Ein alleinarbeitender Mitarbeiter hat einen Unfall – und keiner bekommt es mit. Das darf nicht sein. Personen-Notsignal-Anlagen können im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen. Grundsätzlich muss aber vorher durch eine Gefährdungsbeurteilung geklärt werden, ob Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist.
Das Prinzip der Personen-Notsignal-Anlage (PNA) klingt simpel: Der alleinarbeitende Mitarbeiter trägt einen drahtlosen, mit Sensoren bestückten Signalgeber. Wenn sich der Alleinarbeitende wegen einer Verletzung plötzlich nicht mehr bewegt oder wenn er flach auf dem Boden liegt oder er eine Quittierung vergisst, löst die PNA automatisch in einer Empfangszentrale einen Alarm aus. Die alarmierte Person muss dann unverzüglich alle notwendigen Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
Ob Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist, klärt eine Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld. Alle Tätigkeiten, die der alleinarbeitende Mitarbeiter ausführen soll, müssen genau ermittelt und beschrieben werden. Sollen Arbeiten durchgeführt werden, bei denen die Vorschriften zwingend einen Aufsichtführenden fordern – z. B. beim Einfahren in Silos oder bei Arbeiten in engen Behältern –, dann ist Alleinarbeit verboten. Ist Alleinarbeit erlaubt, dann müssen im nächsten Schritt für die einzelnen Tätigkeiten die möglichen Gefährdungen ermittelt werden: z. B. ungeschützte bewegte Maschinenteile, Sturz, Absturz, gefährliche Stoffe, Verbrennung. Anschließend wird jede dieser Gefährdungen bewertet, indem ein Risiko-Wert (R‑Wert) ermittelt wird. Ergibt sich ein R‑Wert höher als 30, sind zunächst weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern.
Eine Risikominimierung kann z. B. durch die Installation zusätzlicher technischer Schutzeinrichtungen, die Erhöhung der Systemzuverlässigkeit oder durch weitergehende organisatorische Maßnahmen erreicht werden. Lässt sich das Risiko durch diese Maßnahmen nicht ausreichend absenken, ist Alleinarbeit nicht zulässig.
PNA: Was muss sie können?
Ist Alleinarbeit grundsätzlich erlaubt, kann eine Personen-Notsignal-Anlage die notwendige Erste-Hilfe-Leistung im Notfall sicherstellen. Eine PNA besteht aus mindestens einer Sendeeinheit, dem so genannten Personen-Notsignal-Gerät (PNG), und der Empfangszentrale. Der Hersteller versieht das Personen-Notsignal-Gerät mit einem oder mehreren Sensoren, so dass unter bestimmten Bedingungen ein willensunabhängiger Alarm in der Empfangszentrale ausgelöst wird. Die Auswahl dieser Sensoren muss immer kundenspezifisch erfolgen. Sie hängt davon ab, welche Aufgaben bei der Alleinarbeit ausgeführt werden müssen und wie sich ein Notfall bemerkbar macht. Zusätzlich hat der Alleinarbeitende die Möglichkeit, mit dem Personen-Notsignal-Gerät selbst einen Alarm auszulösen. Einige Personen-Notsignal-Geräte auf dem Markt ermöglichen zudem eine Sprechverbindung mit der Empfangszentrale.
PNA: Wichtig, aber kein Allrounder
Natürlich ist eine PNA nur die Grundlage für eine wirkungsvolle Rettung und Erste Hilfe bei Alleinarbeit. Über technische Aspekte wie etwa die Anlagenkonfiguration und die zuverlässige Signalübermittlung hinaus müssen notwendige organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden.
So muss beispielsweise der alleinarbeitende Mitarbeiter im Notfall schnell lokalisiert werden. Hierzu kann man ein PNG einsetzen, das akustische Signale abgibt. Mögliche Lösungen sind auch, den Alleinarbeitenden mit einem Ortskennungssender zu erfassen oder ihn regelmäßig Quittierstellen anlaufen zu lassen. Die effektive und wirkungsvolle Notfallorganisation ist ein weiterer Punkt. Möglichst schnell, spätestens aber 15 Minuten nach der Alarmierung, müssen Hilfsmaßnahmen am Ort des Geschehens eingeleitet werden. Dazu ist eine ständig besetzte Empfangszentrale unabdingbar.
Das alles nutzt nichts, wenn die PNA nicht funktionstüchtig ist. Hierzu wird sie regelmäßig fachgerecht gewartet und geprüft. Denn die PNA hat für den Alleinarbeitenden die gleiche Bedeutung wie für den Bergsteiger die Seilsicherung: Im Notfall muss sie zuverlässig und fehlerfrei funktionieren.
Autor
Dipl.-Ing. Jörg Bergmann, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Weiterführende Links
u Beispielsammlung zum Einsatz von PNA mit Berechnungen zur Risikoermittlung:
www.dguv.de/psa/de/regelwerk/ leitlinien/praevleit_pna.pdf u Häufig gestellte Fragen und Antworten zu PNA: www.dguv.de/psa/de/themen felder/sg_pna/faq_sachgebiet_11/index.jsp
Unsere Webinar-Empfehlung
22.02.24 | 10:00 Uhr | Das Bewusstsein für die Risiken von Suchtmitteln am Arbeitsplatz wird geschärft, der Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb wird reflektiert, sodass eine informierte Entscheidung über Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz…
Teilen: