Als Paradebeispiel verhängnisvoller Versäumnisse und des generellen Versagens muss der Umgang von Unternehmensverantwortlichen der Asbestindustrie und verantwortlichen Politikern mit dem „Killer“-Staub Asbest in den vergangenen Jahrzehnten angesehen werden. Wie konnte es dazu kommen, und wer waren die Hauptakteure?
Ministerialdirigent a.D. Gerd Albracht
Bereits in den 20er Jahren entdeckten amerikanische Mediziner, dass Asbest zu der narbigen Umwandlung des Lungengewebes bei Arbeitnehmern, der sogenannte Asbestose führt. Die erste Berufskrankheit der Asbestarbeiter wurde in der umfangreichen Monographie von Hoffman beschrieben (Hoffman 1918). Doch nicht die Verantwortlichen aus Unternehmen und Politik, sondern Versicherungsgesellschaften zogen daraus ihre Konsequenzen. Die Prudential Insurance Company in den Vereinigten Staaten weigerte sich 1918 bereits, mit Asbestarbeitern Lebensversicherungen abzuschließen (Albracht 1991).
In Deutschland dauerte es noch bis 1936, erst dann wurde die Asbestose als Berufskrankheit anerkannt. Anfang der 40er Jahre kam die Gewissheit eines erhöhten Lungenkrebsrisikos hinzu. In den 60er Jahren wurde schließlich der Zusammenhang zwischen Asbest und der Entstehung von Brust- und Bauchfell-Mesotheliomen nachgewiesen. Das Bronchialkarzinom in Verbindung mit einer Lungenasbestose ist seit 1943 und das asbestbedingte Mesotheliom seit 1976 anerkannte Berufskrankheit in Deutschland.
Der Verbrauch stieg weiter an
Trotz Bekanntsein dieser tödlichen Gefahr verdoppelte sich aber zwischen 1960 und 1970 der Asbestverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland. Bis 1990 wurden 18 Mio. Tonnen Baustoffe mit einem Anteil von rund 6% hochasbesthaltigen Baumaterials hergestellt und eingesetzt (IG-BSE 1991). Niemand der damals Verantwortlichen kann behaupten, er habe von den Gesundheitsrisiken nichts gewusst. Jeder konnte in der deutsch- und englischsprachigen Fachpresse frühzeitig erfahren, welche Zeitbombe in den Fabriken und Handwerksbetrieben tickte (Selikoff 1976). Der frühere Hessische Sozialminister Clauss stellte auf dem ersten „Symposium über Asbestspätschäden“ 1985 fest, „dass der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik in diesem Bereich bis weit in die 60er Jahre nahezu völlig versagt hat. Diese Kritik richtet sich an die Betriebe, die Berufsgenossenschaften und die staatliche Gewerbeaufsicht gleichermaßen“ (Albracht 1985).
Völlig unverbindliche erste Empfehlungen zur Reduzierung der Asbesteinwirkungen wurden von den Berufsgenossenschaften Anfang der 60er Jahre an die Betriebe gegeben. Die erste Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) für Asbest wurde 1973 veröffentlicht. Durch verstärkte Anstrengungen der Staatlichen Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften in den 70er Jahren konnte dann eine wesentliche Reduzierung der Asbeststaubexposition in den Betrieben erreicht werden. Staatliche Stellen und Berufsgenossenschaften haben erst 40 bis 50 Jahre nach Bekanntwerden der Gesundheitsgefahren in nennenswertem Maße reagiert. Dabei hatten Gewerkschaften und einige Wissenschaftler bereits frühzeitig gewarnt und Maßnahmen gefordert. Aber auch innerhalb der Gewerkschaften gab es Widersprüche in den 70er Jahren. So haben noch 1979 mehrere Betriebsräte aus dem Bereich der Asbest- zementindustrie erfolgreich bei der Bundesregierung gegen ein Asbestverbot und die Einstufung in die höchste Gefährdungsklasse interveniert (Pütz 1991). Hauptargument war die Sorge um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.
Für ein Asbestverbot
Insbesondere Gewerkschaften und unabhängige Wissenschaftler der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Anfang der 70er Jahre eine besondere Arbeitsgruppe Staub unter der Verantwortung von Prof. Henschler und der Leitung von Prof. Woitowitz gründete, zeigten immer wieder die tödlichen Gefahren von Asbest bei der Herstellung und beim Umgang auf (Partikel 1980). Die Medien rückten in dieser Zeit das Thema Asbest mehr und mehr in den Vordergrund. Die IG Metall berichtete 1976 bereits intensiv über die Asbestgefahren und die Ergebnisse eines Vortrages von Prof. Selikoff, der auf der IMB-Konferenz in Oslo über die Asbesterkrankungen in den Vereinigten Staaten von 1918 bis 1975 berichtete. Die zunehmend heftigeren Attacken gegen den gefährlichen Werkstoff Asbest wollte die Asbestindustrie mit einem von ihr finanzierten Forschungsinstitut abwehren. Ziel war es, das Image von Asbest zu verbessern und „durch Koordination geeigneter Maßnahmen eine Gesundheitsgefährdung beim Umgang mit Asbest zu vermeiden.“ Beim Start gaben die Unternehmen dem „Asbest-Institut für Arbeits-und Umweltschutz e.V.“ mit Sitz in Neuss ein Jahresbudget von 2,5 Millionen DM.
Führende Arbeitsschützer und Gewerkschafter verweigerten dem Institut, das in Wahrheit den Umgang mit Asbest sicherer machen wollte, die Unterstützung. Die Entwicklung beim Umweltbundesamt (UBA) und den Gewerkschaften in den Folgejahren stoppten die gewollte industriefreundliche Wirkung des Instituts umfassend.
Noch 1980 machte der Schweizer Industrielle Schmidheiny, Führer des größten europäischen Asbest-Kartells, immer noch 90 Prozent seines Profits mit Asbest. Deshalb schlug der Ende 1980 erschienene Bericht des Umweltbundesamtes über die tödlichen Gefahren des Asbests wie eine Bombe in der Asbestlobby-Zentrale der Eternit AG in Berlin ein (UBA 1980). Am 19. Januar 1981 verlangte der für die Umwelt zuständige Minister Baum (FDP) den Gebrauch von Asbest einzuschränken und „in bestimmten Bereichen ganz zu verbieten“. Innerhalb weniger Wochen sank der Umsatz von Eternit nach diesen Warnrufen in zweistelliger Größenordnung. Der Konzern entließ zu Beginn der 80er Jahre über 1000 Mitarbeiter. Es war aus der Sicht des Unternehmens wie ein Erdbeben, so Lehmann, der damalige Vorstandsvorsitzende der Eternit AG. Deshalb versuchte Schmidheiny mit aller Macht ein drohendes Asbestverbot zu verhindern: insbesondere mit dem Ausspielen der Arbeitsplatzargumente gegen Umwelt und Gesundheit und der Unwahrheit, dass Ersatzstoffe nicht zur Verfügung stünden.
Die Arbeit der Asbestlobby zeigte Wirkung. Bundesumweltminister Baum wollte ein paar Monate später von einem Verbotsvorschlag für Asbestzement-Produkte für die nächsten 5 bis 10 Jahre erst einmal absehen. Bis dahin sollten strenge Kennzeichnungspflichten die Bundesbürger vor dem Asbestkrebs schützen.
Eternit kaufte Wissenschaftler
Schon vor der Veröffentlichung hat der UBA-Bericht wahre Sturmläufe der Asbestlobby unter der Federführung von Eternit hervorgerufen. Wütende Briefe an die staatlichen Stellen und die Gewerkschaften waren die Folge. Der Asbestbranchenführer Eternit fand damals einen wichtigen Partner für seine Verzögerungspolitik. Ausgerechnet das in Berlin ansässige Bundesgesundheitsamt (BGA) votierte nicht für den Schutz der Gesundheit, sondern für die wirtschaftlichen Interessen der Asbestindustrie. Es lieferte sich einen harten Expertenkrieg mit fortschrittlichen Leuten der Gewerkschaften, des Umweltbundesamtes und einiger unabhängiger Wissenschaftler der Deutschen Forschungsgemeinschaft wie Prof. Woitowitz, Prof. Henschler, Prof. Pott oder Prof. Norpoth. Das Umweltrisiko durch Asbest entspreche dem von „zehn Zigaretten pro Jahr“, so die unglaubliche Behauptung der obersten bundesdeutschen Gesundheitshüter.
Wie die Asbestzementindustrie ihre Interessen zu wahren wusste wird deutlich, wenn man den Vorbericht des Bundesrechnungshofes von 1989 liest. Danach hatte die Industrie, besonders Eternit, dem für Untersuchungen von Asbest im Trinkwasser zuständigen Institut des BGA über Jahre hinweg hohe Spenden zukommen lassen (DER SPIEGEL, 37/1989). Der Rechnungshof stellte fest, dass in fast jedem Asbestforschungsprojekt des BGA Geld von Eternit geflossen ist und Beweise vorliegen, dass die Asbestindustrie auch andere hochrangige Wissenschaftler gekauft hat, die mit solchen Untersuchungen beauftragt wurden (Bundesrechnungshof 1989).
Die Asbestindustrie mit dem Branchenführer Eternit hat die tödliche Gefahr Asbest jahrzehntelang ignoriert, verschwiegen und verniedlicht. Ihre politische Macht erklärt sich aus der internationalen Verflechtung der Asbestindustrie. Zur Durchsetzung ihrer Interessen hatte sie in den 70er Jahren eine schlagkräftige Organisation, die Asbestos International Association (A.I.A.) gegründet. Darin waren Förderer, Hersteller und die verarbeitende Industrie gleichermaßen vertreten. Sie koordinierte in mehr als 35 Ländern ihre Interessen. Hauptziel der A.I.A. war es, die weitere Asbestproduktion zu sichern. Bereits 1971 fand eine Geheimkonferenz mit A.I.A.-Mitgliedern aus fast allen europäischen Staaten in London statt (AIA 1971). Aus dem vertraulichen Protokoll (mit Teilnehmern von Eternit und dem Asbestverband) ist zu entnehmen, dass es nicht um Erkenntnisgewinnung ging, sondern lediglich darum, wie man drohende spätere Verwendungsbeschränkungen oder Verbote verhindern kann, vom Schutz der betroffenen Arbeiter oder der Bevölkerung war keine Rede. Eine zentrale Rolle spielte das Asbestinstitut im kanadischen Montreal. Kernaufgabe war es, die Lüge des Slogans vom sicheren Umgang mit Asbest weltweit zu fördern und zu verteidigen. Angesichts hunderttausender Asbesttoter weltweit klingt es geradezu menschenverachtend, wenn George McCammon, der frühere Präsident des Instituts sagt: „Mit Asbest schützen wir die Armen, es wäre unmoralisch, es ihnen zu verweigern.“
Ziel der Lobbyarbeit in Deutschland war es, bei den verantwortlichen Ministern, Behörden und Wissenschaftler ein für den weiteren Umgang mit Asbest günstiges Klima zu schaffen und die Verbreitung kritischer Positionen zu verhindern (Albracht 1991). Dazu zählte 1972 auch die Errichtung eines „Unabhängigen wissenschaftlichen Beirats der Asbestindustrie“, zu dessen Vorsitzenden der industrienahe Arbeitsmediziner Valentin von der Universität Erlangen berufen wurde. So heißt es folgerichtig in einer vertraulichen Protokollnotiz des Wirtschaftsverbandes Asbest aus dem Jahre 1972: „Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Gruppe der Asbestoseärzte sich nicht im Gegensatz zu den fünf internationalen Autoritäten stellen wird, und das von nun an aus diesem Kreis alle emotionalen, eigensüchtigen, überspitzten und wirklichkeitsfremden Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesundheits- und Umweltgefährdung durch Asbest nicht mehr zum Zuge kommen können.“
Wie die Asbestlobby ihre Propaganda von einem sicheren Umgang mit Asbest einsetzte, geht aus dem Geschäftsbericht 1979 des Wirtschaftsverbandes Asbest e.V hervor: „Seitdem sind die beiden Asbestverbände mit ihren Vorständen und für die Arbeits- und Umweltschutz verantwortlichen Experten fast pausenlos im Einsatz, um die jeweils zuständigen Ministerien, Gewerbeaufsichten oder Berufsgenossenschaften davon zu überzeugen, dass Verbote oder kategorische Substitutionsgebote nach den in Deutschland vorliegenden epidemiologischen Erfahrungen bei Einhaltung der TRK-Werte nicht erforderlich, für unsere Volkswirtschaft schädlich und für die Asbestindustrie existenzbedrohend sind.“ Weiter rühmt man sich im Entwurf des damaligen Chemikaliengesetzes die Verpackungs- und Kennzeichnungsregeln auf den Rohstoff Asbest begrenzt zu haben und Gefahrensymbole zu vermeiden. Besonders hervorgehoben wird die damalige Verhinderung der Einstufung von Asbest in die Risikogruppe I (sehr stark gefährdend) der Arbeitsstoffverordnung sowie die Kennzeichnung asbesthaltiger Produkte mit dem negativen Hinweis „krebserzeugend“.
Über die EU sagt die AIA 1980: „Die Gesetzgebungsmethode der EU ist sehr realistisch und langwierig … die EG-Beamten sind pragmatisch … und ich bin sicher, dass die Industrie mit den Ergebnissen leben kann.“ (AIA 1980) Diese Beeinflussung war mit ein entscheidender Grund, warum die EU zu lange an dem scheinbar sicheren Umgang mit Asbest festhielt und erst 2005 ein generelles Asbestverbot in der EU in Kraft trat, aber auch der Widerstand einiger damals noch as-bestfördernder EU Länder wie Griechenland und Italien.
Gewerkschaften leiteten den Asbestausstieg ein
Doch die Gewerkschaften konterten die Lobby-Attacken der Asbestindustrie mit konkreten Verbotsforderungen und einer engen Zusammenarbeit der IG Chemie, der IG Metall, der IG Bau-Steine-Erden, der ÖTV, des DGB, des EGB, der Internationalen Gewerkschaftsorganisationen, der Bundesländer und des Umweltbundesamtes.
Zu diesem Zeitpunkt waren über 25.000 Arbeitnehmer aus dem Bereich der IG Chemie-Papier-Keramik im Bereich der Asbestproduktion beschäftigt und nach Schätzungen des DGB waren bis zu 1 Million Arbeitnehmer dauernd oder zeitweise mit Asbeststaub exponiert.
Die Asbestgefahren, Skandale mit Pentachlorphenol oder Dioxin führten beim Hauptvorstand der IG Chemie 1977 zu der Entscheidung, eine neue Abteilung „Arbeitsumwelt“ zu gründen und diese fachlich, professionell zu besetzen. Das Thema Asbest wurde dann ein zentrales Thema der IG Chemie und es gab ein wissenschaftlich/technisches Netzwerk von politisch Verantwortlichen und unabhängigen Experten aus allen relevanten Bereichen. So wurde es möglich, allen Entscheidungsträgern und Verantwortlichen der Gewerkschaft auf allen Ebenen unabhängige Wissenschaftserkenntnisse darzulegen und eine „Asbestverbotsstrategie“ zu entwickeln. Bis dahin wurden nahezu alle Ebenen der Gewerkschaften – insbesondere die Industriegruppensekretäre – permanent mit angeblich neuesten Erkenntnissen wissenschaftlicher Studien konfrontiert, die fast immer von nicht unabhängigen und meistens durch die Industrie bezahlte Wissenschaftler stammten.
Den Durchbruch zu einer klaren Anti-Asbeststrategie brachte 1981 eine Konferenz der IG Chemie mit allen Betriebsräten der asbestherstellenden und ‑verarbeitenden Betriebe sowie der IG Metall, der ÖTV, der IG Bau-Steine-Erden und anderen. Bis dahin hatten die Betriebsratsvorsitzenden von Eternit, Fulgorit, Wannit und anderen sich mehr als „Botschafter“ der Unternehmen und weniger als die für den Schutz der Arbeitnehmer Verantwortlichen gefühlt. Sie waren oft massive Fürsprecher für einen „sicheren Umgang mit Asbest“. Aber der Leitgedanke der Konferenz war: Wir alle, in der Herstellung wie im Bereich der 100.000 ArbeitnehmerInnen, die im Betrieb und im Handwerk ständig Umgang mit Asbest haben, sind vor dem Krebsgift Nr. 1 in der Arbeitswelt zu schützen.
Der damalige IG Chemie-Vorsitzende Hauenschild stellte am 12.2.1981 klar, dass eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes nicht durch moralische Appelle an die Industrie zu realisieren sei, sondern nur durch gesetzliche Maßnahmen, Tarifverträge und deren tägliche Umsetzung vor Ort. Seine Kernbotschaft lautete: Krebserzeugende Arbeitsplätze sind auch für Gewerkschaften nicht verteidigungswürdig! (Hauenchild 1981) Er forderte die Asbestgefahren verstärkt zu bekämpfen und Asbest durch ungefährliche Stoffe zu ersetzen (IG Chemie 1981).
Eine Reihe IG Chemie-Gewerkschaftler schmissen wütend ihre Mitgliedsbücher hin. DIE ZEIT titelte damals: Es ist das erste mal, dass eine Gewerkschaft sich im Kampf um Arbeitsplätze oder Ökologie eindeutig für „Ökologie und Gesundheitsschutz“ entscheidet. Eternit versuchte in der Folge zwischen der Fachebene und der Ebene der Hauptvorstände der Gewerkschaften einen Keil zu treiben. Dem für Asbest zuständigen Hauptvorstandsmitglied Liesel Winkelsträter und dem Leiter der IG Chemie Umweltabteilung Albracht bot Eternit eine Studienreise nach Kanada an. Ziel sei es, den exzellenten Gesundheitsschutz bei der Asbestförderung kennen zu lernen und neue Erkenntnisse über die Ungefährlichkeit des Chrysotil-Asbests mit dem kanadischen Asbest-Institut auszutauschen. Die Reise sollte dann ausklingen mit außergewöhnlichen Naturerlebnissen in Alaska. Natürlich alles kostenlos: Flug, Verpflegung und Hotel. Die IG Chemie erwiderte klar und deutlich, dass sie selbst bestimme, woher die Gewerkschaft ihre Informationen gewinne und die dazu notwendigen Reisen auch selbst bezahle. Danach unterblieben unmoralische Offerten dieser Art.
Forderungen nach schrittweisem Asbestverbot und ‑ersatz
Zum selben Zeitpunkt hat der DGB mit dem „17 Punkte-Programm gegen Asbestkrebs“ die Politik aller Gewerkschaften zum völligen Asbestverbot beschlossen. Hauptforderung war dabei die Einstufung von Asbest in die Gruppe I der sehr stark gefährdenden krebserzeugenden Stoffe der damaligen Arbeitsstoffverordnung sowie eine Absenkung des Grenzwertes auf ein Zehntel des damals bestehenden Wertes. Weitere Forderungen waren ein schrittweises Verbot sowie der zwingende Ersatz von Asbest.
Von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der gemeinsamen Gewerkschaftspostion „schrittweises Asbestverbot“ war ein Gespräch am 23.7.1981 in München mit dem DGB-Bundesvorstand, dem IG Chemie Hauptvorstand, dem Bundesvorstand IG Bau-Steine-Erden, dem Wirtschaftsverband Asbestzement e.V., Vorstandsmitgliedern der Eternit AG, dem Arbeitsring Chemie, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bayerischen Bau-Berufsgenossenschaft zum Thema Asbestersatz-Umstellung der Industrie auf asbestfreie Produkte. Die Gewerkschaftsvertreter machten der Asbestzementindustrie dabei massive Vorwürfe, in den vergangenen Jahren nicht mit genügender Schärfe und Intensität, trotz der steigenden Anzahl von Asbestopfern die Substitution von Asbest vorangetrieben zu haben. Sie vertraten dabei gemeinsam die Position für ein umfassendes, schrittweises Asbestverbot (DGB 1981). Sie setzten damals die Bundesregierung mit ihrer Forderung nach einem Asbestverbot unter Druck. Denn Gerhart Baum (FDP), damals Innenminister und für den Umweltschutz verantwortlich, wechselte seine ursprüngliche Position und pfiff seine nachgeordnete Behörde zurück. Aber auch dem für den Arbeitsschutz zuständigen Minister Ehrenberg (SPD) war die Beschäftigung wichtiger als die Gesundheit der Arbeitnehmer. Er hatte Post vom Eternit-Betriebsrat bekommen, der um den Verlust Tausender Arbeitsplätze fürchtete. Der Minister antwortete: „Ich halte ein generelles Verbot von Asbest wegen der damit verbundenen Gefährdung von Arbeitsplätzen nicht für vertretbar.“
Die Position der Bundesregierung gab der Asbestlobby und besonders dem Branchenführer Eternit neuen Mut, Gewerkschaftsvorstände und Gewerkschaftsfunktionäre auf allen regionalen und bezirklichen Ebenen Woche für Woche mit neuen Studienergebnissen industriehöriger oder nahehestehender Wissenschaftler und Institute zu konfrontieren. Ihr Ziel war es, die Verbotsforderung der Gewerkschaften, insbesondere der IG Chemie, wieder rückgängig zu machen oder aufzuweichen. Alle Behauptungen, Verniedlichungen, Postulate, Feststellungen, Thesen und Parolen der Asbestindustrie und ihrer sogenannten Wissenschaftler wurden systematisch von der IG Chemie zusammengestellt, um die „allgemein anerkannten arbeitsmedizinisch-toxikologische Erkenntnisse bezüglich Asbest“ zu klären (Woitowitz 1983).
Der Hauptvorstand forderte den Bundesarbeitsminister und den Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe auf, eine konkrete Stellungnahme abzugeben. Die Fragen waren so umfassend, dass sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Woitowitz intensiv mit der Beantwortung aller Fragen beschäftigte. Nach Verabschiedung dieser Erkenntnisse durch den Ausschuss wurden alle noch eingehenden Briefe auf der Basis dieser Erkenntnisse durch den Vorsitzenden beantwortet und die gesamte Organisation mit allen Verwaltungsstellen in Kenntnis gesetzt. Ergebnis war nach ein paar Wochen: Es kamen keine Alarmschreiben der Asbestindustrie mehr und es gab aus Sicht der Gewerkschaften und der Betriebsräte kein Zurück mehr aus dem Asbestausstieg.
Die Antwort des Bundesarbeitsministers zeigt die zögerliche Haltung der damaligen Bundesregierung. Er teilt mit: „Bei einer Referentenbesprechung im Bundeskanzleramt stimmten die Vertreter sämtlicher Minister mit Ausnahme des Beauftragten des Bundesinnenministeriums und des Präsidenten des Umweltbundesamtes gegen ein Verbot oder eine gravierende Einschränkung der industriellen Anwendung von Asbest.“ (Woitowitz 1983)
Kernpfeiler des späteren Asbestverbots
Die einheitliche Position des DGB, der IG Chemie, der IG Metall, der ÖTV und der IG Bau-Steine-Erden zu einem schrittweisen Asbestverbot, die schnelle Vorlage eines 10-bändigen Asbestersatzstoffkatalogs, der von Albracht als Vorsitzender des Ersatzstoffausschusses im Ausschuss für gefährliche Stoffe vorgelegt und vom Umweltbundesamt veröffentlicht wurde, sowie die Drohung der Banken, Eternit keine Unterstützung mehr zu geben, haben auf Eternit und die Asbestzementbranche wie ein Damokles-Schwert gewirkt.
Anfang 1982 erklärte sich die Asbestzementindustrie, die ca. 80 Prozent des Asbestverbrauchs damals inne hatte, freiwillig bereit, stufenweise den Asbestverbrauch zu mindern. Gefeiert als gelungenes umweltpolitisches Kooperationsprinzip war das sogenannte Innovationsprogramm keine reine Selbstverpflichtung, sondern eine Reaktion auf die Asbest-Ausstiegspolitik der Gewerkschaften und den UBA-Bericht sowie die asbestkritische Berichterstattung in den Medien. Zulange hatte Eternit die Strategie gefahren, ein Asbestverbot zu verhindern. Dies unterstreicht auch eine vertrauliche, vom Vorstand der Eternit AG bei der Hayek Engineering AG Zürich im Juni 1981 in Auftrag gegebene Studie (Hayek Engineering 1981). Die Studie kommt im wesentlichen zu den Ergebnissen, dass der Forschungs- und Entwicklungsetat von 1,1% des Umsatzes im Jahr 1980 (6,1 Mio. DM) in keinem Falle ausreichend sei und Eternit zu lange von der Verhinderung des Verbots ausgegangen sei, ohne Alternativen zu verfolgen. Die Studie weist den Vorstand klar und deutlich darauf hin, dass von einem Verbot auszugehen sei. So wundert es auch nicht, dass in dieser Zeit auf Intervention der IG Chemie und durchgesetzt von Schmidheiny der damalige Vorstandsvorsitze der Eternit AG in Berlin gehen musste, weil er in den Ostblock weiterhin asbesthaltige und nach Westeuropa asbestfreie Produkte liefern wollte.
Die eindeutige Haltung der Gewerkschaften zum Asbestausstieg und die aktive Unterstützung tausender Betriebsräte, die sich für einen besseren Gesundheitsschutz engagierten und Asbestsubstitute forderten, haben einen immensen Druck aufgebaut. Dieser führte letztendlich dazu, dass Eternit in Deutschland früher als geplant ihre gesamte Produktpalette asbestfrei herstellte.
Beispielhaft sei der Kampf der Betriebsratskollegen des Bremer Vulkans zu nennen. Seit 1974 war Asbest durch die IG Metall hier ein Schwerpunkt-Thema. Schon 1968 hatte die dortige Gewerbeaufsicht die Unternehmensleitung über die Asbestgefahren informiert. Über die gesamte Werft (Schiffbau, Instandhaltung , Reparatur etc.) durchforstete der Betriebsrat die Verfahren und Produkte dahingehend, ob sie asbesthaltig waren. In Arbeitskreisen, in der Betriebszeitung Echolot und auf Betriebs- und Vertrauensleuteversammlungen wurde Asbest thematisiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Trotz der Werftenkrise hat daraufhin die Belegschaft 1983 den Umbau der asbestverseuchten „United States“ abgelehnt. „Wir gehen lieber zum Arbeitsamt als in den Tod!“, so die Aussagen der Kollegen damals. Der Betriebsratsvorsitzende sollte dann gekündigt werden, mit Hilfe und Unterstützung der IG Metall gewann er anschließend aber den Prozess.
Jedes Jahr Verbotsverzögerung – tausende Asbestopfer mehr
In der Bundesrepublik betrug der Anteil asbestbedingter Erkrankungen im Jahr 1980 nur 1,5 Prozent, im Jahr 2000 schon nahezu 20 Prozent. Dramatisch ist auch die Bilanz bei den Todesfällen: waren es 1980 noch 65 Arbeitnehmer, die an den Folgen einer asbestverursachten Berufskrankheit starben, stieg die Zahl 2004 auf 1.130. Damit ist Asbest bei den tödlich verlaufenden Berufskrankheiten die bei weitem häufigste Todesursache.
Derzeit sterben in der Bundesrepublik mehr Menschen an den Folgen von Asbest als durch Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaften haben seit 1978 mehr als 27.000 Asbesttote registriert. Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) schätzen, dass in Deutschland insgesamt von ca. 190.000 Asbesterkrankten auszugehen sei (Breuer 2005). Die letzten aktuellen Zahlen der DGUV-Statistik verzeichnen 1.292 Asbesttote für das Jahr 2010, diese Angabe bezieht sich nur auf die anerkannten Fälle.
Neben den zahlreichen Asbesttoten, dem Leid der Angehörigen und den gesundheitlichen Tragödien vieler Asbesterkrankter sind auch die sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten immens. So berechnete Albracht bereits 1991, ausgehend von den erstmals entschädigten Asbestberufserkrankungen (4.974 Fälle summiert aus den Jahren 1950 bis 1989), volkswirtschaftliche Kosten von 7,5 Milliarden DM für die Bundesrepublik ohne die asbestbedingten Sanierungskosten.
Die Summe der Renten aufgrund asbestverursachter Berufserkrankungen belief sich seit 2003 für die DGUV auf über 300 Mill. Euro jährlich. Der DGUV sind bis 2010 für Asbest Gesamtkosten von 5 Milliarden Euro entstanden. Hinzu kommen mehr als 10 Milliarden Euro, die als Entschädigungs- und Rehabilitationsleistungen über einen längeren Zeitraum auszuzahlen sind. Wirtschaftsforscher Schulz geht nach seinen Berechnungen beim Umweltbundesamt davon aus, dass die Verwendung von Asbest unterm Strich „ein negatives Nutzen-Kosten-Verhältnis“ aufweist.
Ein relativ aktueller Stand der Dokumentation des Krebsgeschehens in Deutschland liegt mit der Veröffentlichung von Butz über beruflich verursachte Krebserkrankungen für den Zeitraum von 1978 bis 2010 vor (Butz 2012). Von insgesamt 40.555 beruflich verursachten Krebserkrankungen (1978 bis 2010) entfielen danach 30.271 auf Asbest (74,64%). Für die BK 4104 (Lungenkrebs einschließlich Kehlkopfkrebs) ist die Interpretation von Butz folgende: „Bei der BK 4104 ist die Entwicklung dieser BK durch die Einführung des Faserjahresmodells im Jahr 1993 geprägt“. Die geänderte Regelung führte zu einem starken Anstieg der anerkannten Fälle. Seit der Übernahme der Leitung 2006 durch Frau Prof. Dr. Tannapfel ist nunmehr noch ein weiterer abfallender Trend zu Lasten der Asbestopfer zu beobachten. So standen 2010 den 3.765 Erkrankungsfällen lediglich 721 Anerkennungen und nur 643 Rentenfälle gegenüber (BAuA 2010). Anders ausgedrückt entspricht das einer über 80 prozentigen Ablehnungsquote!
Unabhängige Wissenschaftler, Gewerkschaften, Medien und Politiker kritisieren die Vorgehensweise des Mesotheliomregisters, das Teil des Instituts für Pathologie der Ruhr-Universität Bochum am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil ist. Es wird jedoch maßgeblich von der DGUV finanziert . H. Otto, Dortmund, legte sich 1984 auf 1.000 Asbestkörperchen zur Definition einer Minimalasbestose fest. Auch bei der Überführung des Registers nach Bochum wurde dieser wissenschaftlich nie begründete Grundsatz im Routinebetrieb beibehalten mit insgesamt wohl mehreren 10.000 berufsgenossenschaftlichen Begutachtungen. Inzwischen ist die Einschaltung des Mesotheliomregisters zur Überprüfung der Berechtigung einer BK mithilfe des Ausschlusskriteriums „Asbestkörperchen“ monopolartig zum Standard im Bereich der Berufsgenossenschaften geworden, selbst dann, wenn die Diagnose gesichert ist und die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Asbestose oder eines asbestbedingten Lungenkrebses bereits durch ein technisches Gutachten festgestellt worden sind.
Die Nichtanerkennung einer Minimalasbestose ist zum einen häufige Ursache für die Ablehnung einer BK 4103 „Asbestose“ und insbesondere für die Ablehnung einer BK 4104 „Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs“. In Deutschland werden jährlich mindestens 800 bis 1.000 Fälle von asbestbedingtem Lungenkrebs, gemessen an den medizinisch allgemein anerkannten Standards, zu wenig als Berufskrankheiten anerkannt (Woitowitz in Eurogip 2006). Zu diesem Ergebnis kommt Woitowitz aufgrund einer hinreichend verlässlichen Abschätzung der Daten. Er geht dabei davon aus, dass in der Arbeitsmedizin allgemein das Verhältnis der Zahl von Mesotheliomerkrankungen zu den Erkrankungen durch asbestbedingten Lungenkrebs in den Volkswirtschaften mit ca. 1:2 angegeben wird, wie McDonald 1981 nachgewiesen hat. Die Anerkennungen in Frankreich und den Vereinigten Staaten entsprechen diesem Zahlenverhältnis. Demgegenüber sind die Anerkennungen in Deutschland durch ein Missverhältnis geprägt. Aus Sicht des Asbestopfers und seiner Familie stellt sich das Verfahren zur Beurteilung und Anerkennung oder Ablehnung der Berufskrankheit vielfach als quälend langsam, erniedrigend und oft enttäuschend dar (ARD 2005).
Aus der Asbesttragödie lernen
Die grauenvollen Versäumnisse beim Umgang mit Asbest und die menschliche Tragödien sowie die Asbestspätschadensfolgen müssen auch zu einer kritischeren Betrachtung der übrigen, mehr als 100 krebserzeugenden Stoffe führen. Selbst von sehr gefährdenden krebserzeugenden Stoffen, die wie Benzol in tausenden Jahrestonnen produziert und verarbeitet werden, gibt es in Deutschland keine entsprechenden Studien. Und das, obwohl die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereits 1981 die „Berufskrebsstudie“ veröffentlichte, um mit neuen wissenschaftlichen Methoden das Berufskrebs-Problem anzugehen. Sie benutzten eine neuartige Analyse zur Schätzung des Krebsmortalitätsrisikos der Werksangehörigen. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, „dass etwa 25% sämtlicher Tumoren, die bei Werksangehörigen auftraten, beruflichen Einflüssen zuzuschreiben sind.“ (Horbach et al. 1981) Die vielen Asbesttoten gerade auch in Deutschland und das Leid tausender Asbesterkrankter sind ein Alarmruf, rechtzeitig wissenschaftlich fundierte Studien der Krebsstoffe durchzuführen und in einem zügigen Prozess Maßnahmen wie Verwendungsbeschränkungen oder Verbote zu treffen.
Eternit und die Asbestindustrie konnten unter der Tarnkappe, es gibt einen sicheren Umgang mit Asbest, jahrzehntelang die wahren Ausmaße der Katastrophe und des Leids verschleiern. Eternit nutzte die Insellage Berlins vor dem Mauerfall, um von Bundes- und Landesregierungen Zuschüsse und Kredite in Millionenhöhe und politisches „Wohlwollen“ zu erhalten. Asbesterkrankte wurden häufig finanziell abgefunden, um so das Berufskrankheiten-Verfahren zu umgehen.
Selbst der Skandal bei der Firma Rex in Baden-Württemberg, in der bis Anfang der 80er Jahre über 100 Asbesttote zu beklagen waren, brachte bei vielen kein Umdenken. Im Gegenteil: Die Risiken wurden nach Südkorea exportiert und unter oft schlechteren Arbeits- und Gesundheitsstandards dort weiterproduziert. Die strafrechtliche Verantwortung blieb aus, die Folgen wurden auf die Allgemeinheit oder auf das kollektive Versicherungssystem der Berufsgenossenschaften überwälzt.
Auf der heutigen Homepage der Eternit AG ist von der Asbestvergangenheit keine Silbe mehr zu lesen. „Chemisch rein“ ist dort zu lesen, von der Priorität des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, der Nachhaltigkeit ihrer Produkte und von sozialem Engagement. Kein Wort zu den Fehlern der Vergangenheit beim Umgang mit Asbest. Glaubwürdigkeit sieht anders aus!
Die verantwortlichen Politiker, Behörden, Unternehmen und Gewerkschaften müssen alles tun, damit die in der Asbestsanierung Tätigen heute und in Zukunft nicht zur zweiten Asbestopferwelle werden. Asbestsanierungsprogramme mit einem öffentlichen Asbestkataster unter Kostenbeteiligung der Verursacher sind zwingend notwendig. Die Schere zwischen angezeigten und entschädigten asbestbedingten Berufserkrankungen darf sich nicht weiter öffnen. Die Beweisführung darf nicht weiterhin zu Lasten der oft todkranken ArbeitnehmerInnen gehen.
„Die sanfte Abkehr vom Rohstoff Asbest dauert viel zu lange, verursacht zu viele gesundheitliche Schäden und Leid bei den Betroffenen und kostet zuviel Geld. Statt des sanften Wandels ist eine Notbremsung nötig, nämlich ein gesetzliches Verbot der Asbestproduktion und ‑verwendung weltweit“ (Staatsministerin Pfarr in Albracht 1991).
Wichtigste Literatur:
- AIA-Asbestos International Association (1971) Vertrauliches Protokoll der International Conference of Asbestos Information Bodies, London, 24–25 November 1971.
- AIA-Asbestos International Association (1980) The Industry´s viewpoint concerning Asbestos. Survey of the Asbestos Scene, London.
- Albracht, G., Bolm-Audorff, U.and H.J.Woitowitz (1985) Asbestspätschäden, Hrsg: Der Hessische Sozialminister.
- Albracht, G. and O. A. Schwerdtfeger (1991) Herausforderung Asbest, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden.
- Albracht, G. (1991) Erkennen und Bewerten von Asbestprodukten in kontaminierten Bereichen. In: Gesundheitsgefahren durch neue Technologien, Fachtagung IG Bau 28.04.1990; Tagungsband IG Bau-Steine-Erden, Frankfurt/Main.
- Albracht, G. (1991) Herausforderung Asbest, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden.
- ARD-RBB (2005) Rechtlos und hiflos – Wie Todgeweihte mit ihren Ansprüchen an die Berufsgenossenschaften scheitern, TV-Sendung vom 14. April 2005.
- BAuA-Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2012) Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010, Dortmund.
- Bundesrechnungshof (1989) Zwischenbericht vom 13. März 1989 und Fassung vom 9. Mai 1989 zur Einflussnahme der Industrie auf Entscheidungen des Bundesgesundheitsamtes. vgl. dazu :Die ertappten Kontrolleure. DIE ZEIT, 28.04.1989, Nr.18 sowie Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5365 v.10.10.1989.
- Breuer, J. (2005) Asbest – eine globale Herausforderung, Bundesarbeitsblatt 10. 2005.
- Butz, M. (2012) Beruflich verursachte Krebserkrankungen, eine Darstellung der im Zeitraum 1978 bis 2010 anerkannten Berufskrankheiten, BK-DOK, DGUV-Berlin.
- DGB (1981) 17-Punkte-Programm gegen Asbestkrebs in der Arbeitswelt. In: DGB-Nachrichtendienst 12.02.1981.
- EUROGIP (2006) 24/E Enquiry Report, European Forum of the Insurance against Accidents at Work and Occupational Diseases.
- Hauenschild, K. (1981) Interview in der DGB-Wochenzeitung Welt der Arbeit, 29.01.1981.
- Hayek Engineering (1981) Produkt- und unternehmensstrategische Studie für den Vorstand der Eternit AG. Zürich.
- Hoffman, F.L. (1918) Mortality from respiratory disease in dusty trades (inorganic dusts). Bulletin of the U.S. Bureau of Labour Statistics No. 231, Washington, D.C. June 1918.
- Horbach, L. and H. Loskant (1981) Berufskrebsstudie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Harald Boldt Verlag Boppard.
- IG CHEMIE – PAPIER – KERAMIK (1981) Asbestgefahren verstärkt bekämpfen! IG Chemie fordert Ersatz von Asbest durch ungefährliche Stoffe. Pressedienst des Hauptvorstandes. Vgl. Stellungnahme zur Gesamtproblematik „Asbest“ des Geschäftsführenden Hauptvorstandes vom 23.02.1981
- Partikel, H. (1980) Krebsrisiko am Arbeitsplatz. Nur die „Spitze des Eisberges.“ In: Der Gewerkschafter 6/80.
- Pütz, J. (ed.) (1989) Asbest-Report. Vom Wunderstoff zur Altlast, Köln.
- Selikoff, I.J.(1976) Asbestkrankheiten in den Vereinigten Staaten von 1918–1975, IGM-Arbeitssicherheits-Information Nr. 8/1976; Ergebnisse der IMB-Weltkonferenz über Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in der Metallindustrie.
- Umweltbundesamt (1980) Luftqualitätskriterien – Umweltbelastung durch Asbest und andere faserige Feinstäube. UBA-Bericht 7/80.
- Woitowitz H.J. et al. (1983) Allgemein anerkannte arbeitsmedizinisch-toxikologische Erkenntnisse bezüglich Asbest. In: Sonderdruck aus Die BG Heft5/83, Erich Schmidt Verlag, Bielefeld.
Autor
Gerd Albracht Ministerialdirigent a.D. Senior Advisor of the International Association of Labour Inspection (IALI)
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