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Wie werden brennbare Flüssigkeiten gekennzeichnet?

Ex-Schutz-konkret
Wie werden brennbare Flüssigkeiten gekennzeichnet?

Dr. Berthold Dry­ba Max-Planck-Str. 13 69226 Nußloch

Die Kennze­ich­nung der brennbaren Flüs­sigkeit­en in die Gefahrk­lassen A I, A II, A III für nicht wasser­lös­liche und Gefahrk­lasse B für wasser­lös­liche galt nach der ehe­ma­li­gen Verord­nung für brennbare Flüs­sigkeit­en (VbF). Durch die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung ist eine Kennze­ich­nung seit Okto­ber 2002 wie fol­gt erforderlich:
Das Glob­al Har­mon­isierte Sys­tem (GHS) sieht völ­lig neue Kennze­ich­nungse­le­mente vor. Neue Gefahren­pik­togramme bzw. ‑sym­bole wer­den die alte Sym­bo­l­ik ablösen. Für reine Stoffe wird die Ein­stu­fung ab dem 01.12.2010 verbindlich; für Gemis­che erst ab 01.02.2015. Die Ein­stu­fung erfol­gt nach den drei fol­gen­den Gefahrenkategorien:
Wesentliche Änderun­gen sind bei den Ein­stu­fungskri­te­rien vorgenom­men wor­den. Hier erfol­gte eine Anpas­sung an das Trans­portrecht. Die Umset­zung von GHS erfordert in den Unternehmen beispiel­sweise Änderungen:
  • im Gefahrstof­fverze­ich­nis
  • bei den Sicherheitsdatenblättern,
  • bei der Etikettierung,
  • in der Betriebsanweisung.
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