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Stellung des Sicherheitsbeauftragten

Wichtige Schlüsselrolle im Betrieb
Stellung des Sicherheitsbeauftragten

Sicher­heits­beauf­tragte sollen keine Vorge­set­zen und keine Mit­glieder des Betrieb­srats sein, son­dern Kol­le­gen unter Kol­le­gen. Sie unter­stützen Arbeit­ge­ber und Führungskräfte bei der Durch­führung von Maß­nah­men zur Ver­hü­tung von Arbeit­sun­fällen und Beruf­skrankheit­en und sind Ansprech­part­ner für Fachkräfte für Arbeitssicher­heit und Betriebsärzte.

Sil­vester Sieg­mann, Prof. Bernd Tenckhoff

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