Der ASTA hat sich am 1. Oktober 2009 neu konstituiert. Mit anderen Worten: die 15 Mitglieder, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen wurden, und deren Stellvertreter haben für eine 2. Berufungsperiode ihre ehrenamtliche Arbeit aufgenommen. In den kommenden Jahren werden die Arbeitsbedingungen für ältere Menschen besonders unter die Lupe genommen.
Wolfgang Doll
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIb 5 Arbeitsstätten, Physikalische Einwirkung, Koordinierung der Arbeitsschutzausschüsse
Auf der konstituierenden ASTA-Sitzung am 1. Oktober 2009 betonte der Vertreter des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Grußwort die große Bedeutung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) in Deutschland. Der Ausschuss steht seit 2005 dem BMAS in allen Fragen zur Thematik des Einrichtens und Betreiben von Arbeitsstätten beratend zur Seite. Nach den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sind im ASTA Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der zuständigen Landesbehörden, der Unfallversicherungsträger und der Gruppe der Wissenschaftler bzw. der Sachverständigen als Mitglieder berufen. Der Ausschuss spiegelt durch seine Zusammensetzung das Meinungsbild der gesellschaftlichen Gruppen wider und kann sich somit bei seinen Arbeiten auf eine breite Mitwirkung der relevanten Arbeitsschutzakteure stützen. Die Aufgaben des ASTA sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Ein maßgeblicher Auftrag ist die Unterstützung des BMAS bei der Ermittlung von Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass die vom Ausschuss zu überarbeitenden alten Arbeitsstättenrichtlinien für eine Übergangsfrist bis August 2010 weitergelten. In die zweite Amtszeit des ASTA fällt deshalb insbesondere die wichtige Aufgabe, die in der letzten Berufungsperiode entwickelten ASR fertig zu stellen und weitere notwendige Regeln zu erarbeiten.
Die Unterstützung des ASTA soll sich künftig aber nicht nur auf die Regelermittlung beschränken. Der rasante Wandel in der Arbeitswelt stellt auch an den Arbeitsschutz neue Herausforderungen. Die Arbeitsplätze und vor allem die Arbeitsbedingungen verändern sich ständig. Daraus können sich neue Belastungen und Gefährdungen für die Beschäftigten ergeben. Künftig sollen vom ASTA neue Entwicklungen im Arbeitsschutz beleuchtet und das BMAS entsprechend beraten werden. Insbesondere die Frage, wie für ältere Menschen die Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen künftig gestaltet werden müssen, wird zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diese neuen Entwicklungen gilt es zu identifizieren, zu beleuchten und angemessene Lösungen zu erarbeiten. Die „neuen“ Themenfelder werden sukzessive in das aktuelle Arbeitsprogramm des ASTA eingebunden.
Arbeitsweise
Ein wichtiges Thema der konstituierenden ASTA-Sitzung war auch die Harmonisierung und die damit notwendige Abstimmung zwischen den fünf Ausschüssen (ASTA, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), Betriebssicherheitsausschuss (ABS), Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), die das BMAS beraten. Vorrangiges Instrument dazu ist z.B. die Einführung einer einheitlichen Mustergeschäftsordnung für die Ausschüsse. Der ASTA hat – wie bereits der AGS, ABAS, und AfAMed – eine Geschäftsordnung auf dieser Grundlage beschlossen. (Zum Thema vgl. auch www.bmas.de, Rubrik „Unsere Themen“, „Arbeitsschutz“).
Die Arbeitsstättenverordnung hat für den Arbeitsschutz insgesamt eine große Bedeutung, da sie fast alle Arbeitsplätze erfasst. Daraus ergeben sich zwangsläufig vielfältige Wechselwirkungen des ASTA zu den Aufgaben der anderen Arbeitsschutzausschüsse. Um dem BMAS abgestimmte Technische Regeln vorlegen zu können, ist von den beteiligten Gruppen und Personen der Ausschüsse der oft schwierige Konflikt zwischen Interessenvertretung, Fachexpertise und Umsetzung der wissenschaftlichen und teilweise sehr komplexen Sachverhalte in die praktische Regelsetzung zu leisten. Dies gelingt nur, wenn alle eingebundenen Personen ein Höchstmaß an Konsenswillen aufbringen und sich dem gemeinsamen Ziel des Schutzes der Beschäftigten prioritär verbunden fühlen. Die Besetzung der einzelnen „Interessenvertretungen“ (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Unfallversicherungsträger, Länder sowie der Gruppe der Wissenschaftler bzw. der Sachverständigen) mit fachlich qualifizierten Vertretern ist eine zentrale Voraussetzung für das Ermitteln des Standes der Technik, der in den Arbeitsstättenregeln wiedergegeben ist. Im ASTA wurde – wie auch bei den anderen Ausschüssen – eine Protokollnotiz vereinbart. Darin verpflichten sich die Interessengruppierungen über die Arbeitsstättenregeln möglichst im Konsens abzustimmen. Die Konsensbildung ist für die spätere Akzeptanz der Regeln in der betrieblichen Praxis mitentscheidend. Ein derart erarbeitetes Regelwerk, an dem alle für den Arbeitsschutz Verantwortung tragenden Akteure aktiv bei der Erarbeitung eingebunden sind, ist für das BMAS wertvoll, da man erwarten darf, dass derart gefundene Lösungen auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen.
Arbeitsstruktur
Der Fachöffentlichkeit ist diese oft mühsame und zugleich arbeitsintensive Facharbeit in den Arbeitsgremien des ASTA leider immer noch zu wenig bekannt. Es gilt dabei zu würdigen, dass alle berufenen Fachexperten über ihre „normale“ berufliche Tätigkeit hinaus, eine sehr anspruchs- und verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit für die Regelermittlung ausüben. Den Vorsitz für die jetzt begonnene Arbeitsperiode des ASTA hat Ernst-Friedrich Pernack (Land Brandenburg) übernommen, der diese Führungs- und zugleich Moderationsaufgabe – wie bereits in der vorherigen Berufungsperiode des ASTA – ergebnis- und konsensorientiert wahrnehmen dürfte. Unterstützt wird er durch jeweils einen Stellvertreter der Arbeitgeber- bzw. der Arbeitnehmergruppe. Die Geschäftsführung des ASTA liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der ASTA wird vorübergehend mit einer übergangsweise beschlossenen Struktur, mit Arbeitskreisen und einer Koordinierungsgruppe bis zur nächsten Arbeitssitzung im März 2010 arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der ASTA entsprechend der Struktur der anderen Arbeitsschutzausschüsse, mit Unterausschüssen und zeitbefristeten Projektgruppen, die entsprechend den grundlegenden Themenstellungen zugeschnitten sind, arbeiten.
Ergebnisse
Die Geschäftsführung berichtete auf der Sitzung, dass in der ersten Berufungsperiode des ASTA vier Arbeitsstättenregeln beschlossen wurden. Davon wurden bisher vom BMAS drei Arbeitsstättenregeln veröffentlicht. (www.baua.de, Rubrik „Arbeitsstättenrecht“ in „Themen von A‑Z“).
Außerdem wurde bei allen weiteren projektierten ASR mit den Arbeiten begonnen und es liegen bereits Regelentwürfe vor. Diese ASR-Entwürfe haben überwiegend einen fortgeschrittenen Bearbeitungsstand erreicht.
Bis zur festgelegten Ablauffrist der alten Arbeitsstättenrichtlinien nach der Arbeitsstättenverordnung verbleibt dem Ausschuss noch einige Zeit die Arbeitsstättenregeln fertig zu stellen. Sollten zum Ablaufzeitpunkt nicht alle ASR bekannt gemacht sein, so können noch nach der Frist die Inhalte der alten Arbeitsstättenrichtlinien als Orientierungshilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und zur Erreichung der Schutzziele der Verordnung vom Arbeitgeber herangezogen werden. Dabei ist allerdings nach § 4 Nr. 3 des Arbeitsschutzgesetzes zu prüfen, ob die in den alten Arbeitsstättenrichtlinien vorgesehenen Maßnahmen dem Stand der Technik noch entsprechen.
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