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Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

Dem Missbrauch auf der Spur
Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

Alko­hol und Dro­gen gehören zur betrieblichen Wirk­lichkeit. Schätzun­gen zufolge lassen sich bis zu einem Vier­tel aller Arbeit­sun­fälle auf Alko­hole­in­fluss zurückführen.1 Dadurch entste­hen hierzu­lande Kosten von zir­ka 1,7 Mil­liar­den Euro jährlich.2 Der wirtschaftliche Schaden, der auf Fehlzeit­en sowie auf die ver­min­derte Leis­tungs­fähigkeit und Pro­duk­tiv­ität von unter Alko­hol- und Dro­gene­in­fluss ste­hen­den Mitar­beit­ern zurück­zuführen ist, liegt bei rund 20 Mil­liar­den Euro pro Jahr.

Vor allem alko­holis­che Getränke wer­den heutzu­tage von Men­schen aller Alters­grup­pen und sozialen Stel­lun­gen regelmäßig kon­sum­iert. Aber auch psy­choak­tive Medika­mente (Psy­cho- und Neu­rophar­ma­ka) spie­len zunehmend eine Rolle. Da Unternehmen immer auch ein Spiegel der Gesellschaft sind, bleiben sie zwangsläu­fig nicht von den Prob­le­men und Gefahren des Sub­stanzmiss­brauchs ver­schont. Alko­hol gilt dabei als die Droge, die das betriebliche Umfeld am häu­fig­sten belastet: Fünf bis sieben Prozent der arbei­t­en­den Bevölkerung in Deutsch­land haben Schätzun­gen zufolge ein Alko­hol­prob­lem, das mit einem deut­lichen Sicher­heit­srisiko für sie und andere ver­bun­den ist.4 Weit­ere gravierende Fol­gen resul­tieren aus der Ein­nahme ille­galer Dro­gen. Diese führen häu­fig schon in niedrig­sten Konzen­tra­tio­nen zu unberechen­baren und nicht vorherzuse­hen­den Konzentrations‑, Wahrnehmungs- und Denkstörun­gen und Fehleinschätzungen.
Doch nicht nur dieser inten­sive Kon­sum birgt Gefahren. „Die Verkürzung der The­matik auf die rund drei Mil­lio­nen Alko­hol- und Dro­gen­süchti­gen in Deutsch­land wird dem Prob­lem nicht gerecht“, erk­lärt Dr. Rolf Bre­it­stadt, Facharzt für Innere und Arbeits- und Umweltmedi­zin in der Chemis­chen Indus­trie während ein­er Diskus­sion­srunde, die von der Fir­ma Dräger ini­ti­iert wurde. Dort sucht­en Experten aus Wis­senschaft, Wirtschaft und Gew­erkschaft nach Möglichkeit­en zum Umgang mit Sub­stanzmiss­brauch am Arbeit­splatz und zur Schaf­fung eines sicheren, dro­gen­freien Arbeit­sum­feldes für die Belegschaft. Auch der eigentlich unprob­lema­tis­che, nicht „süchtige“ Kon­sum könne Fol­gen für Sicher­heit und Qual­ität haben, ergänzte Breitstadt.
Für den Unfall unter Alko­hole­in­fluss mache es keinen Unter­schied, ob der Restalko­hol vom Abend zuvor oder der Geburt­stagssekt im Büro der Verur­sach­er sei. Daher gelte: Um die Sicher­heit am Arbeit­splatz sig­nifikant zu erhöhen, müsste das Aufnehmen der Tätigkeit unter Alko­hol und oder Dro­gene­in­fluss grund­sät­zlich ver­boten wer­den, lediglich den Kon­sum von Alko­hol und Dro­gen im Arbeit­sum­feld zu unter­sagen, reiche nicht aus.
Neue Anforderun­gen durch verän­derte Arbeitsorganisation
„Das Erken­nen von Auf­fäl­ligkeit­en wird im betrieblichen Miteinan­der immer schwieriger“, erläutert Bre­it­stadt. „Während Unternehmen vor rund zehn Jahren noch von einem rel­a­tiv fix­en Per­son­albe­stand in einem weit­ge­hend sta­bilen Arbeit­sum­feld aus­ge­hen kon­nten, sind heute eine erhe­bliche Fluk­tu­a­tion von Mitar­beit­ern, die Aus­lagerung von Arbeits­bere­ichen und eine häu­fige Beschäf­ti­gung von Con­trac­toren und Lei­har­beit­ern die Regel. Das min­dert die Ver­bun­den­heit der Mitar­beit­er untere­inan­der und nicht zulet­zt die soziale Kon­trolle unter den Kol­le­gen.“ Zudem hät­ten die Unternehmen keinen direk­ten diszi­pli­nar­ischen Zugriff auf Mitar­beit­er von Fremd­fir­men und auch die Durch­führung eines soge­nan­nten „Drug Test­ings“ vor ihrer Ein­stel­lung sei meist nicht möglich.
Diese Sit­u­a­tion birgt unter Umstän­den ein großes Risikopoten­zial für alle Beteiligten – vor allem, wenn es um beson­ders gefahrgeneigte Tätigkeit­en geht, bei denen eine uneingeschränk­te psy­choph­ysis­che Ver­fas­sung Voraus­set­zung ist. „Wenn es zu Unfällen im Zusam­men­hang mit Sub­stanzmiss­brauch kommt, kann neben dem Kon­sumenten auch der Arbeit­ge­ber rechtlich belangt wer­den“, erk­lärt Prof. Peter Ben­gels­dorf, Arbeit­srechtler und ehe­ma­liger Geschäfts­führer des Arbeits­ge­berver­ban­des der Met­allindus­trie in Schleswig-Hol­stein. „Führungskräfte kön­nen sich schaden­er­satzpflichtig oder sog­ar straf­bar machen, wenn sie es pflichtwidrig unter­lassen, einzu­greifen oder wenn sie den Ein­tritt des Schadens hät­ten ver­hin­dern können.“
Ver­ant­wortlichkeit des Arbeit­ge­bers für Mitar­beit­er und Betrieb
Arbeit­ge­ber haben gegenüber ihren Angestell­ten und Per­so­n­en, die sich im Betrieb aufhal­ten, rechtlich unter­schiedlich begrün­dete Schutz- und Für­sorgepflicht­en zu erfüllen. „Zur Wahrung und Förderung der Arbeitssicher­heit ist es Auf­gabe des Arbeit­ge­bers, die aus dem Alko­hol- und Dro­genkon­sum des Mitar­beit­ers resul­tierende Gefährdung für ihn selb­st, die übrige Belegschaft und Dritte frühzeit­ig zu erken­nen und nach Möglichkeit auszuschließen“, fasst Ben­gels­dorf zusammen.
Grund­sät­zlich ste­ht Arbeit­ge­bern eine Rei­he von Möglichkeit­en zur Ver­fü­gung, um die Basis für ein alko­hol- und dro­gen­freies Arbeit­sum­feld zu schaf­fen. Hierzu zählen beispielsweise
  • die Ein­führung eines all­ge­meinen absoluten Alko­hol- und Dro­gen­ver­bots im Betrieb,
  • der Auss­chluss der Ver­füg­barkeit von Alko­ho­li­ka im Betrieb, zum Beispiel in der Betriebskantine,
  • Vor­sorge bei der Ein­stel­lung in Form ein­er ärztlichen Gesundheitsuntersuchung,
  • die Durch­führung von Aufk­lärungsak­tio­nen, Sem­i­naren und Informationsveranstaltungen,
  • die Durch­führung von Alko­hol- und Dro­genkon­trollen vor oder während der Arbeit­szeit, die unten näher erläutert werden.
Wichtige Voraus­set­zung für die Real­isierung der beschriebe­nen Maß­nah­men ist laut Adi Brach­mann, Gew­erkschaftssekretär bei der IG Met­all, die Akzep­tanz in der Belegschaft. „Eine Verord­nung von ober­ster Stelle ohne Ein­beziehung der Mitar­beit­er ist wenig Ziel führend. Ins­beson­dere Ver­bote soll­ten Arbeit­ge­ber nicht aussprechen, wenn sie nicht von der Belegschaft gestützt wer­den“, so Brach­mann. „Außer­dem müssen sie für alle gel­ten – vom Kol­le­gen am Band bis zur Vorstandsetage.“
Ein­satz von Alko­hol- und Drogenkontrollen
Die Erfahrun­gen viel­er Unternehmen zeigen jedoch, dass inner­be­triebliche Sicher­heit und ein dro­gen­freier Betrieb nicht allein über Aufk­lärungskam­pag­nen oder Ver­bote zu real­isieren sind. „Zur Wahrung der Sicher­heit im Unternehmen kön­nten regelmäßige Tests am besten beitra­gen – und zwar nicht nur ver­dachtsab­hängige, son­dern vor allem ver­dacht­sun­ab­hängige, soge­nan­nte ran­domisierte Tests. Sie wären die logis­che Folge, wenn man das Ver­bot des Arbeit­ens unter Alko­hol und Dro­gen­wirkung auch durchzuset­zen will“, erk­lärt Breitstadt.
Schon jet­zt zeigt die Prax­is, dass sich Alko­hol- und Dro­genkon­sum allzu sel­ten per Augen­schein erken­nen lassen. Die Ver­i­fizierung der Ver­mu­tung bedürfe aber eben ein­er belast­baren Über­prü­fung, auch um dem Mitar­beit­er die faire Chance zu geben sich von einem Ver­dacht freizus­prechen. Laut Exper­te­nan­sicht sind pro­fes­sionelle Alko­hol- und Dro­gen­tests grund­sät­zlich das effek­tivste Instru­ment zur Fest­stel­lung von Sub­stanzmiss­brauch. „Pro­fes­sionelle Geräte zur Mes­sung der Alko­ho­latemkonzen­tra­tion sind heute so weit entwick­elt, dass sie eben­so zuver­läs­sige Ergeb­nisse liefern wie eine aufwendi­ge Blu­tun­ter­suchung im Labor – und das an Ort und Stelle“, erläutert Dr. Michael Vogel, Pro­duk­t­spezial­ist für Alko­hol- und Dro­gen­di­ag­nos­tik im Unternehmens­bere­ich Sicher­heit­stech­nik bei Dräger. „Zudem erfordern sie keinen Ein­griff in die kör­per­liche Integrität der Testperson.“
„Um bei ver­mutetem Dro­gen­miss­brauch sich­er zu gehen, sollte eine Analyse von Urin oder Spe­ichel vorgenom­men wer­den,“ meint Vogel. „Urin­tests geben dabei Auf­schluss über langfristi­gen Kon­sum. Spe­ichel­tests hinge­gen zeigen eine aktuelle Bee­in­flus­sung des Proban­den durch bewusst­seinsverän­dernde Sub­stanzen an.“ Somit sei der Spe­ichel­test das Mit­tel der Wahl, wenn es um die Ermit­tlung aktueller Gefährdung durch Kon­sumenten gehe, so Vogel. Zudem berge die Proben­nahme von Urin die Gefahr der Ver­fälschung des Unter­suchungs­ma­te­ri­als, da sie nicht oder nur sehr eingeschränkt unter Auf­sicht stat­tfind­en könne. Spe­ichel dage­gen ließe sich ein­fach, ort­sun­ab­hängig und unter Beobach­tung ent­nehmen. Das Ergeb­nis neuester Dro­gen­mess­geräte wie dem Dräger DrugTest 5000 läge inner­halb weniger Minuten vor.
Betriebliche Möglichkeit­en zur Fest­stel­lung von Substanzmissbrauch
In Unternehmen sind ver­schiedene Szenar­ien von inner­be­trieblichen Alko­hol- und Dro­genkon­trollen denkbar, die aus rechtlichen Grün­den in Deutsch­land jedoch nicht immer zu real­isieren sind.
1. Dro­gen­tests bei der Einstellung
Einige Unternehmen führen im Rah­men ihrer Ein­stel­lung­sun­ter­suchun­gen Dro­gen­tests durch, um den Sub­stanzmiss­brauch am Arbeit­splatz einzudäm­men. Betriebe brin­gen durch diese im Vor­feld angekündigte Form der Kon­trolle deut­lich zum Aus­druck, dass sie wed­er Dro­genkon­sum noch dessen Auswirkung am Arbeit­splatz akzep­tieren. Die Testergeb­nisse unter­liegen dabei der ärztlichen Schweigepflicht und die Per­son­al­abteilung erhält im Fall eines pos­i­tiv­en Ergeb­niss­es lediglich den Hin­weis, dass der Bewer­ber aus medi­zinis­chen Grün­den nicht für die vorge­se­hene Stelle geeignet ist.
Als Maß­nahme, um grund­sät­zlich betriebliche Sicher­heit herzustellen, sind diese Tests jedoch ungeeignet, da sie ein­ma­lig stat­tfind­en und die Belegschaft nicht ein­beziehen. „Schließlich,“ so Bre­it­stadt, „lassen sie sich auf eine Art Intel­li­gen­ztest reduzieren, den der­jenige beste­ht, der ‚clever’ genug ist, seinen Kon­sum zu kon­trol­lieren und „clean“ zur Ein­stel­lung­sun­ter­suchung zu kommen.“
2. Ver­dachtsab­hängige Kontrollen
Gängig und in Deutsch­land erlaubt sind ver­dachtsab­hängige Kon­trollen in den Betrieben. Torkeln, eine lal­lende Sprache, ein glasiger Blick oder geweit­ete Pupillen sind ein­deutige Ver­dachtsmo­mente, die die Teil­nahme an einem Test ohne Blu­tent­nahme angemessen und für den Mitar­beit­er zumut­bar machen. Auch im Falle eines Betrieb­sun­falls sind Tests auf Alko­hol- und Dro­genkon­sum zuläs­sig. Ben­gels­dorf erläuterte die rechtliche Seite: Das von den Betrieb­sparteien zu sich­ernde all­ge­meine Per­sön­lichkeit­srecht des Mitar­beit­ers schützt diesen zwar grund­sät­zlich vor der Erhe­bung und Weit­er­gabe von Befun­den eines Alko­hol- bzw. Dro­gen­tests. Den­noch hat der Mitar­beit­er grund­sät­zlich in ein­er Betrieb­svere­in­barung fest­gelegte Kon­troll­maß­nah­men zu dulden, die der Wahrung und Förderung der Arbeitssicher­heit dienen. Das bedeutet, dass er zwar in die konkrete Kon­troll­maß­nahme ein­willi­gen muss. Weigert er sich aber, dür­fen die Betrieb­sparteien diese Ablehnung als erhe­blich­es Indiz für einen erfol­gten Alko­hol- bzw. Dro­genkon­sum werten.
3. Ver­dacht­sun­ab­hängige Tests
Tests ohne konkreten Anlass beruhen auf dem Zufall­sprinzip und wer­den stich­probe­nar­tig durchge­führt. „Eine durchgängig klare Rechtssprechung gibt es bis­lang nicht, doch wird eine Verpflich­tung der für Mitar­beit­er zur Teil­nahme an Stich­proben an einem gefahrträchti­gen, sicher­heit­sempfind­lichen Arbeit­splatz in der Regel gebil­ligt“, so Ben­gels­dorf. Hier­mit sind vor allem Tätigkeit­en – zum Beispiel in der Luft­fahrt, der Per­so­n­en­be­förderung oder im Gerüst- und Hochbau – gemeint, bei denen Alko­hol- und Dro­genkon­sumenten die Sicher­heit des Betriebs, der Kol­le­gen oder der eige­nen Per­son akut gefährden. Entsprechend habe das Arbeits­gericht Ham­burg ver­dacht­sun­ab­hängige Sucht­mit­telkon­trollen zur Über­prü­fung der Arbeits­fähigkeit bei solchen Tätigkeit­en für zuläs­sig erk­lärt, bei denen eine alko­hol- bzw. dro­genkon­sumbe­d­ingte Schlechtleis­tung zu Gefahren für Leib und Leben Drit­ter führen können.
„Solche ran­domisierten Tests wür­den als eine kon­struk­tive Verun­sicherung alko­hol- und Dro­gen kon­sum­ieren­der Mitar­beit­er wirken kön­nen. Dabei geht es nicht nur um Such­mit­te­lab­hängige, son­dern auch um solche Mitar­beit­er mit „nor­malem“ bis prob­lema­tis­chem Kon­sumver­hal­ten, die durch diese imma­nente Verun­sicherung aufz­u­fall­en und fol­gende diszi­pli­nar­ische Maß­nahme zum Verzicht bewogen wer­den“, erläutert Bre­it­stadt. „Den Mitar­beit­ern muss von Betrieb­s­seite deut­lich gemacht wer­den, dass es bei der Arbeit unter Alko­hol und/oder Dro­gen­wirkung um eine Regelüber­schre­itung geht, die diszi­pli­nar­ische Kon­se­quen­zen hat. Die Durch­führung der Tests sollte auch nicht primär in die Hände von Arbeitsmedi­zin­ern, son­dern von Drit­ten gelegt wer­den. Das erle­ichtert den diszi­pli­nar­ischen Durch­griff bei pos­i­tivem Test, da beispiel­sweise Ord­nungs­di­en­ste die die Tests durch­führen, nicht der Schweigepflicht unterliegen.“
Die Erfahrun­gen aus anderen Län­dern zeigten: Ran­domisierte Tests sind ein pro­bates Mit­tel zur Wahrung und Förderung der Arbeitssicher­heit, da der anfäl­lige Mitar­beit­er wegen des Risikos ein­er möglichen Ent­deck­ung im besten Fall auf Alko­hol und Dro­gen verzichtet und nüchtern an seinem Arbeit­splatz erscheint. Gew­erkschaftssekretär Brach­mann mah­nt an dieser Stelle dazu, die Ursachen für den Griff zur Droge nicht außer Acht zu lassen. „Die Ein­führung ver­dacht­sun­ab­hängiger Kon­trollen löst das Prob­lem nicht alleine, wenn betrof­fene Mitar­beit­er und Arbeit­ge­ber nicht gemein­sam nach den Grün­den für das prob­lema­tis­che Kon­sumver­hal­ten suchen und diese zu beheben versuchen.“
4. Tests vor Arbeitsbeginn
Eine weit­ere Möglichkeit für die Fest­stel­lung von Sub­stanzmiss­brauch im betrieblichen Umfeld stellen Alko­hol- und Dro­genkon­trollen vor Arbeits­be­ginn dar. „Hier sind uns unsere europäis­chen Nach­barn weit voraus“, erk­lärt Bre­it­stadt. „In Schwe­den beispiel­sweise sind in öffentlichen Verkehrsmit­teln Geräte weit ver­bre­it­et, die dem Motorstart die Abgabe ein­er neg­a­tiv­en Atem­probe voranstellen, etwa Alko­hol-Inter­lock-Sys­teme.“ Auch in der Indus­trie wer­den schon vere­inzelt Inter­locks als Präven­tiv-Maß­nahme genutzt, etwa, um das Starten ein­er Mas­chine nur im nüchter­nen Zus­tand zu erlauben. Als Teil ein­er inno­v­a­tiv­en Sicher­heitsstrate­gie sei der Ein­satz solch­er ana­lytis­ch­er Ver­fahren vor Arbeits­be­ginn auch in Deutsch­land denkbar.
Faz­it und Ausblick
Dimen­sion und Auswirkung von Sub­stanzmiss­brauch am Arbeit­splatz erscheinen in Deutsch­land bis­lang als unter­schätztes Prob­lem. Es fehlt an belast­baren Zahlen zum Kon­sum im betrieblichen Umfeld, ohne die eine kon­struk­tive Prob­lem­lö­sung nur erschw­ert möglich ist. Sta­tis­tiken kön­nen wiederum nicht erhoben wer­den, solange sich Unternehmen mit der Durch­führung von ver­dacht­sun­ab­hängi­gen Alko­hol- und Dro­gen­tests in ein­er rechtlichen Grau­zone bewe­gen. Ein­ma­lige Tests – etwa bei Ein­stel­lung – lösen nicht das Prob­lem des Sub­stanzmiss­brauchs am Arbeit­splatz, son­dern bilden lediglich eine Momen­tauf­nahme. Ver­dacht­sun­ab­hängige, ran­domisierte Tests hinge­gen wirken wie eine „inner­be­triebliche Radar­falle“, die eine Über­prü­fung jed­erzeit möglich macht und Kon­sumenten entsprechend abschreckt. Noch weit­er reichen hier Konzepte, die Alko­hol- und Dro­gen­tests vor jedem Arbeits­be­ginn vorse­hen und so die Nüchtern­heit – zumin­d­est bei Arbeit­santritt – gewährleis­ten. Als Mess­methodiken in der Diskus­sion sind derzeit v.a. die beschriebe­nen Spe­ichel- und Alko­ho­latemtests, die schnell und ein­fach vor Arbeits­be­ginn ohne Ein­beziehung eines Arztes durchge­führt wer­den kön­nen. Mod­erne Mess­geräte gewährleis­ten eine exak­te, zeit­na­he Vor-Ort-Analyse der aktuellen Beein­träch­ti­gung durch Alko­hol oder Dro­gen. Tests auf Basis von Blu­tent­nah­men und damit ein Ein­griff in die kör­per­liche Integrität der Mitar­beit­er sind damit nicht mehr notwendig.
Zur Umset­zung ver­dacht­sun­ab­hängiger Kon­trollen in Unternehmen fehlen allerd­ings bis­lang entsprechende durchgängige arbeit­srechtliche Regelun­gen. Für die Zukun­ft sehen die Experten vor allem die Notwendigkeit, ein öffentlich­es Prob­lem­be­wusst­sein für das The­ma Sub­stanzmiss­brauch am Arbeit­splatz als ein Sicher­heit­srisiko zu schaf­fen. Gefordert sind Zuständigkeit­en für die Fest­stel­lung und den Umgang mit den Gefahren durch Alko­hol- und Dro­genkon­sum im Betrieb, entsprechend der Hand­lungsmuster, die für Alko­hol- und Dro­genkon­sum im Straßen­verkehr beste­hen. Nur so kön­nen nach Exper­te­nan­sicht die betriebliche Sicher­heit garantiert und Mitar­beit­er mit prob­lema­tis­chem Alko­hol- und Dro­genkon­sum zu einem verän­derten Ver­hal­ten bewegt wer­den. red
1Deutsche Haupt­stelle für Sucht­fra­gen e.V., 2008 2 Bergmann, E. und K. Horch (2002): Beiträge zur Gesund­heits­berichter­stat­tung des Bun­des – Kosten alko­ho­las­sozi­iert­er Krankheit­en; Schätzun­gen für Deutsch­land, Robert Koch-Insti­tut, Berlin) 3 ebd. 4 Deutsche Haupt­stelle für Sucht­fra­gen e.V., 2008

Fakten zum Substanzmissbrauch
Zwar sinkt der Pro-Kopf-Ver­brauch von reinem Alko­hol in Deutsch­land seit Jahren leicht, doch trinken die Deutschen ins­ge­samt zu viel: Mit rund zehn Litern reinem Alko­hol pro Ein­wohn­er jährlich (111 Liter Bier, 20,7 Liter Wein, 4 Liter Schaumwein und 5,5 Liter Spir­i­tu­osen) ist der Alko­holkon­sum des Einzel­nen im Ver­gle­ich zu anderen europäis­chen Län­dern hoch und damit zugle­ich um etlich­es höher als die Gren­zw­erte, die die Welt­ge­sund­heit­sor­gan­i­sa­tion WHO für risikoar­men Kon­sum angibt (Quelle: DHS, 2008).
Laut Dro­gen- und Sucht­bericht 2009 der Dro­gen­beauf­tragten der Bun­desregierung kon­sum­ieren 9 Mil­lio­nen Deutsche Alko­hol in gesund­heitlich riskan­ter Form. Etwa 1,3 Mil­lio­nen Men­schen gel­ten als alko­ho­lab­hängig. Nach neuen Berech­nun­gen ster­ben in Deutsch­land jährlich min­destens 73.000 Men­schen an den Fol­gen ihres Alko­holmiss­brauchs. Tabak ist gemäß dem Bericht das größte ver­mei­d­bare Gesund­heit­srisiko. 33,9 Prozent der Erwach­se­nen in Deutsch­land rauchen, das entspricht 16 Mil­lio­nen Men­schen. 140.000 ster­ben jedes Jahr vorzeit­ig an den direk­ten Fol­gen des Rauchens, etwa 3.300 Men­schen an den Fol­gen des Pas­sivrauchens. Die volk­swirtschaftlichen Kosten des Rauchens für die Gesellschaft wer­den auf 18,8 Mil­liar­den Euro geschätzt.
In Bezug auf Psy­chophar­ma­ka geben rund 28 Prozent der Bevölkerung an, schon ein­mal Medika­mente zur Verbesserung der geisti­gen Leis­tungs­fähigkeit oder psy­chis­chen Befind­lichkeit ein­genom­men zu haben, und zwar ohne medi­zinis­che Notwendigkeit (Quelle: DAK-Bevölkerung­sum­frage, 2008). Die Dro­gen­beauf­tragte der Bun­desregierung schätzt, dass 1,4 bis 1,9 Mil­lio­nen Men­schen hierzu­lande medika­menten­ab­hängig sind, davon 70 Prozent Frauen. Anders als bei der Dro­gen- und Alko­hol­sucht ver­läuft die Abhängigkeit von Medika­menten unauf­fäl­lig, diskret und im All­t­ag kaum wahrnehm­bar. Deshalb gilt sie als „Stille Sucht“.
Nach dem Bericht 2008 des nationalen REITOX-Knoten­punk­ts an die Europäis­che Beobach­tungsstelle für Dro­gen und Dro­gen­sucht (EBDD) ist Cannabis nach wie vor die mit Abstand häu­fig­ste kon­sum­ierte ille­gale Droge. Der aktuell vor­liegende Epi­demi­ol­o­gis­che Sucht-Sur­vey von 2006 geht davon aus, dass in Deutsch­land ins­ge­samt etwa 600.000 Per­so­n­en zwis­chen 18 und 64 Jahren Cannabis entwed­er miss­brauchen (380.000) oder von Cannabis abhängig sind (220.000). Zudem gehen Schätzun­gen davon aus, dass 200.000 Men­schen in Deutsch­land ille­gale Dro­gen, d.h. Opi­ate, Kokain oder Amphet­a­mine sehr riskant kon­sum­ieren, sprich injizieren. 2009 star­ben ins­ge­samt 1.331 Men­schen am Kon­sum ille­galer Dro­gen, gab die Bun­desregierung bekannt.

Definition Droge
Unter der Beze­ich­nung „Droge“ wer­den auf das zen­trale Ner­ven­sys­tem (ZNS) wirk­ende natür­liche, halb- oder voll­syn­thetis­che Stoffe ver­standen, die mit dem Ziel ein­genom­men wer­den, eine Bewusst­seins- und/oder Erleb­nisverän­derung her­beizuführen. In: „Sub­stanzmiss­brauch und Diag­nos­tik“, her­aus­gegeben von Dräger, Jan­u­ar 2006.

Infos für Führungskräfte
Die Barmer GEK und die Deutsche Haupt­stelle für Sucht­fra­gen e.V. haben für Per­son­aler die Broschüre „Alko­hol am Arbeit­splatz“ aufgelegt. Sie bietet Check­lis­ten, woran man Mitar­beit­er mit hohem Alko­holkon­sum erken­nt, Tipps zu Inter­ven­tion­s­möglichkeit­en sowie rechtliche Hin­weise. Down­load unter www.barmer-gek.de
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