In Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind im Bereich der Gefahrstoffe auch mögliche Brand- und Explosionsgefahren zu untersuchen (§ 11 Gefahrstoffverordnung). Als wesentliche Stoffkennzahlen bei Lösemitteln werden dafür insbesondere der Flammpunkt und die untere Explosionsgrenze (UEG) verwendet. Das reicht häufig aber nicht.
Eine wesentliche
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: