Wenn sich ein versicherter Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ein Rennen mit einem Kollegen liefert und dabei einen Unfall erleidet, besteht kein Versicherungsschutz. Der Grund: Es gab keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Antje Didlaukat
Voraussetzung für die Anerkennung
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