Hörgeräte dürfen in Lärmbereichen nicht verwendet werden. Werden sie benutzt, besteht die Gefahr, dass am Ohr des Benutzers ein Schalldruckpegel weit über 85 dB(A) anliegt. Es ergeben sich regelmäßig Probleme, wenn Personen mit Hörminderung an ihren Arbeitsplätzen auf Kommunikation (Gespräche, Telefonate) angewiesen sind. In solchen Fällen wird das Hörgerät
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