Die Arbeitsstättenverordnung schreibt in §8 vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgerüstet sein müssen. Die geforderte Rutschhemmung lässt sich in der Regel nur durch einen geeigneten Bodenbelag erreichen. Gerade in Fertigungs- bzw. Lagerbereichen bestehender Gebäude kann man in der Regel aber nicht ohne große Störungen für den täglichen Betriebsablauf die Fußböden
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