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Funktion und Aufgaben von Brandschutzhelfern

Schulungskomplex zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern/Evakuierungskräften Teil 2
Funktion und Aufgaben von Brandschutzhelfern

Mit diesem Beitrag wird der Schu­lungskom­plex zur Aus- und Fort­bil­dung von Brandschutzhelfern/Evakuierungskräften fort­ge­führt. Sprachen wir in der vor­ange­gan­genen ersten Folge über Grundle­gen­des, befasst sich dieser zweite Teil mit der Funk­tion und den Auf­gaben von Brandschutzhelfern.

II/1. Ziel­funk­tion der Bran­derken­nung, Brand­ver­hü­tung und Brandbekämpfung
Es muss immer damit gerech­net wer­den, dass es aus irgendwelchen Grün­den zu einem Brand kom­men kann. Für die inhaltlichen Auf­gaben des Brand­schutzes ergeben sich somit zwei Wirkungsrich-tungen:
  • Brände zu ver­hüten bzw. die Voraus­set­zun­gen schaf­fen, dass die unmit­tel­baren Auswirkun­gen von Brän­den so ger­ing wie möglich gehal­ten wer­den. Die Maß­nah­men des Brand­schutzes haben im All­ge­meinen präven­tiv­en Charakter.
  • Im Gegen­satz dazu gibt es auch Maß­nah­men, die erst während eines Bran­des ein­geleit­et und durchge­führt wer­den. Dazu gehören alle Hand­lun­gen und die auf ihnen beruhen­den Maß­nah­men, die bei einem Brand auf dessen Löschung bzw. Begren­zung sein­er Aus­bre­itung gerichtet sind, also Maß­nah­men der Brand­bekämp­fung im eigentlichen Sinne.
Die Ziel­funk­tion beste­ht darin, einen Brand in kürzester Frist mit dem ger­ing­sten Aufwand an Kräften und Mit­teln zu löschen. Man spricht von einem „Sys­tem der Brandbekämpfung“.
Ein Ele­ment des Sys­tems fordert, die ständi­ge Ein­satzbere­itschaft der für die Brand­bekämp­fung vorge­se­henen Kräfte und Mit­tel und das Train­ing der Kräfte zu sich­ern. Dies bet­rifft ins­beson­dere die aus­re­ichende Auswahl von Brand­schutzhelfern und deren Aus­bil­dung und Schulung.1
II/2. Erken­nen der Brandentstehungsmöglichkeiten
Jed­er Brand ist eine unkon­trol­liert ablaufende Ver­bren­nung, die nur entste­hen kann, wenn bes­timmte Voraus­set­zun­gen dafür vor­liegen. Die Voraus­set­zun­gen für das Entste­hen und Ablaufen ein­er Ver­bren­nung sind: brennbar­er Stoff, Sauer­stoff und eine für den jew­eili­gen Stoff bes­timmte Zündtemperatur.
Die bei­den stof­flichen Kom­po­nen­ten (brennbar­er Stoff und Sauer­stoff) wer­den zusam­menge­fasst und als „brennbares Sys­tem“ bezeichnet.
Die in der Prax­is auftre­tenden brennbaren Sys­teme sind meist aus mehreren unter­schiedlichen brennbaren Stof­fen und aus Sauer­stoff ( Sauer­stoff ist zu 21% in der uns umgeben­den Luft enthal­ten) zusammengesetzt.
Energi­eträger, die die zur Zün­dung eines brennbaren Sys­tems notwendi­ge Tem­per­atur her­vor­rufen kön­nen, wer­den als „Zündquelle“ bezeichnet.
Wenn Bedin­gun­gen ein­treten bzw. sich entwick­eln kön­nen, unter denen es zu einem Zusam­men­wirken von brennbarem Sys­tem und Zündquelle kommt, dann beste­ht die Möglichkeit ein­er Brandentstehung.
Dabei braucht der brennbare Stoff nicht in jedem Fall mit der Zündquelle in Berührung zu kom­men. Brände kön­nen auch durch Wärmeleitung (bei fes­ten Stof­fen) und Wärmeströ­mung (bei Gasen und Flüs­sigkeit­en) oder durch Wärmes­tau entstehen.
Durch Wärmeleitung und Wärmeströ­mung kann die Wärmeen­ergie, in Abhängigkeit von der Leit­fähigkeit der Stoffe, auf brennbare Stoffe über­tra­gen wer­den. Die Wärme­quelle wird somit zur Zündquelle, obwohl keine direk­te Verbindung zwis­chen Wärme­quelle und den brennbaren Stof­fen beste­ht. Auch durch Wärmes­tau kön­nen Brände entste­hen, wenn die von ein­er Wärme­quelle abges­trahlte Wärme nicht an die Umge­bung abgegeben wer­den kann und sich anstaut (dazu auch Aus­sagen im Teil 1 unter „Def­i­n­i­tio­nen“ beachten).
II/3. Brennbare Stoffe im tech­nol­o­gis­chen Prozess
Da brennbare Stoffe in fes­tem, flüs­sigem oder gas­för­migem Zus­tand fast über­all vorhan­den sind, und Sauer­stoff als Bestandteil der Umluft eben­falls über­all vorhan­den ist, wird man sich in erster Lin­ie darauf konzen­tri­eren, ein Ein­wirken der Zündquelle auf brennbare Stoffe zu ver­hin­dern. Bei brennbaren Flüs­sigkeit­en spielt der Flamm­punkt eine beson­dere Rolle (s. Abb. 3).
Bevor mit der Brand­bekämp­fung wirkungsvoll begonnen wer­den kann, muss man einen Brand richtig erken­nen (z.B. Brand von fes­ten Stof­fen, brennbaren Flüs­sigkeit­en usw.), um danach eine richtige Auswahl des Löschmit­tels zu treffen.
Deshalb wur­den Brand­klassen definiert (s. Abb. 5). Die Brand­klassen wer­den mit den Buch­staben A, B, C, D und F bezeichnet.
In Europa erfol­gt die Klas­si­fizierung ein­heitlich nach der Europäis­chen Norm EN2 (s. Abb. 4).
II/4. Zündquellen
Energie zur Zün­dung von brennbaren Stof­fen kann in vielfältiger Art zuge­führt wer­den. Für einen Ver­bren­nungsvor­gang sind die Inten­sität und die Ein­wirkungs­dauer ein­er Zündquelle von Bedeu­tung. Eine Zündquelle wird zur Zün­dur­sache, wenn ein brennbares Sys­tem durch die Zündquelle entzün­det wird, unab­hängig davon, dass noch andere Zündquellen vorhan­den sein kön­nen (s. Abb. 6).
II/5. Brand­ver­hü­tungs­maß­nah­men
Jede Brand­ver­hü­tungs­maß­nahme hat das Ziel, das Zusam­men­wirken eines brenn-baren Sys­tems mit ein­er Zündquelle auszuschließen bzw. Bedin­gun­gen zu schaf­fen, unter denen ein tech­nol­o­gisch bed­ingtes Zusam­men­wirken nicht zu einem Brand führt.
In der Über­sicht (s. Abb. 7) sind alle Möglichkeit­en ange­führt, die sich aus den prinzip­iellen Brand­ver­hü­tungs­maß­nah­men ableit­en lassen.
Diese sys­tem­a­tis­che Darstel­lung kann als Leitschema für die Auswahl von Brand­ver­hü­tungs­maß­nah­men für die brand­schutzgerechte Gestal­tung eines Unternehmens aufge­fasst und angewen­det werden.
Die sichere Tren­nung von brennbarem Stoff und Zündquelle kann im Prinzip auf vier ver­schiedene Weisen erzielt wer­den. Die vier Möglichkeit­en lassen sich in der Prax­is auf vielfältige Weise anwen­den (s. Abb. 8).
II/6.1. Löschmit­tel
Löschmit­tel sind feste, flüs­sige oder gas-för­mige Stoffe, die zum Löschen eines Bran­des geeignet sind. Die Ken­nt­nis der Voraus­set­zun­gen für die Ver­bren­nung ist gle­ichzeit­ig die Grund­lage für eine wirk­same Brand­bekämp­fung, also das Löschen eines Brandes.
Das Löschen beruht im Prinzip also darauf, dass
  • der brennbare Stoff unter seine Zündtem­per­atur abgekühlt wird (Küh­lef­fekt),
  • die Sauerstoff-(Luft-)Zufuhr unter­bun­den wird (Stick­ef­fekt) oder
  • der brennbare Stoff von der Zündquelle getren­nt wird (Tren­nef­fekt).
(s.Abb. 9)
Zur Bekämp­fung von Entste­hungs­brän­den sind – neben anderen Klein­löschgeräten – vor allem Hand­feuer­lösch­er geeignet. Jed­er Arbeit­nehmer sollte deshalb die gebräuch­lich­sten Hand­feuer­lösch­er ken­nen, sie richtig hand­haben und anwenden.
Es ist fol­glich notwendig, dass die Arbeit­nehmer (beson­ders die Brand­schutzhelfer) in regelmäßi­gen Zeitab­stän­den ihre Ken­nt­nisse über die Feuer­löschgeräte über­prüfen, und wenn notwendig, an ein­er Schu­lung bei der die erforder­lichen Ken­nt­nisse und Fer­tigkeit­en ver­mit­telt wer­den, teil­nehmen. Unter­stützend kön­nen und soll­ten hier die aus­ge­bilde­ten Brand­schutzhelfer mitwirken.
Wird ein Brand noch im Entste­hungs- sta­di­um ent­deckt, ist sofort die Brand- bekämp­fung mit geeigneten Feuer­löschgeräten aufzunehmen. Die Erfahrun­gen besagen, dass ein Entste­hungs­brand schnell gelöscht wer­den kann, wenn man entschlossen vorge­ht und das Löschmit­tel nicht wahl­los in die Flam­men spritzt, son­dern auf den Brand­herd aufbringt.
II/6.2. Brandbekämpfungskräfte/ Löschgeräte /Löschtaktik
Für jedes Unternehmen wird die Bere­it­stel­lung von Kräften für eine schnelle und wirk­same Brandbekämpfung
  • a) durch die Arbeit­nehmer und im Speziellen die Brand­schutzhelfer und
  • b) durch die Feuer­wehr, die für die Brand­bekämp­fung im Unternehmen zuständig ist, gewährleistet.
Um sich in bes­timmten Sit­u­a­tio­nen richtig zu ver­hal­ten bzw. um eine Hand­lung mit max­i­malem Wirkungs­grad durchzuführen, sind entsprechende Voraus­set­zun­gen für eine wirkungsvolle Brand­bekämp­fung notwendig.
Ein richtiges Ver­hal­ten im Brand­fall, bzw. eine mit max­i­malem Wirkungs­grad durchge­führte Brand­bekämp­fung set­zen Ken­nt­nisse zum Ein­schätzen der Lage und Fer­tigkeit­en in der Hand­habung der anzuwen­den­den Feuer­löschgeräte voraus. Bei­des zu ver­mit­teln, um damit die ständi­ge Anwen­dungs­bere­itschaft zu gewährleis­ten, wird notwendig, um die Arbeit­nehmer und Brand­schutzhelfer als aktive Kraft für eine schnelle notwendi­ge Brand­bekämp­fung ein­set­zen zu können.
Dazu zählen:
  • Belehrun­gen zum Ver­hal­ten bei einem aus­ge­broch­enen Brand. Bei den Belehrun­gen sind solche Fra­gen wie der eigene Schutz, die Abgabe der Brand­mel­dung und die Alarmierung der Feuer­wehr in den Mit­telpunkt zu stellen.
  • Aus­bil­dung in der Bekämp­fung von Entste­hungs­brän­den unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung der am Arbeit­splatz vorhan­de­nen und zu erwartenden Bedin­gun­gen: Bei der Aus­bil­dung und Schu­lung hin­sichtlich der Bekämp­fung von Entste­hungs­brän­den soll­ten fol­gende Schw­er­punk­te eine Rolle spielen:
Hand­habung der vorhan­de­nen Feuerlöschgeräte
Aus­lösen der sta­tionären Feuerlöschanlage
Betäti­gen des Not-Aus-Schalters
die Tak­tik bei der Anwen­dung der Feuerlöschgeräte
der eigene Schutz bei der Brand- bekämp­fung usw.
Durch­führung von Brand­schutzübun­gen: Wichtige Voraus­set­zung ist, dass man weiß, wo sich die Feuer­löschgeräte im unmit­tel­barem Arbeit­sum­feld befind­en, wie sie aus­geschildert sind und wie man sie bedi­enen muss.
Brände im Anfangssta­di­um der Entste­hung (soge­nan­nte Entste­hungs­brände) kön­nen mit ver­schiede­nen Klein­löschgeräten bekämpft werden.
Zu den wichtig­sten Arten zählen: Feuer-lösch­er (trag­bare Feuer­lösch­er), Kübel­spritze, Feuer­patschen und Löschdecken.
Ein trag­bar­er Feuer­lösch­er ist ein betrieb­s­bere­ites Löschgerät. Er enthält ein Löschmit­tel, dass durch Innen­druck aus­gestoßen wird und damit auf eine Brand­stelle gerichtet wer­den kann. Er wiegt in der Regel ca. 20 kg im betrieb­s­bere­it­em Zus­tand. Die Löschdauer beträgt ca. 10 bis 20 Sekun­den. Auf jedem Lösch­er ist eine Gebrauch­san­weisung ange­bracht. Sie enthält fol­gende Hin­weise: Typ des Lösch­ers (z.B. Pul­ver, Wass­er), kurze Bedi­enungsan­leitung, Eig­nung für zuläs­sige Brand­klassen (z.B. ABC, BC), beson­dere Vor­sichts­maß­nah­men (Druck­gerät) sowie DIN-Angaben.
Es gibt fol­gende Arten von Feuer­lösch­ern: Pul­ver­lösch­er, CO2-Lösch­er, Wasser­lösch­er und Schaumlöscher.
Ihre Anwen­dungsmöglichkeit­en sind in Abbil­dung 5 „Brand­klassen“ aufgeführt.
Die tak­tis­che Regeln zur Bekämp­fung eines Entstehungsbrandes:
  • 1. Bei Entste­hungs­brän­den immer in Win­drich­tung mit der Brand­bekämp­fung beginnen.
  • 2. Bei Flam­men­brän­den die Brand­bekämp­fung von vorn begin­nend durchführen.
  • 3. Bei Tropfen- oder Fließbrän­den die Brand­bekämp­fung von der Aus­trittstelle begin­nend weit­er zum Boden hin durchführen.
  • 4. Grund­satz: Ein­satz von mehreren Ers­thelfern gle­ichzeit­ig bei der Brand-bekämp­fung; der Löscher­folg wird deut­lich erhöht.
  • 5. Achtung: Rück­zün­dung des Feuers möglich!
Die Kübel­spritze ist ein Klein­löschgerät mit dem man Klein­brände der Brand­klasse A (fes­t­brennbare Stoffe) bekämpfen kann. Es enthält 10 l Wass­er, welch­es man mit Zusätzen (Net­zmit­tel) anre­ich­ern kann. Das Löschwass­er wird durch Pumpen mit der Hand mit­tels ein­er dop­pel-wirk­enden Kol­ben­pumpe unter Druck geset­zt. Mit einem D‑Schlauch und einem D‑Strahlrohr wird das Wass­er auf den Brand­herd aufgebracht.
Die Feuer­patsche dient zur Bekämp­fung von kleinen Flächen­brän­den. Durch Auf­schla­gen der Patsche wird dem Feuer der Sauer­stoff ent­zo­gen und damit die Flamme erstickt.
Die Löschdecke eignet sich beson­ders zur Per­so­n­en­ret­tung. Sie hat eine erstick­ende Wirkung auf die Flamme. Deshalb ist sie ide­al geeignet, um die in Brand ger­atene Klei­dung bei Per­so­n­en zu löschen. Durch die zu erzie­lende erstick­ende Wirkung eignet sie sich auch für die Bekämp­fung von Fet­tbrän­den. Löschdeck­en besitzen zwei Taschen zum Schutz der Hände des Helfers. Die Decke wird über das bren­nende Objekt gelegt; sie muss dabei eng anliegen. Sie sollte einige Zeit auf dem Objekt verbleiben, damit noch vorhan­dene Glut- nester abgelöscht wer­den können.
Um einen sicheren Umgang in der Hand­habung von Klein­löschgeräten zu erre­ichen, ist wie bere­its erwäh­nt, eine Aus- bil­dung und Schu­lung der Brand­schutzhelfer in The­o­rie und Prax­is durchzuführen. Bei Vorhan­den­sein von Wand­hy­dran­ten in der Arbeitsstätte sollte die Ein­weisung in deren Bedi­enung zum Aus­bil­dungsin­halt gehören.
II/7. Beson­der­heit­en bei ver­schiede­nen Betriebsbedingungen
Auf die nach­fol­gend aufge­führten Betrieb­s­be­din­gun­gen sollte in der Gefahren­ab­wehr geachtet werden:
Es kommt darauf an, alle an bzw. in der Arbeitsstätte vor­liegen­den bzw. möglicher­weise ein­tre­tenden Bedin­gun­gen genau und lück­en­los zu erfassen und ihren Ein­fluss auf das Entste­hen, Entwick­eln und Aus­bre­it­en von Brän­den, die Brand­bekämp­fung und die von Brän­den aus­ge­hen­den Gefahren zu beachten.
Im drit­ten Teil dieser Serie gehen wir auf den Schu­lungskom­plex für Evakuierungskräfte ein.
1 Beachte: BGI/GUV ‑I 5182 Brand­schutzhelfer, Feb­ru­ar 2014
Autor
Dr. Klaus Müller Fach­ber­ater Brand‑, Katas­tro­phen­schutz, Evakuierung Bran­dober­rat i. R. Dr.Mueller.Evakuierung@web.de

Anmerkung zu Gefahrklassen:
Die in der Tabelle „Gefahrk­lassen“ aufge­führten brennbaren Flüs­sigkeit­en nach der Verord­nung brennbar­er Flüs­sigkeit­en (VbF) wur­den 2002 in der Betr­SichV neu kategorisiert.
Es gel­ten:
  • AI-Flamm­punkt unter 210C aber noch hochentzündlich, gilt neu: „Leich­t­entzündlich“
  • AII-Flamm­punkt von min­destens 210C und höch­stens 550C, gilt neu: „Entzündlich“
  • AIII ent­fällt, dafür gilt zusät­zlich: „Hochentzündlich“, d.h. Flamm­punkt unter 00C und Siedepunkt von höch­stens 350C
Auf­grund langjähriger Ver­wen­dung der Begriffe AI bis AIII haben sich diese bis heute in der Prax­is und im umgangssprach­lichen Gebrauch erhalten.

Richtigstellung
Die im ersten Teil dieser Serie in Aus­gabe 8/2014, Abschnitt I/11, dargelegte „Sicher­heits- und Gesund­heitskennze­ich­nung nach BGV A 8“ wurde mit Aus­gabe Feb­ru­ar 2013 – Tech­nis­che Regeln für Arbeitsstätten‑, Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzkennze­ich­nung- ASR A 1.3 – durch den Auss­chuss für Arbeitsstät­ten angepasst und vom Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales bekan­nt gegeben. Bei der Neuer­stel­lung von Brand­schut­zord­nun­gen, Alarm‑, Flucht- und Ret­tungsplä­nen ist diese ASR zu beacht­en. Grund­lage bildet die DIN EN ISO 7010.

Betriebsstörungen
Was ist bei Betrieb­sstörun­gen zu beachten?
  • Verän­derun­gen treten zeitlich uner­wartet ein
  • Aus­maß nicht exakt erfassbar
  • Fol­gen schw­er überschaubar
Unter­suchun­gen soll­ten festlegen:
  • Tech­nis­chen Lösun­gen für das Objekt
  • Grund­la­gen für Gefahrentraining
  • Belehrung und Unter­weisung der Arbeitnehmer
  • Oper­a­tiv-tak­tis­ches Studi­um durch Führungskräfte der Feuerwehr
Arten von Betriebsstörungen:
    • Brände und/oder Explosionen
    • Aus­fall der Energieversorgung
    • Über­las­tung der Energiezuführung und/oder elek­trotech­nis­ch­er Betriebsmittel
    • gefährliche Wet­ter­erschei­n­un­gen (Regen, Schnee, Glat­teis, Nebel, Sturm, Gewitter)
    • Gewalt­same Zer­störung (Van­dal­is­mus, Terrorismus)
    • Katas­tro­phen u.a.

Instandhaltung/Instandsetzung
Tätigkeit­en, die plan­mäßig bzw. bei Erforder­nis erfol­gen müssen, um Anla­gen, Gebäude, Arbeitsmit­tel zu erhal­ten bzw. wiederherzustellen.
Grund­sät­zliche Fragen:
Welche Änderun­gen ergeben sich in Bezug auf die brennbaren Systeme?
      • Neue brennbare Sys­teme: z.B. Lacke, Far­ben, brennbare Flüs­sigkeit­en, Rüs­tun­gen, Rüst­ma­te­r­i­al, brennbare Gase u.a.
      • Menge brennbar­er Sys­teme ändert sich: z.B. in pos­i­tiv­er oder neg­a­tiv­er Richtung.
      • Anord­nung brennbar­er Sys­teme wird verän­dert: z.B. Freiräu­men von Reparaturstellen, Umlagerung, neue Bedin­gun­gen für Bran­den­ste­hung oder ‑aus­bre­itung, Ver­stellen von Löschgeräten, Block­ieren von Angriff­swe­gen der Feuer­wehr, Ein­schränkung der Evakuierungswege u.a.
Welche Änderun­gen ergeben sich hin­sichtlich der Zündquelle?
      • Neue Zündquellen treten auf: z.B. Schweißen und Schnei­den, elek­trische Beleuch­tungs­geräte und Betrieb­smit­tel, andere Wärme­quellen (Heiz­er, Lüfter); Gefahr durch unzuläs­siges Impro­visieren, ortsverän­der­liche Zündquellen (Heißar­beit­en an unter­schiedlichen Stellen) u.a.
      • Vorhan­dene Zündquellen wer­den für die Dauer der Instandhaltung/Instandsetzung unwirk­sam: z.B. Abschal­ten von Gas­geräten und/oder wieder Inbe­trieb­nahme u.a.
      • Änderung der Prozess­pa­ra­me­ter z.B. Abschal­ten von Anla­gen und/oder Geräten u.a.

Normaler Betriebsablauf
Ein­schätzung der Brandgefährdung:
Nicht nur Erfas­sung des Augen­blick­zu­s­tandes, son­dern auch die möglichen
        • auch zeitlich begrenzten
        • oder nur zeitweilig auftretenden
Änderun­gen der Bedin­gun­gen erken­nen und berücksichtigen.
Beachte Verän­derun­gen:
        • bei brennbaren Stof­fen (z.B. andere Lösungsmit­tel, brennbare Flüs­sigkeit­en u.a.)
        • bei den kli­ma­tis­chen Raumver­hält­nis­sen (z.B. Luft­feuchte, mete­o­rol­o­gis­che Bedin­gun­gen u.a.)
        • bei den Prozess­pa­ra­me­tern (z.B. Druck, Tem­per­atur u.a.)

Definition Brandschutzhelfer (BSH) (nach Müller)
„Ein Brand­schutzhelfer (BSH) ist ein von der Geschäfts-/Un­ternehmens-leitung beauf­tragter Mitar­beit­er, der im Gefahren­fall (z.B. Brand­fall) die ersten Maß­nah­men zur Schadens­bekämp­fung oder Schadens­be­gren­zung einzuleit­en hat. Auf dem Gebi­et des vor­beu­gen­den Brand­schutzes wer­den ihm im Auf­trag der Geschäfts-/Un­ternehmensleitung Kon­trol­lauf­gaben zur Ein­hal­tung der Brand­schutzbes­tim­mungen über­tra­gen. Er sollte zu Bege­hun­gen im jew­eiligem Zuständigkeits­bere­ich hinzuge­zo­gen werden.“
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