Am 28. Februar 2011 hat der EU Ministerrat die „Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ verabschiedet. Darin werden die Voraussetzungen beschrieben, unter denen Patienten in einem anderen Mitgliedstaat einen Arzt aufsuchen und sich behandeln lassen können. Die Verfahren der medizinischen Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
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