brandfall ganz besondere Sicherheitsregeln?
Wissenstest „Druckgasbehälter“
- 1. Nein!
- 2. Nein!
- 3. 80 kg!
- 4. Flaschenkarre!
- 5. Alle Regeln sind richtig!
- 6. Ja!
- 7. 5 m!
- 8. Gasart, Betriebsdruck, Aggregatzustand!
- 9. Dichtheitsprüfung!
- 10. Nein!
- 11. Acetylen
Teilen: