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Gefährliche optische Strahlung

Verordnungsentwurf vorgelegt
Gefährliche optische Strahlung

Gefährliche optische Strahlung
Durch die kommende Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, sollen Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung verringert werden Foto: jayrb – Fotolia.com

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit hat den Verord­nungsen­twurf zum Schutz der Arbeit­nehmer vor Gefährdun­gen durch kün­stliche optis­che Strahlung (inklu­sive Begrün­dung) den Län­der­be­hör­den sowie inter­essierten Kreisen zur Stel­lung­nahme vorgelegt.
Ziel der Verord­nung ist die Umset­zung der europäis­chen Vor­gaben zur kün­stlichen optis­chen Strahlung aus der EG-Richtlin­ie 2006/25/EG, die von den Mit­glied­staat­en bis zum 27. April 2010 in nationales Recht umge­set­zt wer­den muss. Die Rechtsvorschrift sieht weit­ge­hend eine inhalts­gle­iche Über­nahme der EG-Bes­tim­mungen vor.
Mit der geplanten Verord­nung, die auf der Grund­lage des Arbeitss­chutzge­setz erlassen wird, soll die Sicher­heit und die Gesund­heit der Beschäftigten bei beru­flichen Tätigkeit­en mit gefährlich­er Expo­si­tion durch kün­stliche optis­che Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultra­vi­o­lettstrahlung; Laser­strahlung) verbessert wer­den. Ern­sthafte Augen- und Hautschä­den der Beschäftigten durch inten­sive optis­che Strahlung aus kün­stlichen Quellen sollen ver­mieden werden.
Gefährdet sind zum Beispiel Beschäftigte bei der Ver­wen­dung von indus­triellen Lasere­in­rich­tun­gen, bei der Ver­ar­beitung glühen­der Massen (z.B. Met­all und Glas), bei der Mate­ri­al­bear­beitung (Schweißen, Tren­nen, Ober­flächen­be­hand­lung), bei der Datenüber­tra­gung (Bere­ich Telekom­mu­nika­tion) und im Showbereich.
Die Län­der und Ver­bände haben bis zum 30. Sep­tem­ber 2009 Zeit den Entwurf durchzuse­hen und dazu Stel­lung zu nehmen. Bevor die Verord­nung dem Bun­desrat zur Beratung zugeleit­et wer­den kann, ist noch das Ein­ver­ständ­nis des Bun­desk­abi­netts einzu­holen. Damit ist noch vor Jahre­sende zu rechnen.
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