Bis zum Oktober des vergangenen Jahres galt die sogenannte Kleinbetriebsklausel im Arbeitsschutzgesetz. Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten waren von der Pflicht befreit, Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren. Die Ausnahme – geregelt in Paragraf sechs (§ 6) des Arbeitsschutzgesetzes – bezog sich jedoch nur auf die Dokumentation selbst und nicht auf
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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