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Was eine gute Unterweisung ausmacht

Betriebsanweisung kann sie nicht ersetzen
Was eine gute Unterweisung ausmacht

Man­fred Löp­ker SLH GmbH / UWEB2000

Meine beru­fliche Erfahrung hat gezeigt: Vie­len Vorge­set­zten ist es nahezu unmöglich, ihre Mitar­beit­er angemessen zu unter­weisen. Ihnen fehlt im Tages­geschäft und bei anderen organ­isatorischen Verpflich­tun­gen schlicht die Zeit dazu. Schließlich müssen sie das Unter­weisungs­ge­spräch nicht nur durch­führen, son­dern auch vor­bere­it­en. Um der geset­zlichen Verpflich­tung der Unter­weisung den­noch nachzukom­men, hil­ft man sich dann damit, des Öfteren Betrieb­san­weisun­gen auszugeben, wobei man hofft, dass sie die Unter­weisun­gen erset­zen kön­nten. Mitunter herrscht zudem die Mei­n­ung, dass Mitar­beit­er aus ein­er Betrieb­san­weisung den gle­ichen Nutzen ziehen wie aus Unter­weisun­gen oder auf­grund dessen ihre Unter­weisung selb­st vornehmen. Doch das ist ein Irrtum. Heute zeige ich Ihnen, dass eine Betrieb­san­weisung keine Unter­weisung erset­zen kann. Im Umkehrschluss erfahren Sie, welche Merk­male für eine gute Unter­weisung rel­e­vant sind.
Eine übliche ein- bis zwei­seit­ige Betrieb­san­weisung bein­hal­tet reines Fak­ten­wis­sen zu der durchzuführen­den Tätigkeit oder dem zu betra­ch­t­en­den Gefahrstoff. Neben Gefahren­hin­weisen wer­den Sicher­heit­sratschläge, Angaben zur per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung sowie Hin­weise zur Ersten Hil­fe gegeben.
Alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen sind also enthal­ten. Den­noch kann eine Betrieb­san­weisung die Unter­weisung nicht erset­zen. Denn sie nimmt kein­er­lei Rück­sicht auf den Men­schen. Die ide­ale Unter­weisungssi­t­u­a­tion sollte fol­gen­der­maßen ausse­hen: Nach der Begrüßung der Anwe­senden erhal­ten sie einen Überblick über die anschließen­den Inhalte.
Alle wichti­gen Infor­ma­tio­nen, die in der Betrieb­san­weisung kurz dargestellt wer­den, wer­den inten­siv besprochen und mit prax­is­na­hen Beispie­len ergänzt. Der Bezug zum Unternehmen erfol­gt durch die Ver­wen­dung arbeit­splatzbe­zo­gen­er Fotos und die per­sön­liche Ansprache der Mitarbeiter.
eit­ere Beispiele fördern bei den Mitar­beit­ern die Moti­va­tion, diese Infor­ma­tio­nen zu behal­ten und das ent­standene Wis­sen im Bedarfs­fall auch anzuwen­den. Den Abschluss bildet eine Abfrage der ver­mit­tel­ten Inhalte.
Der Unter­schied zu der üblichen Betrieb­san­weisung ist klar zu erken­nen. In ein­er ide­alen Unter­weisungssi­t­u­a­tion gibt es eine Vielzahl von Ele­menten, die in ein­er Betrieb­san­weisung nicht zu find­en sind. Sie ermöglichen den Mitar­beit­ern, die ver­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen aufzunehmen, zu ver­ste­hen, abzus­pe­ich­ern und bei Bedarf abzu­rufen. Diese sind:
  • Begrüßung
  • Per­sön­liche Ansprache
  • Moti­va­tion­serzeuger
  • Inten­sive Behand­lung der Inhalte
  • Bezug durch Praxisbeispiele
  • Arbeit­splatzbe­zo­gene Fotos
  • Wis­senstest
Meine Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die ide­ale Unter­weisungssi­t­u­a­tion einem Wun­schdenken gle­ichkommt. Den Vorge­set­zten fehlen oft die Zeit und die entsprechende lernpsy­chol­o­gis­che Aus­bil­dung. Um Vorge­set­zte zu ent­las­ten sollte man deshalb auf Hil­f­s­mit­tel, wie inter­net­basierte Unter­weisungssys­teme, zur Mitar­beiterun­ter­weisung zurück­greifen. Diese kön­nen die Ver­mit­tlung der Grund­la­gen übernehmen. Denn es ist uner­he­blich, ob Unter­weisun­gen durch den Vorge­set­zten, eine externe Per­son oder mit­tels eines Hil­f­s­mit­tels durchge­führt wer­den. Wichtig ist dabei nur, dass die lernpsy­chol­o­gis­chen Anforderun­gen berück­sichtigt werden.
So kön­nen sich die Vorge­set­zten auf die Ver­mit­tlung von arbeit­splatz-spez­i­fis­chen Unter­weisungsin­hal­ten konzentrieren.
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