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Vor dem Reizgas schützen

Lexikon der Unfallversicherung: Ozon
Vor dem Reizgas schützen

Umwel­to­zon kommt in geringer Konzen­tra­tion in der gesamten Atmo­sphäre vor. Es bildet sich unter Mitwirkung von Stick­stof­fox­i­den und Kohlen­wasser­stoff. Diese Reak­tion wird durch die Sonnene­in­strahlung bee­in­flusst. Daher kön­nen bei schönem Som­mer­wet­ter hohe Ozonkonzen­tra­tio­nen entstehen.

Antje Did­laukat

Die Ozonkonzen­tra­tio­nen sind am Mor­gen am ger­ing­sten und erre­ichen am späten Nach­mit­tag ihr Max­i­mum. Da Ozon in bes­timmten Men­gen gesund­heits­be-ein­trächti­gend ist, hat die EU Richtwerte für die Ozonkonzen­tra­tion fest­gelegt. Die Ozon­be­las­tung in der Luft wird durch Luft-Messsta­tio­nen ermit­telt. Die 325 Messstellen sind über alle Bun­deslän­der verteilt. Ozon kann jedoch auch durch bes­timmte Arbeit­sprozesse auftreten, z.B. beim Schweißen, Druck­en oder Lackieren.
Hus­ten und Kopfschmerzen
Ozon ist ein Reiz­gas, das Symp­tome wie Schleimhautreizun­gen in Hals und Bronchien, Kopf­schmerzen oder ver­stärk­ten Hus­ten­reiz aus­lösen kann. Bei Per­so­n­en mit Asth­ma und chro­nis­chen Bronchialerkrankun­gen sowie bei Kindern kann Ozon auch stärkere Beschw­er­den her­vor­rufen. Ob und in welchem Umfang gesund­heitliche Beein­träch­ti­gun­gen auftreten, hängt von der Höhe und Dauer der Ozonkonzen­tra­tion und auch vom Aus­maß der kör­per­lichen Aktiv­ität ab. Für eine objek­tive Ein­schätzung ein­er Gefährdungssi­t­u­a­tion wur­den Gren­zw­erte fest­gelegt. Keine Gefahr für die Gesund­heit beste­ht laut der EU-Richtlin­ie durch Ozon grund­sät­zlich unter einem Wert von 110 Mikrogramm/m³. Ab einem Ein-Stun­den-Mit­tel­w­ert von 180 Mikrogramm/m³ wird die Bevölkerung unter­richtet, da ab diesem Wert die Leis­tungs­fähigkeit bere­its beein­trächtigt wer­den kann. Eine Ozonkonzen­tra­tion von 200 Mikrogramm/m³ kann schließlich zu den oben genan­nten gesund­heitlichen Ein­schränkun­gen führen.
Belas­tung im Freien am größten
Der stärk­sten umweltbe­d­ingten Ozon­be­las­tung am Arbeit­splatz sind diejeni­gen aus­ge­set­zt, die schwere Arbeit­en im Freien aus­führen müssen wie z.B. auf Baustellen, dem Gleis­bau, der Land- und Forstwirtschaft. Ger­ade im Freien ist die Ozon­be­las­tung sehr hoch. Schon auf Baustellen, d.h. auf Däch­ern, im Rohbau, in der Kran- oder Bag­gerk­abine, ist die Belas­tung geringer, da Ozon beim Kon­takt mit Ober­flächen und Staubteilchen wieder zer­fällt. Die Ozon­be­las­tung im offe­nen Rohbau beträgt 50 bis 75 % der Ozon­be­las­tung im Freien, d.h. auf ein­er Liegewiese oder bei einem Spazier­gang. Zum anderen ist die Atmung unter schw­er­er kör­per­lich­er Belas­tung tiefer.1 Es kann somit mehr Ozon aufgenom­men werden.
Auch beim Schweißen kön­nen prozess­be­d­ingt höhere Ozon­werte auftreten. Die Ozone­mis­sion beim Schweißen hängt entschei­dend vom Ver­fahren, den Werk­stof­fen, den Schutz­gasen ab. Allerd­ings ist hier die Über­schre­itung eines Schicht­mit­tel­w­ertes von 200 Mikrogramm/m³ in der Regel nicht zu befürcht­en. Kurzzeit­ige Über­schre­itun­gen dieses Wertes kön­nen jedoch auftreten.
Eben­so kön­nen andere Arbeit­sprozesse, wie z.B. das Lack­ieren mit UV-trock­nen­den Sys­te­men oder Druck­en, Fax­en oder Kopieren zum Frei­w­er­den von Ozon führen.
Aber auch durch geöffnete Fen­ster kann Ozon von der Außen­luft ins Büro kom­men und hier gesund­heitliche Beschw­er­den aus­lösen. Die Ozon­be­las­tung beträgt bei offen­em Fen­ster etwa 30 bis 60 %, in geschlosse­nen Innen­räu­men dage­gen nur 10 % der Außen­luftkonzen­tra­tion. Allerd­ings baut sich Ozon in Innen­räu­men auch in unge­fähr 30 Minuten wieder ab.2
Bei den umweltbe­d­ingten Ozon­be­las­tun­gen sind ins­beson­dere organ­isatorische Schutz­maß­nah­men geeignet, um die gesund­heitlichen Gefahren zu ver­min­dern. Sind Arbeit­en im Freien auszuführen, soll­ten diese in Zeit­en gerin­ger­er Ozon­be­las­tung, z.B. in die Vor­mit­tagsstun­den ver­lagert werden.
Auch die Atem­fre­quenz sollte beispiel­sweise durch die Reduzierung des Arbeit­stem­pos oder die Abschat­tung des Arbeit­splatzes gedrosselt wer­den. Dies gilt vor allem für schwere kör­per­liche Arbeit­en. Eine Ver­legung der Arbeit­en und der Pausen in das Innere von Gebäu­den ist darüber hin­aus empfehlenswert. Zusät­zlich ozon­erzeu­gende Arbeit­en (Schweißen) sind zu ver­mei­den. Auch das Tra­gen von Atem­schutz­masken oder Atem­schutzhel­men kann einen Schutz vor Ozon­be­las­tung darstellen.
Ozon durch Schweißen und Drucken
Für prozess­be­d­ingt ent­standenes Ozon wer­den schon durch die Gefahrstof­fverord­nung bes­timmte Schutz­maß­nah­men vorgeschrieben:
  • die Arbeitsver­fahren sind so zu gestal­ten, dass kein Ozon frei wird
  • Absaugun­gen und Entsorgung sind nach dem Stand der Tech­nik sicherzustellen
  • Lüf­tungs­maß­nah­men sind nach dem Stand der Tech­nik zur Ver­fü­gung zu stellen
  • die Sicher­heit­stech­nik ist an den for­ten­twick­el­ten Stand der Tech­nik anzupassen
  • per­sön­liche Schutz­maß­nah­men und Beschäf­ti­gungs­beschränkun­gen sind zu beachten.
Fil­ter regelmäßig austauschen
Neue mod­erne Druck­er bedi­enen sich z.B. ein­er Trans­fer­rollertech­nolo­gie, welche die Ozon­bil­dung ver­hin­dert. Auch bei älteren Mod­ellen kann der Ozonausstoß durch den Ein­satz von Fil­tern ver­ringert wer­den. Im Insti­tut für Arbeitssicher­heit wur­den drei Far­bkopier­er getestet. Dabei hat sich gezeigt, dass bei vorschriftsmäßiger Behand­lung und Wartung keine gesund­heitliche Gefährdung beste­ht. Die während der Betrieb­szeit freige­set­zten Sub­stanzen lagen unter­halb der Gren­zw­erte. Bei vie­len neuen Druck­er­mod­ellen liegen die Ozon­werte bere­its unter der Nachweisgrenze.
Das Umwelt­bun­de­samt in Berlin geht im Übri­gen eben­falls davon aus, dass bei „sachgemäßem Umgang“ mit Druck­ern, Fax- und Kopierg­eräten keine gesund­heitliche Gefährdung zu befürcht­en sei. Um Belas­tun­gen zu ver­mei­den, wird beispiel­sweise emp­fohlen Druck­er und ähn­liche Geräte in sep­a­rat­en und gut gelüfteten Räu­men aufzustellen. Die Geräte soll­ten dabei so aufgestellt wer­den, dass die Gebläse nicht auf den Benutzer oder andere Per­so­n­en gerichtet sind, der Abluft­strom also nicht direkt zum Arbeit­splatz weist. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung bzw. der Aus­tausch des Fil­ters sind entschei­dend, um niedrige Werte zu erre­ichen. Wenn regelmäßig große Men­gen gedruckt oder kopiert wer­den, emp­fiehlt sich eine direk­te Absaugung bzw. soll­ten Druck­er in sep­a­rat­en Räu­men aufgestellt wer­den. Beim Neuer­werb ist darauf zu acht­en, dass möglichst geprüfte Ton­er und Drucker/Kopierer gekauft wer­den. Darüber hin­aus ist natür­lich die regelmäßige Wartung und Reini­gung der Geräte sicherzustellen.
Beim Schweißen reicht eben­falls eine Absaugung bzw. Frischluftzu­fuhr aus. Lediglich bei speziellen Schweißarten (MIG-Schweißen mit Alu­mini­um) sind wirkungsvolle Absaugun­gen oder auch eine Helm­fremd­belüf­tung erforderlich.
Es emp­fiehlt sich darüber hin­aus auch im Büro bei auftre­tenden höheren Ozonkonzen­tra­tio­nen Fen­ster und Türen geschlossen zu hal­ten bzw. stoßweise zu lüften, damit kein oder nicht zu viel Ozon aus der Außen­luft in die Innen­räume gelangt.
  • 1 Ozon und Arbeitss­chutz – Zusam­men­fas­sung und Vorschläge für die weit­ere Vorge­hensweise, H. Blome und T. Smo­la, Beruf­sgenossen­schaftlich­es Insti­tut für Arbeitssicher­heit, S. 176;
  • 2 Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA), Report Innen­rau­mar­beit­splätze, Abschnitt 3.5.1.3, S. 196, 197;
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