Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung. Das gilt natürlich auch für psychische Belastungen und Beanspruchungen. Im Gegensatz zur „normalen“ Gefährdungsbeurteilung sind aber in diesem Falle einige Punkte zu bedenken, die sonst weniger zu berücksichtigen sind.
Prozess Gefährdungsbeurteilung
Selbstverständlich vollzieht sich die Gefährdungsbeurteilung
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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