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Vorschädigung muss nachgewiesen werden

Lexikon der Unfallversicherung: Innere Ursache – Gelegenheitsursache
Vorschädigung muss nachgewiesen werden

Vorschädigung muss nachgewiesen werden
Liegt eine Bandscheibendegeneration vor, und der Bandscheibenvorfall hätte auch ohne äußere Einwirkung auftreten können, besteht kein Versicherungsschutz. Foto: Schulz-Design - Fotolia.com
Nicht jed­er Unfall beruht auf einem äußeren Ereig­nis. Es kann auch vorkom­men, dass ein Beschäftigter auf­grund eines Schwächean­falls stürzt. Dann müssen Medi­zin­er klären, ob etwa eine Vor­erkrankung die Unfal­lur­sache war. Unter Umstän­den beste­ht aber auch dann Versicherungsschutz.

Antje Did­laukat

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