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Betriebliches Gesundheitsmanagement – Warum ist ein Standard in Form der DIN SPEC 91020 hilfreich?

BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagement — Warum ist ein Standard in Form der DIN SPEC 91020 hilfreich?

Durch Absen­tismus und Präsen­tismus verur­sachte Pro­duk­tiv­itätsver­luste entste­hen in der deutschen Wirtschaft jährlich Kosten in Mil­liar­den­höhe. Und das mit steigen­der Ten­denz. Zunehmende Arbeitsverdich­tung, die Dynamisierung von Verän­derung­sprozessen, die Glob­al­isierung des Wet­tbe­werbs und nicht zulet­zt die demographis­che Entwick­lung machen dies­bezüglich eine Trendwende eher unwahrschein­lich. Umso wichtiger wird es deshalb für Unternehmen, den Auswirkun­gen dieser „Randbe­din­gun­gen“ ent­ge­gen­zuwirken bzw. diese abzuschwächen.

Das haben deutsche Unternehmen inzwis­chen auch erkan­nt. So zeigt eine Studie von Roland Berg­er Strat­e­gy Con­sul­tants, dass 80% der deutschen Unternehmen die Vorteile eines Betrieblichen Gesund­heits­man­age­ments (BGM) sehen, aber nur 36% davon entsprechende Maß­nah­men bere­its umset­zen bzw. damit begonnen haben. Und, in Bezug auf diese 36%, muss auch die Frage gestellt wer­den, welch­er Anteil davon gesund­heits­fördernde Maß­nah­men wirk­lich in Form eines Man­age­mentsys­tems mit einem nach­halti­gen, im Ergeb­nis mess­baren Verbesserung­sprozess betreibt.
Dabei ste­ht heute unbe­strit­ten fest, dass Investi­tio­nen in sin­nvolle Gesund­heits­förder­pro­gramme sich für die Unternehmen rech­nen, und neg­a­tiv­en Auswirkun­gen von Präsen­tismus, man­gel­n­dem Engage­ment und man­gel­nder Loy­al­ität, ent­ge­gengewirkt wer­den kann.
Wollen ja, aber …
Die Prax­is zeigt, dass in den Unternehmen häu­fig nicht die Frage „Ob?“ son­dern die Frage „Wie?“ im Vorder­grund ste­ht und die Unternehmen davon abhält, Entschei­dun­gen zu tre­f­fen. Der unsaubere Umgang mit Begrif­flichkeit­en wie „Gesund­heits­förderung“ und „betrieblichem Gesund­heits­man­age­ment“ sowie die Über­flu­tung des Mark­tes mit Zer­ti­fikat­en und Awards für „betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment“, „Gesund­heits­förderung“ oder „gesunde Unternehmen“, die für ihren Erhalt oft ganz unter­schiedliche Kri­te­rien zugrunde leg­en, tra­gen mit Sicher­heit nicht dazu bei, den Unternehmern die Entschei­dungs­find­ung leichter zu machen, son­dern führt im Gegen­teil eher zu ein­er gesteigerten Verun­sicherung bei den Unternehmen.
Umfrage und Konsequenzen
In ein­er Befra­gung der B·A·D GmbH, an der Organ­i­sa­tio­nen des öffentlichen Bere­ich­es sowie Unternehmen aller Branchen und unter­schiedlich­ster Größe teilgenom­men haben, wurde deshalb unter­sucht, inwieweit Inter­esse an ein­er Stan­dar­d­isierung und Zer­ti­fizierung eines Betrieblichen Gesund­heits­man­age­mentsys­tems beste­ht: Bei ein­er Rück­laufquote von 11% (n = 94) befür­worteten 98,9% der antwor­tenden Unternehmen ein solch­es Zertifizierungsverfahren.1
Für die B·A·D GmbH ein klares Sig­nal, hier die Ini­tia­tive zu ergreifen. Die Idee, eine Zer­ti­fizierung für Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment zu entwick­eln, stieß im Fach­beirat 3 (Gesund­heit) der DAkkS (Deutsche Akkred­i­tierungsstelle GmbH) auf durch­weg pos­i­tive Res­o­nanz. Allerd­ings wurde seit­ens des Fach­beirates 6 (Man­age­mentsys­teme) der DAkkS darauf hingewiesen, dass bei Akkred­i­tierungsver­fahren für Man­age­mentsys­teme üblicher­weise eine Norm bzw. eine Spez­i­fika­tion zugrunde gelegt wird (Beispiel: DIN EN ISO 9001). Vor dem „zweit­en“ musste deshalb noch ein „erster“ Schritt getan wer­den. Aus diesem Grund stellte die B·A·D GmbH beim DIN (Deutsches Insti­tut für Nor­mung e.V.) einen Antrag, ein nor­ma­tives Doku­ment nach den Ver­fahren­sregeln des DIN zu erar­beit­en. In der Koor­dinierungsstelle Man­age­mentsys­tem­nor­mung des DIN (KoS­MaS) wurde deshalb Ende Mai 2011 der Beschluss gefasst, eine Arbeits­gruppe ins Leben zu rufen, die im Rah­men eines PAS-Ver­fahrens eine Spez­i­fika­tion (DIN SPEC) für das Betriebliche Gesund­heits­man­age­ment entwick­elt. Nach der Veröf­fentlichung des Geschäft­s­planes für dieses Pro­jekt und der Auf­forderung an inter­essierte Insti­tu­tio­nen, sich an der Arbeits­gruppe zu beteili­gen, fand Ende Sep­tem­ber 2011 das Kick-off Meet­ing statt.
Hohes Inter­esse
20 Insti­tu­tio­nen aus den Bere­ichen Wis­senschaft, Unfal­lka­ssen, Gewer­beauf­sicht, Zer­ti­fizier­er, Krankenkassen, Nor­mung und Dien­stleis­tung hat­ten ihr Inter­esse bekun­det und waren bere­it, in der Arbeits­gruppe mitzuar­beit­en. Auch Fachver­bände, wie der Ver­band Deutsch­er Betriebs- und Werk­särzte (VDBW) oder der Ver­band Deutsch­er Sicher­heitsin­ge­nieure (VDSI), begrüßten die Ini­tia­tive und sicherten uns ihre Unter­stützung zu.
Die fol­gen­den wesentlichen Anforderun­gen stellte der Arbeit­skreis an die zu erar­bei­t­ende Spezifikation:
  • Eine solche Spez­i­fika­tion soll branchenüber­greifend und Unternehmensgrößen-unab­hängig anwend­bar sein.
  • Sie soll prob­lem­los in andere Man­age­mentsys­teme inte­grier­bar sein.
  • Sie soll durch klare Begriffs­de­f­i­n­i­tio­nen dazu beitra­gen, ein ein­heitlich­es Ver­ständ­nis dafür zu schaf­fen, was unter einem betrieblichen Gesund­heits­man­age­mentsys­tem zu ver­ste­hen ist.
  • Sie soll die Grund­lage für ein auf ein­er Akkred­i­tierung gemäß DIN EN ISO 17021 beruhen­dem Zer­ti­fizierungsver­fahren sein.
Flex­i­bel aber belastbar
Es gibt nicht „das Betriebliche Gesund­heits­man­age­mentsys­tem“ oder „den Stan­dard für ein Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­mentsys­tem“. Ein solch­es Sys­tem muss sich immer an den unternehmens- bzw. betrieb­sspez­i­fis­chen Belan­gen ori­en­tieren und darauf abges­timmt sein. Wie ein Qual­itäts­man­age­mentsys­tem, das die jew­eili­gen – oft­mals sehr unter­schiedlichen – Pro­duk­te oder Dien­stleis­tun­gen und die hier­für erforder­lichen Prozesse eines Unternehmens bzw. Betriebes betra­chtet, so muss auch ein Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­mentsys­tem die ganz spez­i­fis­chen Anforderun­gen eines Unternehmens / Betriebes oder Teile des­sel­ben berück­sichti­gen. Aber: es gibt gewisse Min­destanforderun­gen, die erfüllt sein müssen, damit man von einem „Man­age­mentsys­tem“ sprechen kann. Diese Grun­dan­forderun­gen galt es in der DIN SPEC 91020 festzule­gen, und zwar so, dass sie branchenüber­greifend real­isier­bar sind und bei Unternehmen unter­schiedlich­er Größe angewen­det wer­den können.
Die unternehmens- bzw. betrieb­sspez­i­fis­chen Details gilt es dann, in einem auf das jew­eilige Unternehmen bzw. den Betrieb zugeschnit­te­nen Man­age­mentsys­tem-Hand­buch zu regeln.
Die Möglichkeit der Kom­bi­na­tion oder Inte­gra­tion in andere, eventuell in den Unternehmen / Betrieben schon vorhan­dene Man­age­mentsys­teme war eine weit­ere zen­trale Forderung an die Arbeits­gruppe. Seit­ens der KoS­MaS im DIN wurde der Arbeits­gruppe emp­fohlen, sich im Hin­blick auf die Struk­tur der DIN SPEC 91020 an dem damals noch im Entwurf befind­lichen ISO Guide 83 zu ori­en­tieren. Dieses Doku­ment, das noch während der Erar­beitungsphase der DIN SPEC 91020 vom Lenkungsauss­chuss der Inter­na­tionalen Nor­mungsin­sti­tu­tion angenom­men wurde, gibt zukün­ftig für alle Man­age­mentsys­teme eine ein­heitliche Struk­tur vor, um die Inte­gra­tion ver­schieden­er Man­age­mentsys­teme zu vere­in­fachen. Das bedeutet, dass auch eine DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 sich bei ihrer näch­sten Über­ar­beitung der neuen Struk­tur stellen müssen.
Inte­gra­tion in Bestehendes
Durch das Zugrun­dele­gen des ISO Guide 83 für die Struk­tur der DIN SPEC 91020 ist somit sichergestellt, dass Unternehmen / Betriebe z.B. im Zusam­men­hang mit ein­er Zer­ti­fizierung, der ein Akkred­i­tierungsver­fahren gemäß DIN EN ISO 17021 zugrunde liegt, ein­fach­er ein Inte­gri­ertes Man­age­mentsys­tem auf­bauen kön­nen, d.h. die nor­ma­tiv­en Vor­gaben zum Betrieblichen Gesund­heits­man­age­ment ein­fach­er in beste­hende Man­age­mentsys­teme und die entsprechen­den Hand­büch­er inte­gri­eren können.
Darüber hin­aus sollte der Inhalt der DIN SPEC 91020 sowohl als Grund­lage für ein isoliertes Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­mentsys­tem herange­zo­gen wer­den kön­nen, z.B. in einem Unternehmen / Betrieb, das wed­er über eine DIN EN ISO 9001, OHSAS 18001 oder DIN EN ISO 14001 ver­fügt, als auch als Ergänzung zu bere­its vorhan­de­nen einzel­nen oder aber auch Inte­gri­erten Man­age­mentsys­te­men anwend­bar sein.
Wer ist Adressat?
Die Arbeits­gruppe sah es als weit­ere zen­trale Auf­gabe, klarzustellen, was unter einem Betrieblichen Gesund­heits­man­age­mentsys­tem zu ver­ste­hen ist. D.h. es war nicht nur darzustellen, welche Anforderun­gen erfüllt sein soll­ten, damit man von einem Betrieblichen Gesund­heits­man­age­ment sprechen kann, son­dern auch deut­lich zu machen, wo und wie es sich gegenüber anderen Begrif­flichkeit­en, Man­age­mentsys­te­men oder aber geset­zlich geregel­ten Vor­gaben aus dem Bere­ich des Arbeitss­chutzes abgrenzt.
Im Gegen­satz zur betrieblichen Gesund­heits­förderung, die auf das Indi­vidu­um aus­gerichtet ist, hat ein Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment die Organ­i­sa­tion als Zielob­jekt. Das wird auch aus den fol­gen­den Anforderun­gen ersichtlich.
Betrieblich­es Gesundheitsmanagement
  • hat die Organ­i­sa­tion im Fokus
  • legt strate­gis­che Ziele fest
  • ist datengetrieben und evidenzbasiert
  • ist langfristig angelegt und auf Nach­haltigkeit ausgerichtet
  • hat einen kon­tinuier­lichen Verbesserung­sprozess als Grundlage
  • heißt, eine ganzheitliche und sys­temis­che Sicht zu realisieren
  • bedeutet, Gesund­heit als Organ­i­sa­tion­sleis­tung zu entwickeln
  • ist nicht nur gefahren- und gefährdung­sori­en­tiert, son­dern stellt eine salu­to­gene Per­spek­tive in den Vordergrund
Basis Arbeitss­chutz!
Auch die Zus­pitzung der Frage „Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem oder Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­mentsys­tem“ ist so nicht richtig (Anm. d. Red.: Siehe Beitrag „Arbeitss­chutzm­nage­ment ver­sus BGM“ der DGUV in Sicher­heitsin­ge­nieur 7/12, S. 6–8). Hier geht es nicht um ein „entwed­er – oder“. Bei­de bauen let­ztlich auf dem geset­zlich geregel­ten Arbeitss­chutz auf. Während Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­teme aber vor allem die Min­imierung arbeit­splatzbe­zo­gen­er Sicher­heit­srisiken betra­cht­en, the­ma­tisiert ein Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment die Förderung all­ge­mein­er Gesund­heits­fak­toren und zwar über die geset­zlichen Anforderun­gen hin­aus­ge­hend. Ein Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment beschränkt sich dabei nicht nur auf die rein unternehmens- bzw. betrieb­sin­ter­nen Ein­flüsse, die die Gesund­heit der Beschäftigten belas­ten kön­nen. Ziel ist es vielmehr, die Gesund­heit ganzheitlich zu erhal­ten ohne Unter­schei­dung, ob neg­a­tive Ein­flüsse auf diese primär im pri­vat­en oder beru­flichen Kon­text begrün­det sind. Auswirkun­gen von Hemm­nis­sen oder Ein­bußen sind näm­lich auf jeden Fall unternehmens- bzw. betrieb­sin­tern zu spüren. Ziel der Unternehmen, die ein solch­es Sys­tem betreiben, ist also, die Beschäftigten gesund zu erhal­ten bzw. deren Gesund­heit zu fördern, unab­hängig von der Quelle der Belastungen.
Der Weg
Nach­dem man sich im Hin­blick auf die zu erfül­len­den Grun­dan­forderun­gen an eine solche DIN SPEC einig war, wur­den zunächst vier bere­its existierende nor­ma­tive Vorschläge (B A D, SCOHS, TÜV Nord, DQS) zur Errich­tung und zum Betreiben eines Betrieblichen Gesund­heits­man­age­mentsys­tems unter Berück­sich­ti­gung der Struk­tur­vor­gaben durch den ISO Guide 83 inhaltlich zusam­menge­führt. Dafür waren nach dem Kick-off Meet­ing Ende Sep­tem­ber 2011 vier weit­ere Sitzun­gen der Arbeits­gruppe sowie etliche weit­ere Sitzun­gen von Unter­ar­beits­grup­pen notwendig, bis Ende Feb­ru­ar 2012 ein kon­sens­fähiger Entwurf ver­ab­schiedet wer­den konnte.
Nach Lek­torat durch das DIN und Druck durch den Beuth Ver­lag kon­nte die DIN SPEC 91020 am 3. Juli 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Sta­tus Quo und Ausblick
Zwis­chen­zeitlich wur­den erste Akkred­i­tierungsanträge von Zer­ti­fizier­ern bei der DAkkS ein­gere­icht, es gibt von ver­schiede­nen Anbi­etern Web-Sem­i­nare, um sich mit den Inhal­ten der DIN SPEC 91020 ver­traut zu machen, es wer­den Qual­i­fizierungskurse für Audi­toren ange­boten, erste Begutach­tun­gen von BGM-Sys­te­men unter Zugrun­dele­gung der DIN SPEC 91020 find­en statt und es sind inten­sive Diskus­sio­nen über den Sinn und die Notwendigkeit ein­er solchen Spez­i­fika­tion für Betriebliche Gesund­heits­man­age­mentsys­teme entstanden.
Zur Etablierung eines Betrieblichen Gesund­heits­man­age­mentsys­tems mit dem Ziel, dieses auch gemäß DIN SPEC 91020 zer­ti­fizieren zu lassen, kann beispiel­sweise, wie in Abbil­dung 3 vorgeschla­gen, vorge­gan­gen werden.
Festzuhal­ten bleibt: das ursprüngliche Inter­esse an einem solchen Ver­fahren ging nicht von den Zer­ti­fizier­ern aus, für die ein solch­es Ver­fahren sicher­lich ein zusät­zlich­es Geschäft sein kann, son­dern von Unternehmen aus der Wirtschaft und Ein­rich­tun­gen der öffentlichen Hand.
Festzuhal­ten bleibt fern­er: durch die seit­ens des DIN bre­it angelegte Infor­ma­tion und die Auf­forderung zur Teil­nahme an der Arbeits­gruppe zur Erar­beitung der DIN SPEC gab es eine für solche Arbeits­grup­pen außergewöhn­lich hohe Res­o­nanz und Bere­itschaft unter­schiedlich­ster Insti­tu­tio­nen, an der Erar­beitung mitzuwirken. Im Ergeb­nis kon­nte so ein bre­ites Spek­trum von Ansicht­en und Inter­essen berück­sichtigt werden.
Nicht zulet­zt sei darauf hingewiesen, dass es Bestandteil des DIN SPEC(PAS)-Verfahrens – und im Rah­men eines solchen wurde die DIN SPEC 91020 erar­beit­et – ist, die Spez­i­fika­tion nach drei Jahren zu über­prüfen, so dass die bei der Anwen­dung gemacht­en Erfahrun­gen dann in eine Über­ar­beitung ein­fließen können.
1 Die genaue Fragestel­lung lautete:
„Wir, die …(angeschriebenes Unternehmen) … sehen Bedarf für ein akkred­i­tiertes und zer­ti­fizier­fähiges Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­mentsys­tem“. Vor­ab wurde erläutert, dass dieses Sys­tem fol­gende Eigen­schaften haben sollte:
  • Branchen- und unternehmensgröße­nun­ab­hängig sein
  • Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment, Arbeitss­chutz und Per­son­alen­twick­lung zusammenführen
  • Klare, aber flex­i­bel erfüll­bare Anforderun­gen enthalten
  • Inte­grier­bar in etablierte Man­age­mentsys­teme sein
  • Nur von unab­hängi­gen Bew­er­tungsstellen zer­ti­fiziert wer­den dürfen
Autoren
Prof. Dr. Bernd Siege­mu­nd Geschäfts­führer B·A·D GmbH
Dr. Michael Barth Leitung Medi­zin, BGM, Hygiene B·A·D GmbH
Dr. Eck­hard Beck­er Experte Man­age­mentsys­teme B·A·D GmbH
Matthias Krit­zler-Picht Pro­jek­t­man­ag­er im DIN Deutsches Insti­tut für Nor­mung e. V.
Kor­re­spon­den­zadresse: E‑Mail: presse@bad-gmbh.de
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