Nicht jeder Unfall beruht auf einem äußeren Ereignis. Es kann auch vorkommen, dass ein Beschäftigter aufgrund eines Schwächeanfalls stürzt. Dann müssen Mediziner klären, ob etwa eine Vorerkrankung die Unfallursache war. Unter Umständen besteht aber auch dann Versicherungsschutz.
Antje Didlaukat
Nicht jede Erkrankung oder Krankheit,
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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