GHS steht für Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien). GHS legt die Grundlagen für ein weltweit einheitliches System der Gefahrenkommunikation und führt die zurzeit unterschiedlichen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien für den Umgang (Gefahrstoffrecht) und für den Transport (Gefahrgutrecht) zusammen.
Das GHS sieht völlig neue Kennzeichnungselemente vor. Neue Gefahrensymbole bzw. neue Gefahrenpiktogramme lösen die alte Symbolik ab. Die Kennzeichnungselemente für beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten sehen wie folgt aus:
Neu hinzu kommen so genannte Signalwörter, die den potenziellen Gefährdungsgrad beschreiben und zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen verwendet werden. Das Signalwort „Gefahr“ dient zur Kennzeichnung der gefährlicheren Gefahrenkategorien, das Signalwort „Achtung“ wird für die weniger gefährlichen Gefahrenkategorien eingesetzt.
Für reine Stoffe wird die Einstufung ab dem 01.12.2010 verbindlich; für Gemische ab 01.06.2015.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BG RCI unter:
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: