1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Arbeitssicherheit » Verkehrssicherheit » Transport und Logistik »

Der Lastverteilungsplan – ein wesentlicher Aspekt der Ladungssicherung

Unfälle verhüten
Der Lastverteilungsplan – ein wesentlicher Aspekt der Ladungssicherung

Wenn sie rutscht, ist es zu spät, dann hält sie nichts mehr. Daher ist die Ladungssicherung ein wichtiges The­ma, das frühzeit­ig beachtet wer­den muss. Doch nicht nur die Sicherung der Ladung, auch die Verteilung der Ladung auf Trans­port­flächen darf nicht willkür­lich erfol­gen, da son­st Unfälle dro­hen. Lastverteilungspläne helfen, die Ladungssicherung entsprechend den anerkan­nten Regeln und Vorschriften durchzuführen.

Autoren:
Karl-Heinz Jubt
Dr. Claus Backhaus
Beruf­sgenossen­schaft für Trans­port und Verkehr­swirtschaft, Hamburg

Lastverteilungsplan = Ladungssicherung

Die Ladungssicherung ist ein viel disku­tiertes The­ma. In der Straßen­verkehrsor­d­nung [1] als maßge­bliche Rechtsvorschrift heißt es in § 22 (1):
„Die Ladung ein­schließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeein­rich­tun­gen sind so zu ver­stauen und zu sich­ern, dass sie selb­st bei Voll­brem­sung oder plöt­zlich­er Auswe­ich­be­we­gung nicht ver­rutschen, umfall­en, hin- und her­rollen, her­ab­fall­en oder ver­mei­d­baren Lärm erzeu­gen kön­nen. Dabei sind die anerkan­nten Regeln der Tech­nik zu beachten.“
 
Die Ladungssicherung wird in diesem Para­grafen direkt genan­nt, ein Lastverteilungs­plan (LVP) jedoch expres­sis ver­bis nicht erwäh­nt. Hier liegt möglicher­weise die Ursache dafür, dass dieses wichtige Instru­ment zur Ladungssicherung in der Fach­lit­er­atur oft nicht aus­re­ichend the­ma­tisiert wird.
 
Der Lastverteilungs­plan wird allerd­ings in den anerkan­nten Regeln der Tech­nik aufge­führt, die gemäß § 22 StVO zu beacht­en sind. Die VDI 2700 Blatt 4, Ladungssicherung auf Straßen­fahrzeu­gen – Lastverteilungs­plan [2], beschreibt den LVP und zeigt schrit­tweise die Daten­er­he­bung und alle Berech­nun­gen auf, die zur Erstel­lung des LVP erforder­lich sind.
Der Beitrag erläutert die Bedeu­tung des Lastverteilungs­plans für die Ladungssicherung und erk­lärt, wie man einen LVP erstellt.

Warum Lastverteilung?

Jedem Lkw-Fahrer ist klar, dass er sein Fahrzeug nicht über­laden darf, d.h. dass das Gesamt­gewicht des Fahrzeugs den vom Geset­zge­ber oder Fahrzeugher­steller bes­timmten Wert nicht über­schre­it­en darf. Doch die Ein­hal­tung des zuläs­si­gen Gesamt­gewichts ist nicht alles.
 
Zusät­zlich muss gewährleis­tet sein, dass einzelne Achslas­ten nicht über- oder unter­schrit­ten wer­den, denn die Fahrsta­bil­ität bzw. ‑sicher­heit des Nutz­fahrzeugs hängt neben Fahrzeugsta­bil­ität und ‑geome­trie in hohem Maße von ein­er gle­ich­mäßi­gen Beladung des Fahrzeugs ab.
 
Darüber hin­aus führt eine ungle­ich­mäßige Beladung zur über­mäßi­gen Beanspruchung einzel­ner Achsen und ist somit auch aus ökonomis­ch­er Sicht zu ver­mei­den [3].
 
Beim Berück­sichti­gen der Lastverteilung auf dem Fahrzeug stellt sich zunächst die Frage, welch­es Ladegut befördert wer­den soll. Han­delt es sich um eine homo­gene Ladung, d.h. es sind gle­ich schwere Ladung­steile über die gesamte Lade­fläche verteilt, oder es wer­den Schüttgüter wie z.B. Kies oder Sand trans­portiert, so muss man sich über die Lastverteilung keine Gedanken machen, solange die zuläs­sige Gesamt­masse des Fahrzeugs nicht über­schrit­ten wird. Doch sobald schwere Einzel­güter wie z. B. Maschi­nen­teile befördert wer­den, muss sich der Ver­ant­wortliche darüber im Klaren sein, wo auf der Lade­fläche diese Ladung zu platzieren ist. Eben­so ver­hält es sich bei Teil­be­ladun­gen aber auch bei Teilentladungen.
 
Aber auch fol­gende Fra­gen sind zu klären:
  • Dür­fen die Ladung­steile form­schlüs­sig zur Stirn­wand auf den vorderen Teil der Lade­fläche geladen wer­den bzw. kön­nen die verbliebe­nen an ihrem Platz ste­hen bleiben?
  • Ist in diesem Ladezu­s­tand evtl. die Vorder­achse über­laden oder ist die Sat­tel­last zu groß?
Merke: Auch bei Ein­hal­tung des zuläs­si­gen Gesamt­gewicht­es kön­nen Achslas­ten eines Fahrzeuges über- oder unter­schrit­ten sein!
 
Zur Beant­wor­tung dieser Fra­gen muss für möglichst viele Punk­te auf der Mit­tel­längsachse der Lade­fläche des Fahrzeugs die max­i­mal zuläs­sige Masse des Gesamt­ladungss­chw­er­punk­ts berech­net wer­den. Durch die Verbindung der berech­neten Punk­te ergibt sich eine Kurve. Diese Kurve ist der Lastverteilungs­plan (in Abb. 1 blau dargestellt).
 
Der Lastverteilungs­plan ist eine Kurve, aus der für jeden Punkt der Mit­tel­längsachse der Lade­fläche die max­i­male Zuladung (= Masse des Gesamt­ladungss­chw­er­punk­tes) ersichtlich ist.
 
Neben der Betra­ch­tung des Gren­z­falls „Ladungs­max­i­mum“ ist zu beacht­en, dass ein Fahrzeug aus­geglichen beladen ist, damit eine bessere Fahrsta­bil­ität bzw. ‑sicher­heit gegeben ist und durch die gle­ich­mäßigere Verteilung der Ladung eine unnötig hohe Beanspruchung einzel­ner Achsen ver­mieden wird [4]. Damit wird der Ver­schleiß von Berei­fung, Rad­lagern und Aggre­gat­en minimiert.
 
Für die richtige Ladungssicherung ist der Lastverteilungs­plan also von hoher Bedeu­tung. Denn es gilt: Lastverteilung vor Ladungssicherung!
 
Dies gilt natür­lich für alle Fahrzeuge, also neben Lkw und Anhängern auch für Klein­last­trans­porter (KEP-Fahrzeuge) und für Pkw. Da die Fahrzeugher­steller, von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen, keinen Lastverteilungs­plan mitliefern, muss sich der für die Beladung des Fahrzeugs Ver­ant­wortliche selb­st um die Beschaf­fung bzw. Berech­nung des LVP bemühen.

Lastverteilungspläne erstellen

Die Berech­nung des Lastverteilungs­plans erfordert die fol­gen­den Schritte:
  1. Daten­er­he­bung für den entsprechen­den Fahrzeugtyp
  2. evtl. Berech­nung der tech­nis­chen Achse(n)
  3. Bes­tim­mung der Schw­er­punk­t­lage des unbe­lade­nen Fahrzeugs
  4. Berech­nung des Kur­ven­ver­laufs (Lastverteilungs­plan)
1. Daten­er­he­bung: Als Ein­gangs­größen für die Berech­nung des LVP wer­den die Fahrzeug­dat­en benötigt. Hierzu gehören Abstands­maße, Rad­stände, Achsleergewichte und zuläs­sige Gesamt­gewichte. Fol­gende Fahrzeug­typen kön­nen unter­schieden werden:
  • Lkw mit zwei oder mehr Achsen,
  • Gelenkde­ich­se­lan­hänger mit zwei oder mehr Achsen,
  • Star­rde­ich­se­lan­hänger mit ein­er oder mehr Achsen,
  • Sat­te­lan­hänger mit ein­er oder mehr Achsen.
Die Beschaf­fung dieser Dat­en ist in der Prax­is oft nicht leicht, da z. B. Achsleergewichte vom Fahrzeugher­steller häu­fig nicht angegeben sind. In diesem Fall müssen die Gewichte durch Wiegen ermit­telt wer­den. Achsab­stände kön­nen z. B. aus den Fahrzeug­pa­pieren ent­nom­men oder ein­fach gemessen wer­den. Die für die Berech­nung des LVP erforder­lichen Maße und Gewichte sind aus der nach­fol­gen­den Abbil­dung ersichtlich (s. Abb. 2).
 
2. Berech­nung der tech­nis­chen Achse(n)
Die Berech­nung des LVP erfol­gt stets an einem 2‑achsigen Fahrzeug, wobei z.B. bei einem Sat­te­lau­flieger die Vorder­achse durch den Sat­telzapfen „erset­zt“ wird. Bei Fahrzeu­gen mit mehr als zwei Achsen muss demzu­folge zunächst eine tech­nis­che Achse ermit­telt wer­den. Hat z.B. ein 3‑achsiger Lkw eine Dop­pel-Hin­ter­achse mit einem Achsab­stand von 1,31 m, mit einem Achsleergewicht von jew­eils 2,8 t pro Hin­ter­achse und einem Rad­stand (= Abstand Vorder­achse – 1. Hin­ter­achse) von 5,60 m, so entspricht dies ein­er tech­nis­chen Achse mit einem Leergewicht von 5,6 t und einem „tech­nis­chen Rad­stand“ von 6,255 m. Wenn die Leer­las­ten der Einzelach­sen z.B. durch unter­schiedliche Achs- bzw. Reifendrücke oder durch ein­fach­bereifte Vor- oder Nach­la­u­fach­sen voneinan­der abwe­ichen, ver­schiebt sich die tech­nis­che Achse in Rich­tung der höher belasteten Achse.
 
3. Bes­tim­mung der Schw­er­punk­t­lage des unbe­lade­nen Fahrzeugs
Nach­dem der Rad­stand bzw. der tech­nis­che Rad­stand ® ermit­telt wurde, muss die Schw­er­punk­t­lage des leeren Fahrzeugs berech­net wer­den. An dieser Stelle sei darauf hin gewiesen, dass alle Anbaut­en und Zusat­zlas­ten wie z.B. Ladekräne, Lade­bor­d­wände, Mit­nahmesta­pler, Zusatz­tanks usw. die Schw­er­punk­t­lage des Fahrzeugs und damit die nach­fol­gende Berech­nung der Lastverteilungskurve bee­in­flussen und deshalb unbe­d­ingt zu berück­sichti­gen sind. Nach dem mech­a­nis­chen Momenten­satz kann die Schw­er­punk­t­lage mit Hil­fe der nach­fol­gen­den Gle­ichung berech­net wer­den (Abb. 3).
HAleer [kg] Hin­ter­ach­slast Fahrzeug leer
l1 [m] Schw­er­punk­t­lage Fahrzeug leer
mF [kg] Masse des Fahrzeugs leer
R [m] Radstand
 
4. Berech­nung des Lastverteilungsplans
Die Erstel­lung bzw. Berech­nung eines Lastverteilungs­plans basiert neben den Fahrzeug­dat­en zusät­zlich auf fol­gen­den Grenzbe­din­gun­gen, die unbe­d­ingt einge­hal­ten wer­den müssen:
  • Die zuläs­sige Vorder­ach­slast darf nicht über­schrit­ten werden.
  • Die zuläs­sige Hin­ter­ach­slast darf nicht über­schrit­ten werden.
  • Die zuläs­sige Fahrzeugge­samt­masse darf nicht über­schrit­ten werden.
  • Die Min­destlenkach­slast darf nicht unter­schrit­ten werden.
  • Die Min­destantrieb­sach­slast darf nicht unter­schrit­ten werden.
Für jede Bedin­gung wird zunächst eine eigene Kurve berech­net, welche die max. Masse des Gesamt­ladungss­chw­er­punk­tes angibt, die an ein­er bes­timmten Posi­tion auf der Mit­tel­längsachse der Lade­fläche aufge­bracht wer­den darf. Durch das Zusam­men­führen aller Einzelkur­ven ergibt sich dann der LVP (Abb. 4).
 
Nach­fol­gend ist die Berech­nung der Einzelkur­ven des Lastverteilungs­plans dargestellt:
  • a) Der Ver­lauf des Kur­ven­bere­ichs a wird durch die max­i­mal zuläs­sige Vorder­ach­slast bes­timmt. Momenten­gle­ichung um die Hinterachse:
  • b) Der Ver­lauf des Kur­ven­bere­ichs b wird durch die max­i­mal zuläs­sige Hin­ter­ach­slast bes­timmt. Momenten­gle­ichung um die Vorderachse:
  • c) Der Ver­lauf des Kur­ven­bere­ichs c stellt die Verbindungslin­ie zwis­chen den Kur­ven­bere­ichen a und b in Höhe der max­i­mal zuläs­si­gen Nut­zlast des Fahrzeugs dar.
  • d) Der Ver­lauf des Kur­ven­bere­ichs d wird durch die Ein­hal­tung der Min­d­est- lenkach­slast bes­timmt. Momenten­gle­ichung um die Hinterachse:
  • e) Der Ver­lauf des Kur­ven­bere­ichs e wird durch die Ein­hal­tung der Min­destantrieb­sach­slast bes­timmt. Momenten­gle­ichung um die Vorderachse:
Ver­wen­dete Formelzeichen:
HAvoll [kg] Hin­ter­ach­slast Fahrzeug vollbeladen
l1 [m] Schw­er­punk­t­lage Fahrzeug leer
mF [kg] Masse des Fahrzeugs leer
mLx [kg] Masse der Zuladung an Punkt „x“
R [m] Radstand
S [m] Abstand Vorder­achse – Ladefläche
SLx [%] Min­destlenkach­slast (sichere Lenkbarkeit)
ST [%] Min­destantrieb­sach­slast (sichere Traktion)
VAvol l [kg] Vorder­ach­slast Fahrzeug vollbeladen
x [m] Lauf­vari­able ab Beginn der Ladefläche
 
Hin­weis:
Zur Vere­in­fachung wer­den bei den Berech­nun­gen Kraft und Masse gle­ich geset­zt. Physikalisch betra­chtet sind „Last“ und „Gewicht“ Massenkräfte. Die Erdbeschle­u­ni­gung bleibt hier vere­in­fachend unberück­sichtigt, da auss­chließlich sta­tis­che Zustände betra­chtet werden.

Den Lastverteilungsplan einfach erstellen

Da das manuelle Berech­nen des LVP sehr aufwändig ist hat die Beruf­sgenossen­schaft für Trans­port und Verkehr­swirtschaft eine Soft­ware entwick­elt mit der es möglich ist, Lastverteilungspläne schnell und ein­fach zu erstellen. Diese kann auf den Inter­net­seit­en der BG Verkehr (www.bg-verkehr.de) im Medi­en­shop gegen eine geringe Schutzge­bühr bestellt werden.
 
Autoren
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Jubt (Foto) Dr.-Ing. Claus Backhaus
Kor­re­spon­den­zadresse: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Jubt Beruf­sgenossen­schaft für Trans­port und Verkehr­swirtschaft Geschäfts­bere­ich Präven­tion, Refer­at Ergonomie karl-heinz.jubt@bg-verkehr.de
 
 
Lit­er­atur:
  • 1. Straßen­verkehrs-Ord­nung (StVO). Bun­des­ge­set­zblatt vom 13. August 2009, Teil I Nr. 52 S. 2631
  • 2. VDI 2700–4 (2008): Ladungssicherung auf Straßen­fahrzeu­gen – Lastverteilungs­plan. Düs­sel­dorf: VDI-Verlag
  • 3. Lem­mer H. (2007) Ladungssicherung – Richtig Wichtig. Düs­sel­dorf: Verkehrsver­lag Fischer
  • 4. BGI 649 (2002) Ladungssicherung auf Fahrzeu­gen. Ham­burg: Beruf­sgenossen­schaft für Fahrzeughaltungen 
    • Neu ab 30.06.2018: BGI 649 (ZH1/ 413) Ladungssicherung auf Fahrzeuge
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de