Für eine Vielzahl von Fragestellungen lässt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) themenspezifisch von Fachleuten beraten. Eine institutionalisierte Form von Beratung erfolgt durch die Ausschüsse nach den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz bzw. nach dem Produktsicherheitsgesetz (s. Tabelle 1).
Dr. Martin Henn
Aufgabenspektrum, Mitgliedschaften
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