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Brand- und Explosionsgefahren beurteilen

Realistischere Gefährdungsbeurteilung
Gefahrstoffe: Brand- und Explosionsgefahren beurteilen

In Rah­men der Gefährdungs­beurteilung nach § 5 Arbeitss­chutzge­setz sind im Bere­ich der Gefahrstoffe auch mögliche Brand- und Explo­sion­s­ge­fahren zu unter­suchen (§ 11 Gefahrstof­fverord­nung). Als wesentliche Stof­fkenn­zahlen bei Lösemit­teln wer­den dafür ins­beson­dere der Flamm­punkt und die untere Explo­sion­s­gren­ze (UEG) ver­wen­det. Das reicht häu­fig aber nicht.

Eine wesentliche
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