Mit diesem Beitrag wird der Schulungskomplex zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern/Evakuierungskräften fortgeführt. Sprachen wir in der vorangegangenen ersten Folge über Grundlegendes, befasst sich dieser zweite Teil mit der Funktion und den Aufgaben von Brandschutzhelfern.
II/1. Zielfunktion der Branderkennung, Brandverhütung und Brandbekämpfung
Es muss immer damit gerechnet werden, dass es aus irgendwelchen Gründen zu einem Brand kommen kann. Für die inhaltlichen Aufgaben des Brandschutzes ergeben sich somit zwei Wirkungsrich-tungen:
- Brände zu verhüten bzw. die Voraussetzungen schaffen, dass die unmittelbaren Auswirkungen von Bränden so gering wie möglich gehalten werden. Die Maßnahmen des Brandschutzes haben im Allgemeinen präventiven Charakter.
- Im Gegensatz dazu gibt es auch Maßnahmen, die erst während eines Brandes eingeleitet und durchgeführt werden. Dazu gehören alle Handlungen und die auf ihnen beruhenden Maßnahmen, die bei einem Brand auf dessen Löschung bzw. Begrenzung seiner Ausbreitung gerichtet sind, also Maßnahmen der Brandbekämpfung im eigentlichen Sinne.
Die Zielfunktion besteht darin, einen Brand in kürzester Frist mit dem geringsten Aufwand an Kräften und Mitteln zu löschen. Man spricht von einem „System der Brandbekämpfung“.
Ein Element des Systems fordert, die ständige Einsatzbereitschaft der für die Brandbekämpfung vorgesehenen Kräfte und Mittel und das Training der Kräfte zu sichern. Dies betrifft insbesondere die ausreichende Auswahl von Brandschutzhelfern und deren Ausbildung und Schulung.1
II/2. Erkennen der Brandentstehungsmöglichkeiten
Jeder Brand ist eine unkontrolliert ablaufende Verbrennung, die nur entstehen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für das Entstehen und Ablaufen einer Verbrennung sind: brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine für den jeweiligen Stoff bestimmte Zündtemperatur.
Die beiden stofflichen Komponenten (brennbarer Stoff und Sauerstoff) werden zusammengefasst und als „brennbares System“ bezeichnet.
Die in der Praxis auftretenden brennbaren Systeme sind meist aus mehreren unterschiedlichen brennbaren Stoffen und aus Sauerstoff ( Sauerstoff ist zu 21% in der uns umgebenden Luft enthalten) zusammengesetzt.
Energieträger, die die zur Zündung eines brennbaren Systems notwendige Temperatur hervorrufen können, werden als „Zündquelle“ bezeichnet.
Wenn Bedingungen eintreten bzw. sich entwickeln können, unter denen es zu einem Zusammenwirken von brennbarem System und Zündquelle kommt, dann besteht die Möglichkeit einer Brandentstehung.
Dabei braucht der brennbare Stoff nicht in jedem Fall mit der Zündquelle in Berührung zu kommen. Brände können auch durch Wärmeleitung (bei festen Stoffen) und Wärmeströmung (bei Gasen und Flüssigkeiten) oder durch Wärmestau entstehen.
Durch Wärmeleitung und Wärmeströmung kann die Wärmeenergie, in Abhängigkeit von der Leitfähigkeit der Stoffe, auf brennbare Stoffe übertragen werden. Die Wärmequelle wird somit zur Zündquelle, obwohl keine direkte Verbindung zwischen Wärmequelle und den brennbaren Stoffen besteht. Auch durch Wärmestau können Brände entstehen, wenn die von einer Wärmequelle abgestrahlte Wärme nicht an die Umgebung abgegeben werden kann und sich anstaut (dazu auch Aussagen im Teil 1 unter „Definitionen“ beachten).
II/3. Brennbare Stoffe im technologischen Prozess
Da brennbare Stoffe in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand fast überall vorhanden sind, und Sauerstoff als Bestandteil der Umluft ebenfalls überall vorhanden ist, wird man sich in erster Linie darauf konzentrieren, ein Einwirken der Zündquelle auf brennbare Stoffe zu verhindern. Bei brennbaren Flüssigkeiten spielt der Flammpunkt eine besondere Rolle (s. Abb. 3).
Bevor mit der Brandbekämpfung wirkungsvoll begonnen werden kann, muss man einen Brand richtig erkennen (z.B. Brand von festen Stoffen, brennbaren Flüssigkeiten usw.), um danach eine richtige Auswahl des Löschmittels zu treffen.
Deshalb wurden Brandklassen definiert (s. Abb. 5). Die Brandklassen werden mit den Buchstaben A, B, C, D und F bezeichnet.
In Europa erfolgt die Klassifizierung einheitlich nach der Europäischen Norm EN2 (s. Abb. 4).
II/4. Zündquellen
Energie zur Zündung von brennbaren Stoffen kann in vielfältiger Art zugeführt werden. Für einen Verbrennungsvorgang sind die Intensität und die Einwirkungsdauer einer Zündquelle von Bedeutung. Eine Zündquelle wird zur Zündursache, wenn ein brennbares System durch die Zündquelle entzündet wird, unabhängig davon, dass noch andere Zündquellen vorhanden sein können (s. Abb. 6).
II/5. Brandverhütungsmaßnahmen
Jede Brandverhütungsmaßnahme hat das Ziel, das Zusammenwirken eines brenn-baren Systems mit einer Zündquelle auszuschließen bzw. Bedingungen zu schaffen, unter denen ein technologisch bedingtes Zusammenwirken nicht zu einem Brand führt.
In der Übersicht (s. Abb. 7) sind alle Möglichkeiten angeführt, die sich aus den prinzipiellen Brandverhütungsmaßnahmen ableiten lassen.
Diese systematische Darstellung kann als Leitschema für die Auswahl von Brandverhütungsmaßnahmen für die brandschutzgerechte Gestaltung eines Unternehmens aufgefasst und angewendet werden.
Die sichere Trennung von brennbarem Stoff und Zündquelle kann im Prinzip auf vier verschiedene Weisen erzielt werden. Die vier Möglichkeiten lassen sich in der Praxis auf vielfältige Weise anwenden (s. Abb. 8).
II/6.1. Löschmittel
Löschmittel sind feste, flüssige oder gas-förmige Stoffe, die zum Löschen eines Brandes geeignet sind. Die Kenntnis der Voraussetzungen für die Verbrennung ist gleichzeitig die Grundlage für eine wirksame Brandbekämpfung, also das Löschen eines Brandes.
Das Löschen beruht im Prinzip also darauf, dass
- der brennbare Stoff unter seine Zündtemperatur abgekühlt wird (Kühleffekt),
- die Sauerstoff-(Luft-)Zufuhr unterbunden wird (Stickeffekt) oder
- der brennbare Stoff von der Zündquelle getrennt wird (Trenneffekt).
(s.Abb. 9)
Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind – neben anderen Kleinlöschgeräten – vor allem Handfeuerlöscher geeignet. Jeder Arbeitnehmer sollte deshalb die gebräuchlichsten Handfeuerlöscher kennen, sie richtig handhaben und anwenden.
Es ist folglich notwendig, dass die Arbeitnehmer (besonders die Brandschutzhelfer) in regelmäßigen Zeitabständen ihre Kenntnisse über die Feuerlöschgeräte überprüfen, und wenn notwendig, an einer Schulung bei der die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, teilnehmen. Unterstützend können und sollten hier die ausgebildeten Brandschutzhelfer mitwirken.
Wird ein Brand noch im Entstehungs- stadium entdeckt, ist sofort die Brand- bekämpfung mit geeigneten Feuerlöschgeräten aufzunehmen. Die Erfahrungen besagen, dass ein Entstehungsbrand schnell gelöscht werden kann, wenn man entschlossen vorgeht und das Löschmittel nicht wahllos in die Flammen spritzt, sondern auf den Brandherd aufbringt.
II/6.2. Brandbekämpfungskräfte/ Löschgeräte /Löschtaktik
Für jedes Unternehmen wird die Bereitstellung von Kräften für eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung
- a) durch die Arbeitnehmer und im Speziellen die Brandschutzhelfer und
- b) durch die Feuerwehr, die für die Brandbekämpfung im Unternehmen zuständig ist, gewährleistet.
Um sich in bestimmten Situationen richtig zu verhalten bzw. um eine Handlung mit maximalem Wirkungsgrad durchzuführen, sind entsprechende Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Brandbekämpfung notwendig.
Ein richtiges Verhalten im Brandfall, bzw. eine mit maximalem Wirkungsgrad durchgeführte Brandbekämpfung setzen Kenntnisse zum Einschätzen der Lage und Fertigkeiten in der Handhabung der anzuwendenden Feuerlöschgeräte voraus. Beides zu vermitteln, um damit die ständige Anwendungsbereitschaft zu gewährleisten, wird notwendig, um die Arbeitnehmer und Brandschutzhelfer als aktive Kraft für eine schnelle notwendige Brandbekämpfung einsetzen zu können.
Dazu zählen:
- Belehrungen zum Verhalten bei einem ausgebrochenen Brand. Bei den Belehrungen sind solche Fragen wie der eigene Schutz, die Abgabe der Brandmeldung und die Alarmierung der Feuerwehr in den Mittelpunkt zu stellen.
- Ausbildung in der Bekämpfung von Entstehungsbränden unter besonderer Berücksichtigung der am Arbeitsplatz vorhandenen und zu erwartenden Bedingungen: Bei der Ausbildung und Schulung hinsichtlich der Bekämpfung von Entstehungsbränden sollten folgende Schwerpunkte eine Rolle spielen:
Handhabung der vorhandenen Feuerlöschgeräte
Auslösen der stationären Feuerlöschanlage
Betätigen des Not-Aus-Schalters
die Taktik bei der Anwendung der Feuerlöschgeräte
der eigene Schutz bei der Brand- bekämpfung usw.
Durchführung von Brandschutzübungen: Wichtige Voraussetzung ist, dass man weiß, wo sich die Feuerlöschgeräte im unmittelbarem Arbeitsumfeld befinden, wie sie ausgeschildert sind und wie man sie bedienen muss.
Brände im Anfangsstadium der Entstehung (sogenannte Entstehungsbrände) können mit verschiedenen Kleinlöschgeräten bekämpft werden.
Zu den wichtigsten Arten zählen: Feuer-löscher (tragbare Feuerlöscher), Kübelspritze, Feuerpatschen und Löschdecken.
Ein tragbarer Feuerlöscher ist ein betriebsbereites Löschgerät. Er enthält ein Löschmittel, dass durch Innendruck ausgestoßen wird und damit auf eine Brandstelle gerichtet werden kann. Er wiegt in der Regel ca. 20 kg im betriebsbereitem Zustand. Die Löschdauer beträgt ca. 10 bis 20 Sekunden. Auf jedem Löscher ist eine Gebrauchsanweisung angebracht. Sie enthält folgende Hinweise: Typ des Löschers (z.B. Pulver, Wasser), kurze Bedienungsanleitung, Eignung für zulässige Brandklassen (z.B. ABC, BC), besondere Vorsichtsmaßnahmen (Druckgerät) sowie DIN-Angaben.
Es gibt folgende Arten von Feuerlöschern: Pulverlöscher, CO2-Löscher, Wasserlöscher und Schaumlöscher.
Ihre Anwendungsmöglichkeiten sind in Abbildung 5 „Brandklassen“ aufgeführt.
Die taktische Regeln zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes:
- 1. Bei Entstehungsbränden immer in Windrichtung mit der Brandbekämpfung beginnen.
- 2. Bei Flammenbränden die Brandbekämpfung von vorn beginnend durchführen.
- 3. Bei Tropfen- oder Fließbränden die Brandbekämpfung von der Austrittstelle beginnend weiter zum Boden hin durchführen.
- 4. Grundsatz: Einsatz von mehreren Ersthelfern gleichzeitig bei der Brand-bekämpfung; der Löscherfolg wird deutlich erhöht.
- 5. Achtung: Rückzündung des Feuers möglich!
Die Kübelspritze ist ein Kleinlöschgerät mit dem man Kleinbrände der Brandklasse A (festbrennbare Stoffe) bekämpfen kann. Es enthält 10 l Wasser, welches man mit Zusätzen (Netzmittel) anreichern kann. Das Löschwasser wird durch Pumpen mit der Hand mittels einer doppel-wirkenden Kolbenpumpe unter Druck gesetzt. Mit einem D‑Schlauch und einem D‑Strahlrohr wird das Wasser auf den Brandherd aufgebracht.
Die Feuerpatsche dient zur Bekämpfung von kleinen Flächenbränden. Durch Aufschlagen der Patsche wird dem Feuer der Sauerstoff entzogen und damit die Flamme erstickt.
Die Löschdecke eignet sich besonders zur Personenrettung. Sie hat eine erstickende Wirkung auf die Flamme. Deshalb ist sie ideal geeignet, um die in Brand geratene Kleidung bei Personen zu löschen. Durch die zu erzielende erstickende Wirkung eignet sie sich auch für die Bekämpfung von Fettbränden. Löschdecken besitzen zwei Taschen zum Schutz der Hände des Helfers. Die Decke wird über das brennende Objekt gelegt; sie muss dabei eng anliegen. Sie sollte einige Zeit auf dem Objekt verbleiben, damit noch vorhandene Glut- nester abgelöscht werden können.
Um einen sicheren Umgang in der Handhabung von Kleinlöschgeräten zu erreichen, ist wie bereits erwähnt, eine Aus- bildung und Schulung der Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis durchzuführen. Bei Vorhandensein von Wandhydranten in der Arbeitsstätte sollte die Einweisung in deren Bedienung zum Ausbildungsinhalt gehören.
II/7. Besonderheiten bei verschiedenen Betriebsbedingungen
Auf die nachfolgend aufgeführten Betriebsbedingungen sollte in der Gefahrenabwehr geachtet werden:
Es kommt darauf an, alle an bzw. in der Arbeitsstätte vorliegenden bzw. möglicherweise eintretenden Bedingungen genau und lückenlos zu erfassen und ihren Einfluss auf das Entstehen, Entwickeln und Ausbreiten von Bränden, die Brandbekämpfung und die von Bränden ausgehenden Gefahren zu beachten.
Im dritten Teil dieser Serie gehen wir auf den Schulungskomplex für Evakuierungskräfte ein.
1 Beachte: BGI/GUV ‑I 5182 Brandschutzhelfer, Februar 2014
Autor
Dr. Klaus Müller Fachberater Brand‑, Katastrophenschutz, Evakuierung Brandoberrat i. R. Dr.Mueller.Evakuierung@web.de
Lesen Sie auch Schulungskomplex zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern/Evakuierungskräften Teil 1 — Die Grundlagen
Anmerkung zu Gefahrklassen:
Die in der Tabelle „Gefahrklassen“ aufgeführten brennbaren Flüssigkeiten nach der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) wurden 2002 in der BetrSichV neu kategorisiert.
Es gelten:
- AI-Flammpunkt unter 210C aber noch hochentzündlich, gilt neu: „Leichtentzündlich“
- AII-Flammpunkt von mindestens 210C und höchstens 550C, gilt neu: „Entzündlich“
- AIII entfällt, dafür gilt zusätzlich: „Hochentzündlich“, d.h. Flammpunkt unter 00C und Siedepunkt von höchstens 350C
Aufgrund langjähriger Verwendung der Begriffe AI bis AIII haben sich diese bis heute in der Praxis und im umgangssprachlichen Gebrauch erhalten.
Richtigstellung
Die im ersten Teil dieser Serie in Ausgabe 8/2014, Abschnitt I/11, dargelegte „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung nach BGV A 8“ wurde mit Ausgabe Februar 2013 – Technische Regeln für Arbeitsstätten‑, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- ASR A 1.3 – durch den Ausschuss für Arbeitsstätten angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Bei der Neuerstellung von Brandschutzordnungen, Alarm‑, Flucht- und Rettungsplänen ist diese ASR zu beachten. Grundlage bildet die DIN EN ISO 7010.
Betriebsstörungen
Was ist bei Betriebsstörungen zu beachten?
- Veränderungen treten zeitlich unerwartet ein
- Ausmaß nicht exakt erfassbar
- Folgen schwer überschaubar
Untersuchungen sollten festlegen:
- Technischen Lösungen für das Objekt
- Grundlagen für Gefahrentraining
- Belehrung und Unterweisung der Arbeitnehmer
- Operativ-taktisches Studium durch Führungskräfte der Feuerwehr
Arten von Betriebsstörungen:
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- Brände und/oder Explosionen
- Ausfall der Energieversorgung
- Überlastung der Energiezuführung und/oder elektrotechnischer Betriebsmittel
- gefährliche Wettererscheinungen (Regen, Schnee, Glatteis, Nebel, Sturm, Gewitter)
- Gewaltsame Zerstörung (Vandalismus, Terrorismus)
- Katastrophen u.a.
Instandhaltung/Instandsetzung
Tätigkeiten, die planmäßig bzw. bei Erfordernis erfolgen müssen, um Anlagen, Gebäude, Arbeitsmittel zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Grundsätzliche Fragen:
Welche Änderungen ergeben sich in Bezug auf die brennbaren Systeme?
-
-
- Neue brennbare Systeme: z.B. Lacke, Farben, brennbare Flüssigkeiten, Rüstungen, Rüstmaterial, brennbare Gase u.a.
- Menge brennbarer Systeme ändert sich: z.B. in positiver oder negativer Richtung.
- Anordnung brennbarer Systeme wird verändert: z.B. Freiräumen von Reparaturstellen, Umlagerung, neue Bedingungen für Brandenstehung oder ‑ausbreitung, Verstellen von Löschgeräten, Blockieren von Angriffswegen der Feuerwehr, Einschränkung der Evakuierungswege u.a.
-
Welche Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Zündquelle?
-
-
- Neue Zündquellen treten auf: z.B. Schweißen und Schneiden, elektrische Beleuchtungsgeräte und Betriebsmittel, andere Wärmequellen (Heizer, Lüfter); Gefahr durch unzulässiges Improvisieren, ortsveränderliche Zündquellen (Heißarbeiten an unterschiedlichen Stellen) u.a.
- Vorhandene Zündquellen werden für die Dauer der Instandhaltung/Instandsetzung unwirksam: z.B. Abschalten von Gasgeräten und/oder wieder Inbetriebnahme u.a.
- Änderung der Prozessparameter z.B. Abschalten von Anlagen und/oder Geräten u.a.
-
Normaler Betriebsablauf
Einschätzung der Brandgefährdung:
Nicht nur Erfassung des Augenblickzustandes, sondern auch die möglichen
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- auch zeitlich begrenzten
- oder nur zeitweilig auftretenden
-
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Änderungen der Bedingungen erkennen und berücksichtigen.
Beachte Veränderungen:
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- bei brennbaren Stoffen (z.B. andere Lösungsmittel, brennbare Flüssigkeiten u.a.)
- bei den klimatischen Raumverhältnissen (z.B. Luftfeuchte, meteorologische Bedingungen u.a.)
- bei den Prozessparametern (z.B. Druck, Temperatur u.a.)
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-
Definition Brandschutzhelfer (BSH) (nach Müller)
„Ein Brandschutzhelfer (BSH) ist ein von der Geschäfts-/Unternehmens-leitung beauftragter Mitarbeiter, der im Gefahrenfall (z.B. Brandfall) die ersten Maßnahmen zur Schadensbekämpfung oder Schadensbegrenzung einzuleiten hat. Auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes werden ihm im Auftrag der Geschäfts-/Unternehmensleitung Kontrollaufgaben zur Einhaltung der Brandschutzbestimmungen übertragen. Er sollte zu Begehungen im jeweiligem Zuständigkeitsbereich hinzugezogen werden.“
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