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Was tun bei Verbrennungen?

BG Unfallklinik gibt Tipps
Was tun bei Verbrennungen?

Grillen ist ein beliebtes Freizeitvergnü­gen. Lei­der kommt es hier­bei immer wieder zu Ver­bren­nungsver­let­zun­gen. Ärzte der BG Unfal­lk­linik Tübin­gen (BGU) geben Ratschläge zur Ver­mei­dung von Brand­ver­let­zun­gen und zum The­ma Erste Hil­fe bei Verbrennungen.

GP Medi­enkon­trolle Frö­bel­straße 5c 50767 Köln BG Unfal­lk­linik Presse- u. Öffentlichkeit­sar­beit Her­rn Sven Sender Schnar­ren­bergstr. 95 72076 Tübin­gen Paulinchen e. V. Frau A. Gottwald Sege­berg­er Chaussee 35 22850 Norderstedt

„Die meis­ten Brand­wun­den wären ver­mei­d­bar, jedoch wer­den die dazu notwendi­gen Ver­hü­tungs­maß­nah­men lei­der immer wieder mis­sachtet“, sagt Prof. Hans-Eber­hard Schaller, Che­farzt der Klinik für Hand‑, Plas­tis­che, Rekon­struk­tive und Ver­bren­nungschirurgie an der BG Unfal­lk­linik und Ordentlich­er Pro­fes­sor für Hand‑, Plas­tis­che, Rekon­struk­tive und Ver­bren­nungschirurgie an der Eber­hard Karls Uni­ver­sität Tübin­gen. Die häu­fig­sten ver­mei­d­baren Ver­let­zung­sur­sachen sind man­gel­nder Schutz in der Küche (z.B. fehlende Herdgit­ter zum Schutz von Kleinkindern), das Her­abziehen von Tis­chtüch­ern auf denen heiße Flüs­sigkeit­en ste­hen, fehlende Rauch­melder oder das Löschen von bren­nen­dem Fett mit Wass­er. Weit­ere Gefahren­quellen sind das Wech­seln von Gaskar­tuschen in geschlosse­nen Räu­men, Ver­stöße gegen Arbeitss­chutz­maß­nah­men sowie Rauchen unter starkem Alko­hol- oder Dro­gene­in­fluss. „Im Zusam­men­hang mit dem The­ma Grillen sind nicht zuge­lassene Brandbeschle­u­niger eine der größten Gefahren“, stellt Prof. Schaller fest. „Allen War­nun­gen zum Trotz wer­den beim Grillen immer wieder flüs­sige Brandbeschle­u­niger wie beispiel­sweise Spir­i­tus in die Flam­men gespritzt. Solch ein Ver­hal­ten ist für den Aus­führen­den, aber auch für die Umste­hen­den höchst gefährlich.“
Immer noch hal­ten sich hart­näck­ige Gerüchte über die richtige Behand­lung von Ver­bren­nun­gen. „Zum Beispiel wird die Ver­sorgung von frischen Brand­ver­let­zun­gen mit Mehl, But­ter oder ähn­lichen Sub­stanzen emp­fohlen“, berichtet Dr. Afshin Rah­man­ian-Schwarz, Facharzt für Chirurgie an der Klinik für Hand‑, Plas­tis­che, Rekon­struk­tive und Ver­bren­nungschirurgie. „Solche Maß­nah­men sind nicht nur nut­z­los, sie ver­schlim­mern die Ver­bren­nungsver­let­zung sog­ar noch zusätzlich.“
Die wichtig­ste Erste Hil­fe-Maß­nahme zur Behand­lung ein­er Brand­ver­let­zung ist das Kühlen des betrof­fe­nen Hautare­als. „In unseren Bre­it­en eignet sich zum Kühlen Leitungswass­er“, sagt Prof. Schaller. „Die Kalt­wasserther­a­pie soll ein „Nach­bren­nen“ und „Abtiefen“ der Ver­bren­nungswunde ver­hin­dern.“ Dr. Rah­man­ian-Schwarz erk­lärt: „Nur wenn sofort, das heißt wenige Sekun­den nach der Ver­bren­nung, gekühlt wird, tritt der erwün­schte pos­i­tive Effekt ein. Die richtige Kühltem­per­atur liegt bei 10 bis 20°C für max­i­mal 10 Minuten. Wird zu lange gekühlt oder zu spät oder mit zu kaltem Wass­er, kann die Maß­nahme sog­ar schädlich sein.“
Leichte Ver­bren­nungsver­let­zun­gen kön­nen in jedem Kranken­haus mit Erfahrung in der Ver­bren­nungs­be­hand­lung ver­sorgt wer­den. Es gibt jedoch klare Kri­te­rien für eine Behand­lung in speziellen Zen­tren für Schwer­brand­ver­let­zte. Ein maßge­blich­es Kri­teri­um ist die Aus­dehnung der Brand­wunde. Prof. Schaller: „Kinder ab 10 Prozent sowie Erwach­sene ab 15 Prozent ver­bran­nter Kör­per­ober­fläche soll­ten in Ver­bren­nungszen­tren behan­delt wer­den. Das gle­iche gilt für Ver­bren­nun­gen an Hän­den und Füßen, im Gesicht, im Gen­i­tal­bere­ich sowie an den großen Gelenken. Die rasche Auf­nahme in ein Schwer­brand­ver­let­zten-Zen­trum steigert die Heilungschan­cen dieser Patien­ten enorm.“
Die Behand­lung schwer­brand­ver­let­zter Patien­ten ist seit Jahrzehn­ten tra­di­tionell eine Domäne der beruf­sgenossen­schaftlichen Unfal­lk­liniken. 55 Prozent aller bun­des­deutschen Kranken­haus­bet­ten zur Behand­lung von Patien­ten mit schw­eren Ver­bren­nun­gen wer­den von BG-Kliniken vorge­hal­ten. Seit der Erweiterung der Inten­sivs­ta­tion im Jahr 2004 ver­fügt das Zen­trum zur Behand­lung Schwer­brand­ver­let­zter an der BG Unfal­lk­linik über ins­ge­samt vier Inten­sivbe­hand­lungs­bet­ten sowie einen Auf­nah­mer­aum für Brand­ver­let­zte. „Unsere Klinik ver­fügt über Jahrzehnte lange Erfahrung in der Behand­lung schw­er­er und schw­er­ster Ver­bren­nun­gen“, erk­lärt Prof. Schaller. „Unser Team aus Plas­tis­chen Chirur­gen mit sech­sjähriger Facharz­taus­bil­dung, erfahre­nen Inten­sivmedi­zin­ern der Abteilung für Anäs­the­sie, Pflegekräften sowie Physio- und Ergother­a­peuten betreut die schwer­brand­ver­let­zten Patien­ten rund um die Uhr auf höch­stem medi­zinis­chen Niveau.“ Das Team der Inten­sivs­ta­tion der BGU behan­delte im Jahr 2008 49 Schwer­brand­ver­let­zte mit ins­ge­samt 900 Pflegetagen.

Am Grill beachten:

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In Deutsch­land passieren jährlich über 4000 Unfälle beim Grillen, bei denen an die 400 Per­so­n­en schwere Brand­ver­let­zun­gen erlei­den. Diese Zahlen nen­nt der Lan­des­feuer­wehrver­band Bay­ern. Er gibt fol­gende Tipps für sicheres Grillen:
  • Einen stand­sicheren Grill (mit GS-Zeichen für Geprüfte Sicher­heit) auf feuer­festem Unter­grund verwenden.
  • Aus­re­ichen­der Sicher­heitsab­stand zu brennbaren Stof­fen, z. B. Sonnenschirmen.
  • 100 Meter vorgeschriebe­nen Sicher­heitsab­stand zum Wald einhalten.
  • Holzkohle nur mit geeigneten Zünd­hil­fen wie Gril­lanzün­dern oder Pas­ten in Brand setzen.
  • Niemals Brenn­spir­i­tus zum Anzün­den ver­wen­den. Er kann bere­its bei Umge­bung­stem­per­atur ver­dun­sten. Dabei entste­ht eine höchst entzündliche Atmo­sphäre, die blitzar­tig durchzün­den und dann zu schw­er­sten Ver­bren­nun­gen führen kann.
  • Für alle Fälle ein Löschmit­tel, zum Beispiel einen Eimer Wass­er oder eine Löschdecke bereithalten.
  • Gril­lkohle erst nach völ­ligem Abkühlen in einen Blecheimer entsor­gen, nicht in die Mülltonne!
  • Bei einem Gas­grill darauf acht­en, dass alle Anschlüsse dicht sind und der Verbindungss­chlauch nicht der direk­ten Hitze aus­ge­set­zt ist.
  • Kinder schützen! Acht­en Sie darauf, dass sie nicht in die Nähe der Feuer­stätte kom­men. Klären Sie sie über Gefahren auf und geben Sie ein gutes Beispiel.

  • Sicher grillen ohne Spiritus

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    Paulinchen – Ini­tia­tive für brand­ver­let­zte Kinder e.V. warnt jährlich zur Gril­lzeit mit der bun­desweit­en Präven­tions-Kam­pagne „Sich­er grillen ohne Spir­i­tus“. Dazu gehört ein Plakat mit diesem Motiv, sowie Anzeigen und ein TV-Spot. Paulinchen e.V. berät Fam­i­lien nach Ver­bren­nungs- und Ver­brühung­sun­fällen ihrer Kinder, hil­ft bei Prob­le­men in der Reha­bil­i­ta­tion­szeit und weist präven­tiv auf die Unfal­lur­sachen hin.
    Weit­ere Infos unter www.paulinchen.de oder der kosten­losen Paulinchen-Hot­line 0800 0 112 123.
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