Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den „Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ fertig gestellt und am 28. Januar 2011 an die betroffenen Kreise verschickt. Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist eine Änderung des Titels des GPSG in: Gesetz über die Bereitstellung von Produkten
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