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Feuchtarbeit: Hautschutzmittel oder Schutzhandschuhe?

Hauterkrankungen
Feuchtarbeit: Hautschutzmittel oder Schutzhandschuhe?

Arbeit­en im feucht­en Milieu (Feuchtar­beit) gehört zu den häu­fig­sten Aus­lösern von Hauterkrankun­gen. Gemäß TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkon­takt: Ermit­tlung – Beurteilung – Maß­nah­men“ zählen zur Feuchtar­beit neben der inten­siv­en, bzw. häu­fi­gen Hän­dere­ini­gung alle Tätigkeit­en, bei denen die Beschäftigten regelmäßig mehr als zwei Stun­den pro Tag mit ihren Hän­den Arbeit­en im feucht­en Milieu aus­führen oder einen entsprechen­den Zeitraum flüs­sigkeits­dichte Schutzhand­schuhe tra­gen. Bei dieser Def­i­n­i­tion kom­men Fra­gen auf. Unab­hängig von den unklaren Angaben zur Hautreini­gung soll hier zum einen auf das „feuchte Milieu“, zum anderen auf die Ein­stu­fung des Hand­schuh­tra­gens zur Feuchtar­beit im Beitrag einge­gan­gen werden.

Frank Zuther

Der Begriff »feucht­es Milieu« ist in der TRGS 401 lei­der nicht näher definiert. Es wer­den hin­sichtlich ein­er poten­tiellen Haut­ge­fährdung keine Unter­schiede vorgenom­men, ob der­male Expo­si­tio­nen zu purem Wass­er oder aber zu wäss­ri­gen Zubere­itun­gen, wie Ten­sid­lö­sun­gen, verdün­nten Säuren oder wassergemis­cht­en Kühlschmier­stof­fen beste­hen. Das ist bedauer­lich, denn eine Hautschädi­gung ist bei Kon­takt zu ten­sid­halti­gen wäss­ri­gen Lösun­gen sich­er eher zu erwarten, als zu purem Wasser.
Gemäß TRGS 401 zählt auch das zweistündi­ge Tra­gen von okklu­siv­en (= feuchtigkeits­dicht­en) Schutzhand­schuhen zur Feuchtar­beit. Damit wird die Haut­ge­fährdung durch das Tra­gen von Schutzhand­schuhen auf die gle­iche Ebene gestellt, wie der Vol­lkon­takt zu wäss­ri­gen, nicht näher definierten Medi­en. Unter dem Aspekt, dass flüs­sigkeits­dichte Schutzhand­schuhe auch zum Schutz vor irri­ta­tiv wirk­enden Flüs­sigkeit­en einge­set­zt wer­den, ist diese Ein­stu­fung kurios, denn wenn die für einen Schad­stoff emp­foh­lene per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung in gle­ich­er Art schädi­gend wirkt, wie der Schad­stoff selb­st, wäre das Schutzpro­dukt im Grunde über­flüs­sig. Die Prax­is belegt jedoch, dass das Tra­gen von Schutzhand­schuhen effek­tiv auch vor irri­ta­tiv wirk­enden Flüs­sigkeit­en schützt.
Die Darstel­lung der Auswirkun­gen des Hand­schuh­tra­gens auf die Haut resul­tiert aus Erken­nt­nis­sen epi­demi­ol­o­gis­ch­er Stu­di­en, in denen die Selb­stein­schätzung der Betrof­fe­nen Grund­lage für anamnestis­che Angaben zur Dauer und Art der Feucht­be­las­tung bildet. Kann eine Selb­stein­schätzung Grund­lage genug sein, um für flüs­sigkeits­dichte Schutzhand­schuhe Anwen­dungs­beschränkun­gen zu empfehlen? Zur Klärung der Frage, ob das Tra­gen von Schutzhand­schuhen die gle­ichen Auswirkun­gen auf die Haut hat, wie das Ein­tauchen der Hände in Wass­er über den gle­ichen Zeitraum, hat das IPA-Insti­tut der Ruhr-Uni­ver­sität Bochum eine erste Studie ini­ti­iert [1], in der die Auswirkun­gen der Feuchtar­beit nach Art und Dauer unter exper­i­mentellen Bedin­gun­gen an Proban­den unter­sucht und dif­feren­ziert wur­den. Faz­it dieser Studie war, dass bei Feuchtar­beit unter vier Stun­den das Hand­schuh­tra­gen der direk­ten Feuch­t­ex­po­si­tion vorzuziehen ist. Zur weit­eren Dif­feren­zierung der Feuchtar­beit beste­ht in dieser Rich­tung sicher­lich weit­er­er Forschungs­be­darf. Aber: Ist es nicht als ungewöhn­lich zu werten, wenn der anhal­tende Kon­takt der Haut mit Feuchtigkeit und das Tra­gen eines Chemikalien­schutzhand­schuhs hin­sichtlich der Haut­ge­fährdung gle­ichge­set­zt und in ein­er tech­nis­chen Regel the­ma­tisiert wird, bevor dies wis­senschaftlich und medi­zinisch geeignet unter­sucht und fundiert bew­ertet wurde? Reicht die Selb­stein­schätzung von Proban­den dazu wirk­lich aus – dies ins­beson­dere unter dem Aspekt, dass es noch nicht ein­mal eine Dif­feren­zierung für den Begriff „Feucht­m­i­lieu“ gibt?
Zudem wird in der TRGS 401 nicht deut­lich, welche Hand­schuh-Bauar­ten über­haupt unter den Begriff „flüs­sigkeits­dichter Hand­schuh“ fall­en. In der TRGS 401 find­et sich dafür keine spezielle Begriffs­bes­tim­mung, wohl aber in der Nor­mung. Für die Prax­is und die Gefährdungs­beurteilung kann daher angenom­men wer­den, dass nur das min­destens zweistündi­ge Tra­gen eines Chemikalien­schutzhand­schuhs nach EN 374 unter die Feuchtar­beit fällt. Das Tra­gen von voll- oder teilbeschichteten Hand­schuhen zum Schutz vor mech­a­nis­chen Gefährdun­gen fällt bish­er nicht unter diese Regelung, da diese nicht flüs­sigkeits­dicht im Sinne der Norm EM 374 sind.
Es ist richtig, dass Hand­schuhe abhängig von der Arbeit­sumge­bung, den per­sön­lichen Ver­an­la­gun­gen und der Tragedauer zu einem ver­stärk­ten Schwitzen der Hände führen kön­nen. Kann der Schweiß nicht ver­dun­sten, so kommt es zu ein­er Aufwe­ichung und Quel­lung der Haut. Geschieht dies häu­fig, so kann die Haut­bar­riere gestört wer­den, so dass die Anfäl­ligkeit gegenüber äußeren Ein­flüssen und Arbeitsstof­fen erhöht und damit die Gefahr zur Aus­bil­dung eines Han­dekzems begün­stigt wird.
Es ist jedoch nicht richtig, diese Effek­te allein auf flüs­sigkeits­dichte Hand­schuhe und ein­er fest­gelegten Tragedauer zu beschränken. Das Schwitzver­hal­ten eines Men­schen ist sehr indi­vidu­ell aus­geprägt. Zudem muss die Arbeit­sumge­bung berück­sichtigt wer­den. Bei einem ver­stärk­ten Schwitzen kann es bere­its nach kurz­er Zeit zu ein­er Quel­lung der Haut kom­men, wenn der Schweiß durch das Tra­gen eines okklu­siv­en Hand­schuhs nicht ver­dun­sten kann. Umgekehrt kann die Hautquel­lung bei geringer Schweiß­bil­dung selb­stver­ständlich auch später ein­treten. Eine Ver­all­ge­meinerung wie durch die TRGS 401 vorgegeben ist hier völ­lig fehl am Platz. Maßge­blich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wichtig zur Ver­mei­dung der Schweiß­bil­dung unter Hand­schuhen ist die kor­rek­te Anwen­dung von Schutzhand­schuhen mit indi­vidu­ellen Vor­gaben zur Tragedauer unter Ein­bindung von Tragepausen. Immer sollte man den Nutzen unter Beach­tung der bei ein­er bes­timmten Tätigkeit auftre­tenden, jedoch real­is­tis­chen Risiken abwä­gen. Der Ein­satz geeigneter richtlin­ienkon­former Pro­duk­te von qual­i­fizierten Her­stellern unter Beach­tung der Eigen­schaften und Benutzer­in­for­ma­tio­nen ist obligat.
Die TRGS 401 ist bei der Darstel­lung von Hand­schuhen in eini­gen Punk­ten in Expertenkreisen sehr umstrit­ten. Das in der TRGS 401 gelebte grund­sät­zliche Abw­erten des Nutzens von Chemikalien­schutzhand­schuhen trägt sich­er nicht dazu bei, eine effek­tive Präven­tion zu betreiben und Hauterkrankun­gen zu ver­mei­den. In ein­er weit­eren Veröf­fentlichung set­zen wir uns daher fach­lich mit weit­eren Punk­ten auseinander.
Schützen Hautschutzmit­tel vor Schweiß­bil­dung unter Schutzhandschuhen?
Das klas­sis­che Ein­satzge­bi­et von Hautschutzmit­teln ist die Feuchtar­beit. Dazu zählt gemäß TRGS 401 auch das Tra­gen von Schutzhand­schuhen mit Okklu­sion­sef­fekt von mehr als zwei Stun­den pro Arbeit­stag. Wissenschaftlich/medizinisch lässt sich wed­er der fix­ierte Zeitrah­men von 2 Stun­den, noch die Aus­sage an sich begrün­den. Der Effekt des Schwitzens beim Tra­gen von Hand­schuhen ist in hohem Maße abhängig vom Schwitzver­hal­ten des Anwen­ders sowie von der ver­wen­de­ten Bauart des Handschuhs.
Das Schwitzver­hal­ten ist indi­vidu­ell bed­ingt. So kann es vorkom­men, dass die Hand­schuhe eines stark schwitzen­den Anwen­ders bere­its nach 30 Minuten von innen nass sind, während ein ander­er die Hand­schuhe weitaus länger tra­gen kann, ohne den gle­ichen Effekt zu spüren. Durch regelmäßige betrieb­särztliche Kon­trollen kön­nten auch hierzu indi­vidu­elle und angemessene Lösun­gen gefun­den werden.
Die steti­gen Diskus­sio­nen des Schwitzens in Hand­schuhen haben im Bere­ich der Hautschutzmit­tel zu ein­er Erweiterung ihrer Aus­lobung und Anwen­dung geführt. Wenn Hautschutzmit­tel bei Feuchtar­beit anzuwen­den sind – warum soll­ten sie dann auch nicht unter Hand­schuhen benutzt wer­den kön­nen, um die Haut vor der eigen­händig pro­duzierten Feuchtigkeit zu schützen? Vielle­icht kön­nen sie durch Beifü­gung bes­timmter Inhaltsstoffe aus dem Bere­ich Anti­tran­spi­rantien sog­ar dazu beitra­gen, die Schweiß­bil­dung zu hemmen?
Um Aus­sagen darüber tre­f­fen zu kön­nen, ob sich die Anwen­dung spezieller Hautschutzmit­tel unter Hand­schuhen pos­i­tiv in der Prax­is erweist, wurde an der IPA Ruhr-Uni­ver­sität Bochum (Insti­tut für Präven­tion und Arbeitsmedi­zin der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung, Insti­tut der Ruhr-Uni­ver­sität Bochum) die Studie „Effek­te beru­flich­er Haut­mit­tel bei Hand­schuhokklu­sion“ [2] durchgeführt.
Trotz­dem es auf­grund der gerin­gen Anzahl der Stu­di­en­teil­nehmer sicher­lich noch weit­eren Forschungs­be­darf gibt, um die Ergeb­nisse der IPA-Studie zu stützen, kann momen­tan als Ergeb­nis fest­ge­hal­ten wer­den, dass in dieser Studie bish­er keine nach­weis­bare schweißhem­mende Wirkung durch Hautschutzmit­tel, die zur Anwen­dung unter Hand­schuhen aus­gelobt wer­den, bewiesen wer­den kon­nte. Eben­so kon­nte nicht belegt wer­den, dass die Anwen­dung spezieller Hautschutzmit­tel unter Schutzhand­schuhen zu ein­er mess­baren Verbesserung der Bar­ri­ere­funk­tion führt.
Das alleinige Vorhan­den­sein eines Wirk­stoffs, der bekan­nt dafür ist, eine Schweißhem­mung zu bewirken, reicht für eine Wirk­samkeit nicht aus, da die Effek­te stark konzen­tra­tions­ab­hängig sind und die bei Anti­tran­spi­rantien einge­set­zten Stoffe in der­ar­ti­gen Konzen­tra­tio­nen selb­st eine irri­tierende Wirkung auf die Haut haben. Kurz gesagt gibt es bish­er in der Prax­is keinen aus­re­ichend begrün­de­ten Beweis für eine effek­tive Schweißhem­mung nach Anwen­dung von Hautschutzmit­teln unter okklu­siv­en Schutzhand­schuhen. Es wurde allen­falls vere­inzelt von psy­chol­o­gisch bed­ingten pos­i­tiv­en Effek­ten berichtet.
Die Belas­tun­gen der Haut sind bei Feuchtigkeit „von außen“ durch Arbeitsstoffe und „von innen“ durch das Schwitzen unter­schiedlich zu werten. Damit müssten auch die Anforderun­gen an ein Hautschutzmit­tel sowie dessen Wirk­samkeit ver­schiedenar­tig sein. Dies wurde bish­er noch nicht aus­re­ichend unter­sucht und berücksichtigt.
Grund­sät­zlich sollte jedoch immer die Anwen­dung fet­tre­ich­er Hautschutzmit­tel unter Hand­schuhen ver­mieden wer­den, da diese zusät­zlich okklu­siv wirken und eine Ekzem­bil­dung unter­stützen kön­nen. Weit­er­hin soll­ten Hautschutzmit­tel zur Erle­ichterung der Hautreini­gung nicht unter Hand­schuhen angewen­det wer­den, da sie hohe Anteile an ober­flächenak­tiv­en Stof­fen (Emul­ga­toren) enthal­ten, die bei Schweiß­bil­dung unter dem Hand­schuh ten­sid­ähn­lich wirken und die Haut bei Hand­schuhokklu­sion schädi­gen kön­nen. Es bietet sich an, dies­bezüglich eine geeignete, möglichst pro­duk­t­neu­trale und fach­lich geeignete Beratung in Anspruch zu nehmen.
Par­al­lele Anwen­dung von Hautschutzmit­teln und Schutzhand­schuhen – ein Problem?
Beim Ein­satz von Hautschutzmit­teln unter Hand­schuhen ist auch eine Verän­derung der Schutzzeit und Wirkung des Hand­schuhs denkbar (s. auch TRGS 401 Num­mer 6.4.4 Abs. (6)). Sie kön­nen unter Umstän­den mit dem poly­meren Hand­schuh­ma­te­r­i­al wech­sel­wirken und seine mech­a­nis­chen Leis­tun­gen, wie die Reißfes­tigkeit, her­ab­set­zen. Auch die Beständigkeit gegenüber Chemikalien kann ver­ringert werden.
Es ist beispiel­sweise bekan­nt, dass Latex bei Öl- oder Fet­tkon­takt rasch degradiert und der Hand­schuh damit nicht mehr aus­re­ichend schützt. Gemäß TRGS 401 Num­mer 6.4.1 Abs. (5) muss der Arbeit­ge­ber die Beein­träch­ti­gung der Leis­tung eines Hand­schuhs durch Hautschutzmit­tel bei der Auswahl der Schutz­maß­nah­men berück­sichti­gen. Sollen Hautschutzmit­tel unter Hand­schuhen angewen­det wer­den, so muss sichergestellt sein, dass das spez­i­fis­che Hautschutzmit­tel keine neg­a­tiv­en Auswirkun­gen auf den einge­set­zten Hand­schuh hat. Es wird drin­gend ger­at­en, dies zu beacht­en und sich kundig zu machen. Hier kön­nen nur die Her­steller bei­der Schutzseg­mente unterstützen.
Wün­schenswert wäre in diesem Zusam­men­hang die Erar­beitung eines stan­dar­d­isierten Ver­fahrens, das den Ein­fluss eines Hautschutzmit­tels auf das Hand­schuh­ma­te­r­i­al beschreibt und die Pro­duk­te untere­inan­der ver­gle­ich­bar macht. Bish­er wer­den von Her­stellern in diesem Bere­ich nur ver­schiedene Ver­suche unter recht prax­is­fer­nen „worst-case“-Bedingungen ver­wen­det. Es kann jedoch davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass in abse­hbar­er Zeit eine akzept­able Meth­ode von den Experten der bei­den Branchen „Hautschutzmit­tel“ und „Schutzhand­schuhe“ erar­beit­et wird und zur Ver­fü­gung steht.
Nach bish­eri­gen Ken­nt­nis­sen kann man bei gesun­der Haut auf den Ein­satz von Hautschutzmit­teln unter okklu­siv­en Schutzhand­schuhen verzicht­en. Das Schwitzen sollte vielmehr organ­isatorisch durch Beach­tung der Tragezeit­en der Hand­schuhe sowie der geeigneten Tragepausen kon­trol­liert werden.
Schluss­be­merkung
Die exponierte Stel­lung von Hauterkrankun­gen am Beruf­skrankheit­engeschehen hat Ursachen, wobei nicht nur Arbeitsstoffe, son­dern ins­beson­dere auch ungeeignete oder unzure­ichende betriebliche Maß­nah­men sowie Anwen­dungs­fehler als Aus­lös­er gese­hen wer­den sollten.
Spätestens bei den ersten Anze­ichen ein­er Hautschädi­gung, wie trock­ene, gerötete Haut, soll­ten der Betrieb­sarzt und / oder ein Facharzt aufge­sucht wer­den, um die wirk­lichen Ursachen zu ermit­teln, bish­erige Schutzpro­duk­te, betriebliche und organ­isatorische Maß­nah­men hin­sichtlich ihrer Effek­tiv­ität zu prüfen und gegebe­nen­falls geeignet zu opti­mieren. Durch eine pro­duk­t­neu­trale Beratung durch Spezial­is­ten aus diesem Bere­ich kann die Auswahl der Maß­nah­men wesentlich erle­ichtert werden.
Schließlich kann das Aus­maß und Auftreten von Hauterkrankun­gen durch Anwen­dung geeigneter Schutzpro­duk­te in Kom­bi­na­tion mit der kor­rek­ten Anwen­dung deut­lich ver­ringert werden.
Lit­er­atur
  • 1. Far­tasch, M.: Feucht­be­las­tung der Haut bei der Arbeit, BGFA-Info 02/09, 16–17
  • 2. Far­tasch, M., Taeger, D., Broding,H. C., Brün­ing, T.: Dop­pel­ter Schutz ist nicht immer bess­er: Wirkung von Haut­mit­teln auf die Haut­bar­riere unter feuchtigkeits­dicht­en Hand­schuhen, IPA Jour­nal 03/2010, 14–15
Autor
Frank Zuther
Frank Zuther Con­sult­ing Skager­rak­str. 72 46149 Oberhausen
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