Der 16-jährige Sebastian Wurth durfte ab Mitte März bis auf Weiteres nicht mehr nach 22 Uhr bei „Deutschland sucht den Superstar“ auftreten. Das besagt der Arbeitsschutz in NRW. Weil Sebastian Wurth mit seinen 16 Jahren bereits mehrmals nach 22 Uhr auftrat, wurde ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro fällig. Bis
Unsere Webinar-Empfehlung
29.02.24 | 10:00 Uhr | Spielsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, Mediensucht – was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wie erkennt man stoffungebundene Süchte? Welche Rolle spielt die Führungskraft bei der Erkennung, Vermeidung und Bewältigung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz?…
Teilen: