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Weg zur Kantine ist versichert

Lexikon der Unfallversicherung: Nahrungsaufnahme
Weg zur Kantine ist versichert

Auch während eines Arbeit­stages müssen wir Bedürfnis­sen wie Hunger und Durst nachge­hen. Die reine „Nahrungsauf­nahme“ ist nicht ver­sichert, im Gegen­satz dazu aber der Gang zur Kan­tine oder der Weg ins Restau­rant. Und sog­ar wenn Sie lieber zum Essen nach Hause fahren, gilt der Versicherungsschutz.

Antje Did­laukat
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