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Gefährdungsbeurteilung vor Alleinarbeit

Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
Gefährdungsbeurteilung vor Alleinarbeit

Ein alleinar­bei­t­en­der Mitar­beit­er hat einen Unfall – und kein­er bekommt es mit. Das darf nicht sein. Per­so­n­en-Notsig­nal-Anla­gen kön­nen im Not­fall rechtzeit­ige Ret­tung und Erste Hil­fe sich­er­stellen. Grund­sät­zlich muss aber vorher durch eine Gefährdungs­beurteilung gek­lärt wer­den, ob Alleinar­beit über­haupt erlaubt ist.

Das Prinzip der Per­so­n­en-Notsig­nal-Anlage (PNA) klingt sim­pel: Der alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er trägt einen draht­losen, mit Sen­soren bestück­ten Sig­nal­ge­ber. Wenn sich der Alleinar­bei­t­ende wegen ein­er Ver­let­zung plöt­zlich nicht mehr bewegt oder wenn er flach auf dem Boden liegt oder er eine Quit­tierung ver­gisst, löst die PNA automa­tisch in ein­er Emp­fangszen­trale einen Alarm aus. Die alarmierte Per­son muss dann unverzüglich alle notwendi­gen Ret­tungs- und Erste-Hil­fe-Maß­nah­men einleiten.
Ob Alleinar­beit über­haupt erlaubt ist, klärt eine Gefährdungs­beurteilung im Vor­feld. Alle Tätigkeit­en, die der alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er aus­führen soll, müssen genau ermit­telt und beschrieben wer­den. Sollen Arbeit­en durchge­führt wer­den, bei denen die Vorschriften zwin­gend einen Auf­sicht­führen­den fordern – z. B. beim Ein­fahren in Silos oder bei Arbeit­en in engen Behäl­tern –, dann ist Alleinar­beit ver­boten. Ist Alleinar­beit erlaubt, dann müssen im näch­sten Schritt für die einzel­nen Tätigkeit­en die möglichen Gefährdun­gen ermit­telt wer­den: z. B. ungeschützte bewegte Maschi­nen­teile, Sturz, Absturz, gefährliche Stoffe, Ver­bren­nung. Anschließend wird jede dieser Gefährdun­gen bew­ertet, indem ein Risiko-Wert (R‑Wert) ermit­telt wird. Ergibt sich ein R‑Wert höher als 30, sind zunächst weit­ere Maß­nah­men erforder­lich, um das Risiko zu verringern.
Eine Risiko­min­imierung kann z. B. durch die Instal­la­tion zusät­zlich­er tech­nis­ch­er Schutzein­rich­tun­gen, die Erhöhung der Sys­temzu­ver­läs­sigkeit oder durch weit­erge­hende organ­isatorische Maß­nah­men erre­icht wer­den. Lässt sich das Risiko durch diese Maß­nah­men nicht aus­re­ichend absenken, ist Alleinar­beit nicht zulässig.
PNA: Was muss sie können?
Ist Alleinar­beit grund­sät­zlich erlaubt, kann eine Per­so­n­en-Notsig­nal-Anlage die notwendi­ge Erste-Hil­fe-Leis­tung im Not­fall sich­er­stellen. Eine PNA beste­ht aus min­destens ein­er Sendeein­heit, dem so genan­nten Per­so­n­en-Notsig­nal-Gerät (PNG), und der Emp­fangszen­trale. Der Her­steller ver­sieht das Per­so­n­en-Notsig­nal-Gerät mit einem oder mehreren Sen­soren, so dass unter bes­timmten Bedin­gun­gen ein wil­len­sun­ab­hängiger Alarm in der Emp­fangszen­trale aus­gelöst wird. Die Auswahl dieser Sen­soren muss immer kun­den­spez­i­fisch erfol­gen. Sie hängt davon ab, welche Auf­gaben bei der Alleinar­beit aus­ge­führt wer­den müssen und wie sich ein Not­fall bemerk­bar macht. Zusät­zlich hat der Alleinar­bei­t­ende die Möglichkeit, mit dem Per­so­n­en-Notsig­nal-Gerät selb­st einen Alarm auszulösen. Einige Per­so­n­en-Notsig­nal-Geräte auf dem Markt ermöglichen zudem eine Sprechverbindung mit der Empfangszentrale.
PNA: Wichtig, aber kein Allrounder
Natür­lich ist eine PNA nur die Grund­lage für eine wirkungsvolle Ret­tung und Erste Hil­fe bei Alleinar­beit. Über tech­nis­che Aspek­te wie etwa die Anla­genkon­fig­u­ra­tion und die zuver­läs­sige Sig­nalüber­mit­tlung hin­aus müssen notwendi­ge organ­isatorische Voraus­set­zun­gen geschaf­fen werden.
So muss beispiel­sweise der alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er im Not­fall schnell lokalisiert wer­den. Hierzu kann man ein PNG ein­set­zen, das akustis­che Sig­nale abgibt. Mögliche Lösun­gen sind auch, den Alleinar­bei­t­en­den mit einem Ortsken­nungssender zu erfassen oder ihn regelmäßig Quit­tier­stellen anlaufen zu lassen. Die effek­tive und wirkungsvolle Not­fal­lor­gan­i­sa­tion ist ein weit­er­er Punkt. Möglichst schnell, spätestens aber 15 Minuten nach der Alarmierung, müssen Hil­f­s­maß­nah­men am Ort des Geschehens ein­geleit­et wer­den. Dazu ist eine ständig beset­zte Emp­fangszen­trale unabdingbar.
Das alles nutzt nichts, wenn die PNA nicht funk­tion­stüchtig ist. Hierzu wird sie regelmäßig fachgerecht gewartet und geprüft. Denn die PNA hat für den Alleinar­bei­t­en­den die gle­iche Bedeu­tung wie für den Berg­steiger die Seil­sicherung: Im Not­fall muss sie zuver­läs­sig und fehler­frei funktionieren.
Autor
Dipl.-Ing. Jörg Bergmann, Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gaststätten

Weiterführende Links
u Beispiel­samm­lung zum Ein­satz von PNA mit Berech­nun­gen zur Risikoermittlung:
www.dguv.de/psa/de/regelwerk/ leitlinien/praevleit_pna.pdf u Häu­fig gestellte Fra­gen und Antworten zu PNA: www.dguv.de/psa/de/themen felder/sg_pna/faq_sachgebiet_11/index.jsp
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