Dr. Berthold Dryba
Das seit 1975 vorgeschriebene ‑Symbol gemäß Richtlinie 76/117/EWG belegt, dass das Betriebsmittel
- von einer benannten Prüfstelle innerhalb der EG geprüft worden ist und die damit verbundenen Auflagen erfüllt,
- vom Hersteller einer Stückprüfung unterzogen wurde und
- mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt.
Das sechseckige Symbol gilt weiterhin als das spezielle Kennzeichen zur Verhütung von Explosionen für jedes neue Betriebsmittel. Es erscheint nun auch auf den Betriebsmitteln für die Zone 2 und 22 (entspricht Gerätekategorie 3), die nicht von einer genannten EG-Prüfstelle bescheinigt werden müssen.
Siehe Richtlinie 94/9/EG Anhang 2
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BG Chemie unter:
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: