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Was alles dazugehört

Lexikon der Unfallversicherung: Kraftfahrzeug
Was alles dazugehört

Was alles dazugehört
Bei Dienstfahrzeugen ist die Fahrt zur Werkstatt versichert, sonst nur in Ausnahmefällen. Foto: Jörn Buchheim - Fotolia.com
Wenn Beschäftigte den unmit­tel­baren Weg zum und vom Ort der Tätigkeit zurück­le­gen, ste­hen sie unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Um das Fahrzeug in Betrieb zu set­zen oder zu hal­ten müssen sie häu­fig bes­timmte vorherse­hbare oder auch unvorherse­hbare so genan­nte Vorbereitungshandlungen
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