Die Arbeitgeber sind Hauptadressaten der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz- vorschriften. Dies spricht zunächst für die Pflicht zur persönlichen Erfüllung der sich hieraus ergebenden Aufgaben. Denn es ist die ureigene Pflicht des Arbeitgebers selbst, die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten. Ab dem Erreichen einer bestimmten Unternehmensgröße lässt sich die persönliche
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22.02.24 | 10:00 Uhr | Das Bewusstsein für die Risiken von Suchtmitteln am Arbeitsplatz wird geschärft, der Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb wird reflektiert, sodass eine informierte Entscheidung über Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz…
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